Samstagsarbeit bei 5-Tage-Woche

  • Guten Morgen,


    die übliche Arbeitszeit bei uns wir von Montag bis Freitag abgeleistet. So steht es auch in den Verträgen.

    Samstag gibt es Zuschläge.


    Wenn ein Antrag auf Samstagsarbeit kommt, prüfen wir, ob Kollegen dabei sind, die öfter am Samstag arbeiten.

    Wie ist hier die Vorschrift?

    Dürfen die Kollegen nur 2x im Monat am Samstag arbeiten?


    Viele Grüße?

  • Was genau steht bzgl der Verteilung der ArbZ den Verträgen? Wenn dort nämlich klar festgelegt wäre, dass die Arbeit nur auf die Tage Montag bis Freitag verteilt wäre, könnte Samstagsarbeit nicht angeordnet werden, sondern basierte rein auf Freiwilligkeit der AN.

    Wie ist hier die Vorschrift ? Dürfen die Kollegen nur 2x im Monat am Samstag arbeiten?

    Eine Vorschrift zur Begrenzung von Samstagsarbeit gibt es nicht. Der Samstag ist gesetzlich betrachtet ein Werktag.


    Aber natürlich kann der BR im Rahmen der Mitbestimmung auf eine gleichmäßige Verteilung von Belastungen pochen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Sonnengruss , und die AVe lassen also Samstagsarbeit zu? Weil sich das nicht unbedingt so anhört in Deinem Eingangspost...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • bei uns ist es so, dass in einigen Bereichen eine 6-Tage-Woche mit einem freien Tag normal ist, da ist der Samstag regelmäßig für alle ein "normaler" Arbeitstag, das steht so in den Schichtplänen und da achten wir auf eine vernünftige Verteilung und hinterfragen das auch.

    In anderen Abteilungen wird nur Mo-Fr gearbeitet. In den AVen steht Mo-Sa drin, aber da alle immer 5 Tage Mo-Fr arbeiten ist der 6. Tag, auch aufgrund unseres TVs der die 5-Tage-Woche vorsieht, immer eine zusätzliche Schicht, die die Kollegen freiwillig machen. einige sind immer dabei, die haben wir gefragt und die wollen das so (Hey Boss ich brauch mehr Geld), alle anderen sagen ma ja mal nein und das wird durch den AG auch genauso akzeptiert. Es sind bei uns auch nicht alle Samstage an denen zusätzlich gearbeitet wird, so dass das durchaus in einem erträglichen Rahmen bleibt. Die Kollegen können auch wählen, ob sie die zusätzliche Schicht komplett ausgezahlt bekommen oder die Stunden auf ein Konto laufen und nur der Mehrarbeitszuschlag ausgezahlt wird.


    Wichtig ist was Fried geschrieben hat bzgl. der AVen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • In den Arbeitsverträgen wird nicht auf den Samstag eingegangen. Dort steht nur Mo - Fr.

    Dann kann Samstagsarbeit nicht angeordnet werden. Punkt.


    M.E. muss der BR damit die Freiwilligkeit der teilnehmenden AN klären, bevor er zustimmt.

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  • Die Arbeitnehmer machen das freiwillig. Sie finden das zusätzliche Geld gut.

    Na super.


    Nur - wozu braucht es dann das hier


    darauf geachtet, dass niemand mehr als 2x im Monat samstags arbeitet.

    :?:


    Die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden gem. § 3 ArbZG wäre hier wichtiger als die Anzahl der Samstage zu überwachen.


    Versteh das bitte richtig: kann man machen, mag es ja auch Gründe für geben, aber de jure notwendig wäre es nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Moritz , wenn alle das des Geldes wegen so gerne machen, dann achtet man als BR halt darauf, dass alle den gleichen Zugang zu mehr Moneten haben.


