BR ohne Vorsitzende/-n

  • Hallo zusammen,


    ich (Noch-BRV) stehe vor folgendem Problem:


    Ich werde das Unternehmen zum 30.09. verlassen und habe das BR-Gremium bereits vor 2 Monaten darüber informiert. Dutzende Diskussionen meinerseits im Gremium und mit einzelnen Mitgliedern unter 4 Augen haben leider keinen Erfolg gebracht: Es wird innerhalb des bestehenden BR keinen Nachfolger/-in für mich geben. Niemand traut sich die Rolle zu.

    Daraufhin habe ich vereinzelt auch Mitarbeiter/-innen angesprochen, die bisher nicht dem Gremium angehören, ob sie sich zutrauen würden nach einer BR Neuwahl von 0 auf 100 direkt den Vorsitz zu übernehmen. Leider auch hier kein Erfolg.


    Somit ergibt sich die Konsequenz, dass wir in unserer letzten Sitzung im September den Betriebsrat auflösen müssen, in dem jeder von seinem Amt zurücktritt oder wir den Rücktritt des BR im Gesamten mit der Mehrheit der Mitglieder beschließen. Die Konsequenzen aus all dem sind jedem bewusst, ich habe mir über Wochen den Mund fusselig geredet.


    Laut BetrVG muss direkt im Anschluss an den Rücktritt ein Wahlvorstand ernannt werden, der Neuwahlen initiiert. Und hier kommt jetzt meine Frage: Welchen Sinn ergibt es Neuwahlen zu initiieren, wenn schon klar ist, dass aus der Belegschaft heraus niemand den Vorsitz übernehmen will? Müssen diese Neuwahlen dann überhaupt zwingend initiiert werden? Und was, wenn sich keine Mitglieder für den Wahlvorstand finden lassen?


    Ich bin mit meinem Latein am Ende und auch ein wenig frustriert in welche Richtung sich das Ganze entwickelt hat, nur weil der Vorsitzende das Unternehmen verlässt :(


    Grüße, Dennis

  • Somit ergibt sich die Konsequenz, dass wir in unserer letzten Sitzung im September den Betriebsrat auflösen müssen, in dem jeder von seinem Amt zurücktritt oder wir den Rücktritt des BR im Gesamten mit der Mehrheit der Mitglieder beschließen.

    Ähm nein. Du verlässt das Unternehmen zum 30.09. Dann übernimmt erst einmal der Stellv. den Vorsitz. Und entweder die Kollegen merken, ach geht ja doch und berappeln sich oder sie müssen dann irgendwann diesen Schritt gehen.


    Natürlich könnt ihr diesen Schritt jetzt gehen. Aber unausweichliche Konsequenz (wie sagte et Änschi immer: alternativlos) ist das so gar nicht!


    Dass du frustriert bist, kann ich nachvollziehen. Aber ganz ehrlich? An deiner Stelle wäre ich jetzt an dem Punkt zu sagen: nach mir die Sintflut! Du hast getan, was du tun konntest. Und wenn die Kollegen selber nicht aus dem Knick kommen - Pech. Aber nicht dein Problem! Und du solltest es auch nicht dazu machen!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Ähm nein. Du verlässt das Unternehmen zum 30.09. Dann übernimmt erst einmal der Stellv. den Vorsitz. Und entweder die Kollegen merken, ach geht ja doch und berappeln sich oder sie müssen dann irgendwann diesen Schritt gehen.

    Hallo Moritz,


    Danke Dir erstmal für Deine Antwort. Ich dachte, die Stellvertretung ersetzt den BRV nur bei Urlaub/Krankheit, nicht aber automatisch bei Rücktritt/Austritt des BRV. Meines Wissens nach muss im Fall eine Rücktritts/Austritts des BRV eben dieser BRV vom Gremium neu gewählt werden. Und hie rstellt sich eben niemand zur Verfügung :(


    Davon abgesehen dass sowohl der 1. als auch 2. Stellvertreter eben auch nicht scharf auf den Job sind und bereits abgewunken haben :(


    Oder habe ich das falsch verstanden mit der Stellvertretung bei Austritt?

