Im Lexikon steht:
Ein Verhinderungsfall wird auch nicht angenommen, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, weil es z. B. zum Zeitpunkt der Sitzung schichtfrei hat.
Wie ist das mit Abwesenheit auf Grund von Gleitzeit?
Verhinderungsfall ja oder nein?
Grüße