    Warum es dann aber nur 2x im Monat sein dürfen? Das riecht etwas danach, dass diese Freiwilligkeit so freiwillig vllt gar nicht ist... (Ich erinnere daran, dass das Arbeitsverhältnis ein Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis ist, bei dem echte Freiwilligkeit oft eine Illusion ist)

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  • Ich erinnere daran, dass das Arbeitsverhältnis ein Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis ist, bei dem echte Freiwilligkeit oft eine Illusion ist

    Diesen Satz muss ich mir mal einrahmen, schöner kann man es nicht sagen.


    Dann kann Samstagsarbeit nicht angeordnet werden. Punkt.


    M.E. muss der BR damit die Freiwilligkeit der teilnehmenden AN klären, bevor er zustimmt.

    Das Samstagsarbeit nicht angeordnet werden kann sehe ich genauso. Aber wieso muss der BR die Freiwilligkeit der teilnehmenden AN klären? Wenn der AG einen Antrag auf Samstagsarbeit stellt, entscheidet der BR in einer Sitzung, ob er diesem zustimmt oder nicht, so ist es zumindest bei uns so. Da muss dann halt die Notwendigkeit geprüft werden, incl. Kapazitätsplanung usw. . Und wenn der BR dem Antrag dann zustimmt, dann können bzw. werden die Überstunden angeordnet. Da ist dann egal, ob eine Freiwilligkeit der AN vorliegt oder nicht. Sollten diese AN dann am Samstag nicht zur Arbeit erscheinen, könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

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    Einmal editiert, zuletzt von Agassi0 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Agassi0 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Und wenn der BR dem Antrag dann zustimmt, dann können bzw. werden die Überstunden angeordnet.

    Du meinst, auch wenn der Arbeitsvertrag es nicht hergibt, brauchen sich AG und BR nur "zusammenzurotten" und dürfen den AN "versklaven"?


    Ich hoffe doch, dass ich dich da völlig falsch verstanden habe.

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  • Lt. ArbZG ist der Samstag als normaler Werktag anzusehen, da ist es mMn unerheblich, was im Arbeitsvertrag steht...

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  • Hallo AgassiO,

    dass sehe ich nicht so.

    Das ArbZG ist das eine.

    Es besteht jedoch ein gültiger Vertrag zwischen AN und AG, in dem eben der Samstag nicht als Arbeitstag festgelegt ist.

    Somit muss ich als AN nicht einwilligen, wenn es darum geht, Freiwillige zu finden, die an einem Samstag arbeiten.

    Und da kann mich auch ein BR nicht zu bewegen.

    Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden.

    Etwas anderes wäre es, wenn in dem AV stehen würde, dass die Arbeitsleistung an allen Werktagen geleistet werden kann, gewöhnlich Mo-Fr, in Ausnahmefällen auch an Sa.

    Das Leben ist Veränderung

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  • Agassi0 Vom Günstigkeitsprinzip hast Du aber schon gehört, oder?

    Wenn in meinem Arbeitsvertrag drin steht, dass sich meine Arbeitszeit auf Mo.-Fr. verteilt, dann ist genau das vereinbart. Da kann nicht plötzlich eine Vertragsseite kommen und sagen: ich bin mir mit einem Dritten einig, für dich gilt jetzt etwas anderes als im Vertrag steht. No way!


    Damit wir uns bitte richtig verstehen: Es ist weit verbreitet, dass in AVen "üblicherweise Mo.-Fr." oder eine anders formulierte Öffnungsklausel steht. In all diesen Fällen können AG und BR die Samstagsarbeit verbindlich vereinbaren. Aber sobald Mo.-Fr. in dem individuellen AV "fest verdrahtet" ist, geht es nur noch mit dem Einverständnis des AN. (Geht bei uns z.B. darüber, dass der AN den Antrag mit unterschreibt und damit signalisiert: ja ich will das.)


    Am Handy zu lange getippt, aber ich sehe, der Nordfriese und ich tuten in das gleiche Horn...