  • Meines Wissens nach muss im Fall eine Rücktritts/Austritts des BRV eben dieser BRV vom Gremium neu gewählt werden.

    Das ist grundsätzlich absolut richtig.


    Aber stell dir vor, du fällst morgen vor den Bus und bist ab sofort nicht da. Selbstverständlich übernimmt dann der Stellv. erst einmal den Laden.


    Und ja, natürlich, wenn der Weggang, wie in deinem Fall geplant ist, wäre das Gremium gut beraten, sich hier im Vorfeld gut aufzustellen. Was aber nichts daran ändert, dass der Stellv. erst einmal übernimmt, solange es noch keinen neuen BRV gibt.


    Also ja, das Gremium muss mittelfristig einen neuen Vorsitzenden wählen - ohne Frage. Aber ihr richtet mehr Schaden an, wenn ihr jetzt "das Kind mit dem Bade ausschüttet", als wenn du einfach darauf vertraust, dass sich das schon "irgendwie" regeln wird. (Und sei es eben, das der Stellv. eben merkt - geht ja, kann ich auch den Vorsitz übernehmen.)


    Was ist das schlimmste was passieren kann? Der BR wird arbeitsunfähig weil sich alle wegducken oder der AG geht wegen fehlendem Vorsitz gegen ihn an. Klar, kann alles passieren. Und? Dann passiert es eben. Aber nimm/nehmt den Kollegen nicht die Möglichkeit sich zusammen zu raufen und zu berappeln, in dem ihr gleich unwiderrufliche Fakten schafft.


    Als Bild gesprochen: Ja, der Kahn ist leck. Und wenn sich niemand darum kümmert, wird der Kahn früher oder später volllaufen und untergehen. Aber das ist kein Grund, den Kahn direkt selber zu versenken. Lass die "Trantüten" den Untergang genießen. Vielleicht lernen sie ja doch noch flicken oder schwimmen... ;)

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  • Ay Ay, Kaptän

    Team-ifb Kann ich mir das hier irgendwo als Titel eintragen lassen? :saint:



    Mal sehen ob die Stellvertreter dann ihr Amt niederlegen oder die Verantwortung übernehmen.

    Was auch immer passiert, es sind erwachsene Menschen und sie werden sich ihrem Schicksal selber stellen müssen. (Boah... klingt jetzt ziemlich pathetisch... aber ich denke du verstehst was gemeint ist.)


    Also halte die Ohren steif und viel Erfolg in deinem neuen Job.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ich stimme Moritz zu 100% zu und möchte noch folgendes anmerken:


    bis jetzt hast Du den Karren gezogen und Du versuchst auch jetzt weiterhin die Angelegenheiten zu regeln und das sind deine BRM gewohnt: zurücklegen, Füße hoch, der BRV macht das schon.


    Aber was passiert wenn die BRM merken: der ehemalige BRV lehnt sich zurück, Füße hoch, der ehemalige BRV macht auch nix?


    Wenn Du das wissen willst: trete als BRV zurück und schau dir das 2 Monate an, ich bin sicher, da passiert was ;)


    Ich würde es tun: zurücktreten und die BRM vor Tatsachen stellen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Ich würde es tun: zurücktreten und die BRM vor Tatsachen stellen.

    Um im Bild zu bleiben: Aus dem Ausguck schallt es: "Riffe voraus" und der Kapitän holt schon mal den Drillbohrer um ein paar Löcher zu bohren...


    Kann man machen. Klar.


