Zeiterfassen beim LKW abladen

  • In 45 Min müssen die es schaffen, damit die Ihre Prämie bekommen. Ich ( wir BR ) sind der Meinung das es eine gefährliche Tätigkeit ist und dafür sollte man keine Vorgabezeit geben. Für die Zeit beim Abladen sollten die MA eine Durchschnittsprämie bekommen.

    Das ist eine neue Info. Hier besteht Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr 11 BetrVG. D.h. die Zeitvorgabe an sich ist mitbestimmungsfrei, nicht aber, wenn sie als Kriterium für eine Prämie dient.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Vielleicht ändert jemand noch den Titel in "Leistungsprämie war Zeiterfassen beim LKW abladen" weil mit Zeit Erfassung hat das Thema wie wir gelernt haben nichts zu tun. Allerdings sollte das im Titel stehen bleiben weil sonst ist die erste Diskussion nicht wirklich verständlich.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • mit Zeit Erfassung hat das Thema wie wir gelernt haben nichts zu tun

    Ähm... doch? Wenn es die Prämie nur gibt, wenn bestimmte Zeiten eingehalten werden, dann müssen die ja wohl selbstverständlich erfasst werden, nicht?

    ( wir BR ) sind der Meinung das es eine gefährliche Tätigkeit ist und dafür sollte man keine Vorgabezeit geben.

    Mangels irgendwelchen Wissens über die genauen Umstände/Zusammenhänge erlaube ich mir da keine Meinung zu.


    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es da eine BV zu und diese Tätigkeit ist auch nicht neu.


    Was hat sich geändert, dass ihr hier jetzt ein Problem seht?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ähm... doch? Wenn es die Prämie nur gibt, wenn bestimmte Zeiten eingehalten werden, dann müssen die ja wohl selbstverständlich erfasst werden, nicht?


    Es sind Mitarbeiter die eine Vorgebezeit von 45 min haben um einen LKW abzuladen . In 45 Min müssen die es schaffen, damit die Ihre Prämie bekommen. Ich ( wir BR ) sind der Meinung das es eine gefährliche Tätigkeit ist und dafür sollte man keine Vorgabezeit geben. Für die Zeit beim Abladen sollten die MA eine Durchschnittsprämie bekommen.

    Prämie bedeutet für mich zusätzliches Geld zur normalen Arbeitszeit, welche natürlich voll vergütet werden muss.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Prämie bedeutet für mich zusätzliches Geld zur normalen Arbeitszeit, welche natürlich voll vergütet werden muss.

    Kein Widerspruch.


    In 45 Min müssen die es schaffen, damit die Ihre Prämie bekommen.

    Und wie ermitteltst Du, ob sie die Prämie bekommen, wenn die Zeit für das Abladen weder gemessen noch erfasst wird? Würfeln? Also geht es hier, im Zusammenhang mit einer Prämie, selbstverständlich um Zeitvorgaben und Zeiterfassung.


    Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir aneinander vorbeireden. Aber mir ist im Moment auch nicht klar, wer von uns beiden gerade auf welcher Leitung steht...

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  • suppenkasper , Moritz hat absolut recht. Natürlich ist die Zeiterfassung der Tätigkeit Voraussetzung für die Feststellung, ob das Kriterium für die Auszahlung der Prämie erreicht wurde.

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  • Die MA beschweren sich weil die unter Zeitdruck stehen und es eine gefährliche Tätigkeit ist. Eine BV habe ich nicht gefunden generell für Prämie gibt es eine BV aber nicht für die Stelle.

  • Die MA beschweren sich weil die unter Zeitdruck stehen und es eine gefährliche Tätigkeit ist. Eine BV habe ich nicht gefunden generell für Prämie gibt es eine BV aber nicht für die Stelle.

    irgendwo muss die Prämie und die Voraussetzungen doch beschrieben sein?

    Ansonsten ist es eine Prämie, die regelmäßig gezahlt wurde ohne festgelegte "Berechtigungsvoraussetzungen", also eine "Prämie" für das Erscheinen zur Arbeit :)


    Da würde ich als MA dann einfach langsamer machen und die Prämie einfordern ggf. versuchen einzuklagen, wenn es dazu keine schriftlichen Abmachungen gibt.

    Den regelmäßigen Erhalt kann ich ja über die Lohnabrechnung nachweisen, von 45 Min etc weiß ich nichts.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Eine BV habe ich nicht gefunden generell für Prämie gibt es eine BV aber nicht für die Stelle.

    Wenn es keine BV zu dieser Prämie gibt, hat der AG sie vllt eingeführt, bevor es einen BR gab, oder er hat sie "illegal" eingeführt. Unter beiden Voraussetzungen könnt Ihr jetzt Eure Mitbestimmung wahrnehmen.


    Die MA beschweren sich weil die unter Zeitdruck stehen und es eine gefährliche Tätigkeit ist.

    Und was hält den BR davon ab, bzgl dieser Frage die Expertise der zuständigen BG einzuholen?

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