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  • Damit wir uns bitte richtig verstehen: Es ist weit verbreitet, dass in AVen "üblicherweise Mo.-Fr." oder eine anders formulierte Öffnungsklausel steht. In all diesen Fällen können AG und BR die Samstagsarbeit verbindlich vereinbaren. Aber sobald Mo.-Fr. in dem individuellen AV "fest verdrahtet" ist, geht es nur noch mit dem Einverständnis des AN. (Geht bei uns z.B. darüber, dass der AN den Antrag mit unterschreibt und damit signalisiert: ja ich will das.)

    Ich bin da ja soweit bei Dir, nur woher weiß ich als BR, was in den einzelnen Arbeitsverträgen der AN bzgl. der Arbeitszeiten steht?

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  • AV sind in der Regel alle gleich, und solche Formulare sollte der BR schon kennen, denn wenn der AG diese einfach ändert, dann sollte der BR zumindest darüber informiert werden.

    Wenn ihr also die AV nicht kennt, lasst euch diese zeigen, wenn der AG das nicht will, dann versucht es bei den jeweiligen AN.

    Solange ihr eure Informationen nicht zusammen habt, gibt es halt keine Samstagsarbeit.


    Hab nochmal gegoogelt weil ich nicht auf Formulararbeitsvertrag gekommen bin.

    Ihr seid sogar in der Mitbestimmung.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Der Nordfriese () aus folgendem Grund: Nachtrag:

  • nur woher weiß ich als BR, was in den einzelnen Arbeitsverträgen der AN bzgl. der Arbeitszeiten steht?

    Die, wenn auch antiquiert anmutende, Standardlösung ist fragen. ;)


    Dass die Arbeitsverträge alle gleich sind... nette Idee. Ich bin seit über 20 Jahren in meinem Betrieb. Da stimmt noch nicht mal mehr die Firmierung...


    Aber anstatt den AN unter Druck zu setzen (du musst, der BR hat ja zugestimmt) würde ich als BR im Zweifel die Schiene fahren: da wir nicht wissen, ob das mit dem AV konform geht, können wir leider nicht zustimmen. Du glaubst gar nicht, wie schnell der AG dann gerne informiert...


    Ach ja, und der BR darf natürlich auch noch den betroffenen AN fragen (schon wieder diese angestaubte Variante)


    Üblicherweise ist so etwas aber schon betriebseinheitlich geregelt. Und wenn es dem Betrieb nicht gerade wirklich dreckig geht, sehe ich nicht ein, dass Mama oder Papa ihre Freizeit opfern müssen anstatt sich ihrer Familie zu widmen, nur damit der Chef mehr verdienen kann. Stichwort: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Anordnung von Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit sollte immer(!!!) das letzte Mittel sein.

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  • Aber wieso muss der BR die Freiwilligkeit der teilnehmenden AN klären? (...) Und wenn der BR dem Antrag dann zustimmt, dann können bzw. werden die Überstunden angeordnet. Da ist dann egal, ob eine Freiwilligkeit der AN vorliegt oder nicht. Sollten diese AN dann am Samstag nicht zur Arbeit erscheinen, könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben.

    Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der BR kann und darf einer Maßnahme, die gg geltendes Recht verstößt, nicht zustimmen.


    Da die Samstagsarbeit individualrechtlich freiwillig ist, kann und darf der BR also nicht so tun, als könne sie über BV verpflichtend gemacht werden.


    D.h. entweder prüft der BR, ob alle, die zur Samstagsarbeit herangezogen werden sollen, das freiwillig tun, oder er stimmt nur unter der Maßgabe zu, dass die Heranziehung freiwillig ist.


    Lt. ArbZG ist der Samstag als normaler Werktag anzusehen, da ist es mMn unerheblich, was im Arbeitsvertrag steht...

    Ich empfehle die Schulung "Grundlagen des Arbeitsrechts Teil 1"...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.