    Dennis1893

    Solltest du dich hierin

    das sind deine BRM gewohnt: zurücklegen, Füße hoch, der BRV macht das schon

    wiedererkennen, wäre mein Tipp eher: nimm die Kollegen mit ins Boot. Bereite die nächste Sitzung zusammen mit dem Stellv vor. Verfasse die Antworten an den AG zusammen mit dem Stellv. Oder verteile Aufgaben vor der Sitzung: lass jemanden die rechtliche Grundlage zu einem bestimmten Thema herausarbeiten und auf der Sitzung vorstellen.


    Die Kollegen müssen merken: BR-Arbeit ist kein Hexenwerk und keine Raketentechnik. Und du musst lernen Verantwortung abzugeben, auch auf die Gefahr hin, dass Dinge vielleicht nicht ganz so effektiv und gründlich erledigt werden.


    Möglich sind hier beide Wege, selbstverständlich. Welches eher deiner ist, musst Du für Dich entscheiden.


    Randolf Lass mich raten, Du gehörst auch eher zu den Eltern, die ihr Kind vom Beckenrand schubsen, statt mit ihnen erst einmal im Planschbecken zu üben... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Randolf Lass mich raten, Du gehörst auch eher zu den Eltern, die ihr Kind vom Beckenrand schubsen, statt mit ihnen erst einmal im Planschbecken zu üben... ;)

    why not? - bin Rettungsschwimmer und brauche Übungen :whistling:


    Ich würde es tun: zurücktreten und die BRM vor Tatsachen stellen.

    Um im Bild zu bleiben: Aus dem Ausguck schallt es: "Riffe voraus" und der Kapitän holt schon mal den Drillbohrer um ein paar Löcher zu bohren...

    nicht ganz: ich würde dem "Ersten" das Kommando geben und mir das Drama ansehen


    --> wenn Dennis1893 jetzt zurücktritt kann er noch 2 Monate beobachten und ggf. nochmal "eingreifen" (wenn er denn will)

    und er sieht wie der "Laden" funktioniert ohne ihn als BRV, ist evt. auch dann beruhigend für ihn und er kann friedlich in Rente gehen.

    Schlimmer als jetzt kann es ja nicht mehr werden, also die Gefahr dass es nach dem Rücktritt für ihn noch "unerträglicher" wird, besteht eher nicht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Mit Verlaub, nein!


    Der/die sBRV kann nicht vorübergehend den Vorsitz übernehmen und dann "mittelfristig" den Posten als BRV neu wählen lassen.


    Der/die BRV ist unverzüglich neu zu wählen. Die Rechtsfolgen der Nichtneuwahl sind zweierlei:

    1. Dem AG fehlt der/die gesetzliche Ansprechpartner:in, was bedeutet, dass er den BR geflissentlich ignorieren darf.

    2. Die Nichtneuwahl ist ein gravierender Pflichtverstoß.


    Nachzulesen in den Kommentierungen.


    Dennis1893 , d.h. dass jemand in den sauren Apfel beissen muss, wenn auch nur vorübergehend. Der/die neue BRV wird gewählt, der BR tritt zurück und amtiert dann noch bis zur Neuwahl. Das sind ein paar Wochen. Was danach kommt, weiß niemand.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Es wäre ja auch zu schön gewesen um wahr zu sein...


    Unverzüglich bedeutet, wie wir alle wissen, "ohne schuldhaftes Verzögern". Und wann muss er neu gewählt werden? Auf der letzten Sitzung auf der der Vorsitzende noch dabei ist? Nö, da ist er ja noch dabei. Also frühestens bei der nächsten Sitzung. (Denn bis zum Ausscheiden gibt es ja noch einen Vorsitzenden!)


    D.h. formaljuristisch müsste der Stellv also die Neuwahl auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nach dem 30.09. setzen. Damit hätte er den Geßlerhut schon mal gegrüßt. Super, Burschi!


    Und wem ist die Schuld anzulasten, wenn niemand das Amt übernehmen will? Kann/darf/muss der BR dann in die Konklave gehen, bis weißer Rauch aufsteigt?



