Hallo zusammen,
ich (Noch-BRV) stehe vor folgendem Problem:
Ich werde das Unternehmen zum 30.09. verlassen und habe das BR-Gremium bereits vor 2 Monaten darüber informiert. Dutzende Diskussionen meinerseits im Gremium und mit einzelnen Mitgliedern unter 4 Augen haben leider keinen Erfolg gebracht: Es wird innerhalb des bestehenden BR keinen Nachfolger/-in für mich geben. Niemand traut sich die Rolle zu.
Daraufhin habe ich vereinzelt auch Mitarbeiter/-innen angesprochen, die bisher nicht dem Gremium angehören, ob sie sich zutrauen würden nach einer BR Neuwahl von 0 auf 100 direkt den Vorsitz zu übernehmen. Leider auch hier kein Erfolg.
Somit ergibt sich die Konsequenz, dass wir in unserer letzten Sitzung im September den Betriebsrat auflösen müssen, in dem jeder von seinem Amt zurücktritt oder wir den Rücktritt des BR im Gesamten mit der Mehrheit der Mitglieder beschließen. Die Konsequenzen aus all dem sind jedem bewusst, ich habe mir über Wochen den Mund fusselig geredet.
Laut BetrVG muss direkt im Anschluss an den Rücktritt ein Wahlvorstand ernannt werden, der Neuwahlen initiiert. Und hier kommt jetzt meine Frage: Welchen Sinn ergibt es Neuwahlen zu initiieren, wenn schon klar ist, dass aus der Belegschaft heraus niemand den Vorsitz übernehmen will? Müssen diese Neuwahlen dann überhaupt zwingend initiiert werden? Und was, wenn sich keine Mitglieder für den Wahlvorstand finden lassen?
Ich bin mit meinem Latein am Ende und auch ein wenig frustriert in welche Richtung sich das Ganze entwickelt hat, nur weil der Vorsitzende das Unternehmen verlässt
Grüße, Dennis