Hallo zusammen,
leider ist der §129 BetrVG ja zum 19.03.2022 ausgelaufen. Nun stellen wir uns die Frage, wie wir die Betriebsversammlung künftig abhalten können. Theoretisch ist diese in Präsenz durchzuführen. Wir haben aber MA, die regulär gar nicht mehr ins Büro kommen, sondern generell von zu Hause aus arbeiten (und auch mehrere hundert km vom Betrieb entfernt wohnen). Darüber hinaus haben wir eine rege genutzte Mobile Work Betriebsvereinbarung.
Kurz gesagt: BetrVG sieht online / hybride Betriebsversammlungen nicht mehr vor (Thema ist hier wohl die "nicht Öffentlichkeit"). Fragen:
1. Wenn wir die BV trotzdem online / hybrid durchführen, ist das dann eine grobe Pflichtverletzung?
2. Könnten wir einen Ausweg schaffen, indem wir die MA eine Erklärung unterzeichnen lassen, dass sie den Link zur Einladung nicht an Dritte weitergeben und auch sonst sicher zu stellen haben, dass kein Dritter Zugriff auf die Informationen erhält (Beispiel Teilnahme via Laptop am Flughafen)?
Mit einer reinen Präsenzveranstaltung tun wir uns tatsächlich schwer, zumal wir unsere BVs auch vor dem §129 hybrid durchgeführt haben.
Habt ihr irgendwelche Erfahrungswerte / Tipps / Ideen?
Viele Grüße,
Sylva