    Die Nichtneuwahl ist ein gravierender Pflichtverstoß.

    Kein Widerspruch. Inwiefern das jetzt Menschen motiviert (oder auch nur motivieren soll) erschließt sich mir nicht. Aber faktisch absolut korrekt.


    Dem AG fehlt der/die gesetzliche Ansprechpartner:in, was bedeutet, dass er den BR geflissentlich ignorieren darf.

    Weshalb ich ja schrieb

    oder der AG geht wegen fehlendem Vorsitz gegen ihn an

    Sprich auch hier sehe ich durchaus das Problem.


    Aber wieder einmal prallen hier Buchstabengläubigkeit und Menschlichkeit aufeinander. Die möglichen Rechtsfolgen sind klar und auch nicht bestritten. Als Mensch glaube ich aber daran, dass auch andere Menschen das Problem sehen und den Beteiligten zumindest eine gewisse "Karenzzeit" zugestehen, um in die Aufgabe zu wachsen.


    Und wenn sie sich partout weigern in die Aufgabe zu wachsen, dann haben sie es ohne weiteres verdient, dass sie die juristischen Folgen ereilen.


    Aber das alles ändert nichts daran, dass der neue Vorsitz nicht vor dem Ausscheiden gewählt werden muss (obwohl es zweifelsohne sinnvoll wäre!) und schon gar nicht, dass der BR zurücktreten muss.


    Denn sowohl der Pflichtverstoß als auch das Fehlen einen Vorsitzenden sind heilbar. Solange man das Gremium aufrecht erhält. Sprich, diese Rechtsfolgen sind nicht halb so gravierend, wie hier gleich alles ein-/abzureißen.


    Ist aber vermutlich alles wieder viel zu weit weg vom Buchstaben des Gesetzes... ich weiß. Ich kann (und will!) damit leben.

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  • Dutzende Diskussionen meinerseits im Gremium und mit einzelnen Mitgliedern unter 4 Augen haben leider keinen Erfolg gebracht: Es wird innerhalb des bestehenden BR keinen Nachfolger/-in für mich geben. Niemand traut sich die Rolle zu.

    Daraufhin habe ich vereinzelt auch Mitarbeiter/-innen angesprochen, die bisher nicht dem Gremium angehören, ob sie sich zutrauen würden nach einer BR Neuwahl von 0 auf 100 direkt den Vorsitz zu übernehmen. Leider auch hier kein Erfolg.

    Sorry, wenn ich das hier mal so richtig drastisch fomuliere. Für mich sind das alles VOLLIDIOTEN. Aber vieleicht gibt es doch einen Ausweg, indem Du einen Gewerkschaftssekrtär zur nächsten Sitzung einlädst. Vielleicht schafft er es, die Truppe neu zu motivieren und sich dann der eine oder andere zur Kandidatur zum BRV bereit erklärt.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Das, Moritz , ...

    Dem AG fehlt der/die gesetzliche Ansprechpartner:in, was bedeutet, dass er den BR geflissentlich ignorieren darf.

    ... halte ich für das größere Problem. Es bedarf keines langwierigen Rechtsstreites zur Klärung (wie beim Pflichtverstoß), der AG kann es von einer Sekunde auf die nächste umsetzen. Dazu muss der AG natürlich die Rechtslage, die ihn begünstigt, auch kennen. (Let's hope not)


    Ist ein Fakt und hat mit Motivation erstmal nix zu tun. Ob das aber jemanden im BR motiviert, keine Ahnung - mich jedenfalls würde man damit einfangen können. Wenn allerdings nicht einmal der potentielle Untergang des BR ausreicht, weiß ich auch nicht.


    Dennis1893 , was schreckt die Leute denn eigentlich ab? Wie kann man dem entgegnen?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Das Problem ist und wird sein, dass es niemanden geben wird, der meine Nachfolge antreten möchte. Nicht einmal stellvertretend, da es auch dann nicht absehbar ist, dass eine langfristige Lösung gefunden wird. Ich gehe davon aus, dass die Stellvertreter abwinken werden, womit wir wieder an dem Punkt wären, dass dem BR eigentlich nur noch der Gesamtrücktritt bleibt.


