Hallo ihr Lieben,
wir als kleiner Drei-Personen-BR haben eine Frage zum leidigen Thema § 616 BGB: Ist der BR zu beteiligen, wenn der AG vor hat, den 616 auszuschließen?
Folgender Hintergrund:
Unsere Firma wurde durch einen neuen AG übernommen (Verkauf). In der alten Firma gab es eine Gleitzeitregelung mit einer festgeschriebenen Kernarbeitszeit. § 616 konnte für notwendige Facharztbesuche unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung angewandt werden (wurde toleranterweise auch für Termine außerhalb der Kernarbeitszeit akzeptiert). Für Sonderurlaube (Eheschließung, Umzug,...) gab es eine Regelung zum Arbeitsvertrag, die durch den neuen AG übernommen wurde. Mit dem neuen AG wurden neue Arbeitsverträge abgeschlossen, deren grundsätzlicher Inhalt vorher mit dem BR abgestimmt wurde (Übernahme Datum Betriebseinstieg u.ä.). Ein Ausschluss des § 616 war dort nicht aufgeführt, außer im Fall "Kind krank" mit dem Verweis auf Kinderkrankengeld. Feste Arbeitszeiten wurden nicht definiert. In einem sogen. "Firmenhandbuch" (dessen rechtlicher Status noch zu klären ist - da kommen wir sicherlich auch noch mal auf euch zu) steht, dass ein Arbeitsbeginn zwischen 6 und 10 Uhr sowie ein Ende der Arbeitstätigkeit zwischen 14 und 20 Uhr erwünscht ist. Nun sind Arbeitsverträge aufgetaucht, bei denen der 616 plötzlich ausgeschlossen wurde (wahrscheinlich weil befürchtet wird, dass seine AN aufgrund der C.-Pandemie "reihenweise" der Arbeit fernbleiben, was so noch nie passiert ist), also die mit dem BR abgestimmte Grundfassung einseitig geändert wurde. Im genannten Firmenhandbuch ist der Ausschluss plötzlich auch verzeichnet. Der BR wurde weder beteiligt noch informiert.
Um dem Fall die Krone aufzusetzen und das Ganze zu verkomplizieren, gibt es jetzt Arbeitsverträge mit Ausschluss und welche ohne... Bei den MA, die den neuen Vertrag schnell unterschrieben haben, ist er nicht ausgeschlossen, bei denen, die etwas länger gebraucht haben, ist der Ausschluss verzeichnet. Erstere haben nun den Konflikt Arbeitsvertrag - Betriebshandbuch/Meinung GF.
Also, wenn auch alles recht kompliziert ist, erst einmal die grundsätzliche Frage, ob der BR dahingegen zu beteiligen ist (--> soziale Angelegenheiten --> Arbeitszeit)?
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße!