Wir bewegen uns hier innerhalb der klassischen Probleme bei Rufbereitschaft:
Wie lange darf ein AN überhaupt noch arbeiten im Rahmen der Rufbereitschaft (um die 10 Stunden nicht zu überschreiten). Hier gilt (nach gängiger Rechtsprechung) eine kalendertägliche Betrachtung.
Und was passiert mit der "nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit" zu gewährenden Ruhepause von 11 Stunden, wenn die 11 Stunden unterbrochen werden. Der Countdown beginnt von vorne. Was zu dem von Dir angenommenen Annahmeverzug führt/führen kann. (Was immer schwer zu belegen ist, wenn es keine starren Schichten/feste Arbeitszeiten gibt.)
(Denke hier nur mal an den klassischen Arztbesuch, der im Rahmen der Kernarbeitszeit nach § 616 BGB zu vergüten ist, aber ohne eine solche im Rahmen der Gleitzeit auch komplett nachzuarbeiten ist.)
Ich sehe hier bei manchen massiven Bedarf, Wissen bzgl des Arbeitszeitrechtes zu erwerben oder aufzufrischen...
Du hast einen Spiegel vor Deinem Rechner?
Sie müssen lt Gesetz ununterbrochen gewährt werden, jede Unterbrechung führt dazu, dass in Folge wieder die volle Ruhezeit zu gewähren ist.
Niemand hat je etwas anderes behauptet. Du bist allerdings derjenige, der behauptet, sie müsse auch mehrmals täglich gewährt werden. Und das ist... such Dir ein nettes Wort dafür aus...
Wird die Ruhepause unterbrochen, fängt sie neu an zu laufen. Das ist genau das, was sowohl Artes als auch ich geschrieben haben. Aber das hier
Erfolgte dann eine Inanspruchnahme z.B. von 0400 bis 0530, dann gölte wieder eine Ruhezeit, und zwar bis 1630
ist vollkommen an den Haaren herbei gezogen. Im Beispiel von Artes war das Problem, dass er seinen Einsatz genau auf die Zeit vor Ablauf der 11 Stunden gelegt hat, mit der Folge, dass die 11 Stunden neu zu laufen beginnen. (Weshalb der Kollege seinen normalen Dienst nicht antreten kann/darf.) Bis hierhin sind wir uns doch alle einig. Wenn die 11 Stunden aber stattgefunden haben (Und genau das war Dein Beispiel - Ruhezeit von 1700 - 0400), beginnt das Spiel mit der täglichen Höchstarbeitszeit von neuem. D.h. es braucht nach den 1.5 Stunden keine neuen 11 Stunden. Die braucht es erst, wenn der Kollege seine max 10 Stunden erfüllt hat... Aber vielleicht erklärst Du mir einfach, wie Du darauf kommst, die 1,5 Stunden im Rahmen der Rufbereitschaft wären das Ende der täglichen Arbeitszeit....
Und niemand bestreitet das eine Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft eine Unterbrechung ist.
Nur wenn sie innerhalb der ersten 11 Stunden stattfindet! Nach 11 Stunden ist das Thema durch.