    Und um rechtlich auf der sauberen Seite zu sein muss dann wohl ein Wahlvorstand gebildet werden. Dieser kann aber auch nur gebildet werden, wenn sich Freiwillige finden lassen. Aktuell sieht keiner einen Sinn hinter Neuwahlen, da es absehbar ist, dass sich niemand aufstellen lassen wird.

  • Für mich sind das alles VOLLIDIOTEN.

    Mag sein, aber mein Psychologiestudium und 22 Jahre Praxis in dem Bereich lassen in mir die leise Vermutung keimen, dass diese Ansprache evtl nicht sehr motivationssteigernd sein könnte...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Somit ergibt sich die Konsequenz, dass wir in unserer letzten Sitzung im September den Betriebsrat auflösen müssen, in dem jeder von seinem Amt zurücktritt oder wir den Rücktritt des BR im Gesamten mit der Mehrheit der Mitglieder beschließen.

    Das bedeutet natürlich zwangsläufig, dass sämtliche MBR'te des BR im Müll landen, der AG wie ein absolutistischer Herrscher den Betrieb nach gutdünken aufmischen kann. :cursing: :cursing: :cursing:

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    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Dennis1893 , was schreckt die Leute denn eigentlich ab? Wir kann man dem entgegnen?

    2 Probleme:


    1. Man sieht allgemein die Fußstapfen als zu groß an, die ich hinterlasse. Keiner traut sich diese auszufüllen. Könnte mir ja eigentlich schmeicheln, nützt aber der Sache gar nichts.


    2. Wir hatten vor 2 Jahren einen massiven Stellenabbau mit Sozialplan und Interessenausgleich, den ich federführend mit Externen (Rechtsanwalt und Wirtschaftsberater) über 6 Monate hinweg verhandelt habe. Natürlich nicht ohne gewisse Reibereien mit dem Arbeitgeber. Nun sehe die Umsatzzahlen erneut nicht gut aus und man befürchtet ein ähnliches Prozedere in 1 bis 2 Jahren. Niemand möchte in die Situation kommen, dann als BRV vorne weg marschieren zu müssen.

  • Mit Verlaub, nein!


    Der/die BRV ist unverzüglich neu zu wählen. Die Rechtsfolgen der Nichtneuwahl sind zweierlei:

    1. Dem AG fehlt der/die gesetzliche Ansprechpartner:in, was bedeutet, dass er den BR geflissentlich ignorieren darf.

    2. Die Nichtneuwahl ist ein gravierender Pflichtverstoß.

    das ist jetzt nicht Dein Ernst?

    ich erinnere mich da an eine Diskussion, wo ich deiner jetzigen Meinung war und Du Gegenargumentiert hast.


    Zitat Fried

    "Vmtl müsste es auch nicht mal zwingend die nächstmögliche ordentliche Sitzung sein - ich meine mich zu erinnern, dass ein Gerichtsurteil mal besagte, dass 2 bis 3 Wochen gangbar sind, so lange könne der/die sBRV übernehmen, wenn klar sei, dass die Neuwahl bald angesetzt werde (lege dafür aber nicht die Hand ins Feuer)."

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    3 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Vielleicht sollten sich die Betriebsräte vor Augen führen, wie so ein Stellenabbau ohne BR aussieht.

    Da hast Du vollkommen recht. Ist auch eines meiner Argumente die ganze Zeit. Ebenso was mit bestehenden Betriebsvereinbarung passieren könnte, ohne einen BR.


    Glaub mir, ich habe einige Schreckensszenarien an die Wand gemalt. Dennoch lässt sich keiner umstimmen. Deshalb bin ich ja mittlerweile so ratlos.