BV Krankmeldeprozess vs. betriebliche Übung

  • Hallo BjoernPe,


    kannst Du vielleicht mal erklären, was das hier

    Habt ihr im Vorfeld die Kollegen mal befragt, ob dieser eine Tag früher die AU abgeben überhaupt ein Problem für sie darstellt?

    damit zu tun hat, das der AG gegen zwingendes gesetzliches Recht verstösst?

    Hast Du vielleicht mal gerüchteweise von der Aufgabe des BR gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 gehört?

    § 80 BetrVG - Einzelnorm


    Denn mit Verlaub, Deine persönliche Befindlichkeit

    Ich lege grundsätzlich ab dem 1. Tag eine AU vor, auch wenn ich das nicht muss

    spielt dabei genau gar keine Rolle. Die Welt dreht sich nicht nur um Deinen Bauchnabel.


    Und diese Äußerungen von Dir



    Natürlich kann der AG den Blaumachern anders auf die Schliche kommen. Je mehr ich diesen Leuten aber die Komfort Zone nehme, um so schneller sind diese zu identifizieren.

    lassen schon tief blicken.


    Vielleicht machst Du Dir mal Gedanken darüber, daß der Gesetzgeber eben genau wollte, daß ein AN nicht wegen jeder Unpässlichkeit wie Fieber, Durchfall etc. gleich einen Arztbesuch machen muß mit entsprechenden Kosten für die Allgemeinheit der Krankenversicherten.

    Und als der Gesetzgeber Mitte der 90er dem Flehen der AG-Lobby mal nachgab und eine "Karenzzeit" für bezahlte AU einführte, ging dieser Schuß gründlich nach hinten los und verursachte derartige Kosten bei AGen und Sozialversicherungen, daß die Maßnahme schon nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht wurde.

  • Hallo nochmal in die Runde,

    als Arugmentation für alle auf 2 Tage "runterzugehen" wurde arbeitgeberseitig angeführt, dass es einen Mitarbeiter gäbe, der auffallend häufig Montags/Freitags krank ist und nie eine AU beibringt. Daher wolle man auf 2 Tage für alle.

    Das ist für mich keine nachvollziehbare Begründung, und per se ist es für alle Mitarbeiter eine "Schlechterstellung", wenn die AU bereits nach zwei und nicht erst nach drei Krankheitstagen beigebracht werden muss.

    1. Ein MA der wirklich krank ist, dem ist es egal ob AU ab dem 3. oder 4. Tag, der wird ohnehin zum Arzt gehen

    Das sehe ich anders. "Krank" bedeutet nicht gleich, dass ein Arztbesuch notwendig ist. Ganz im Gegenteil, ein Arztbesuch kann sogar kontraproduktiv sein, beispielsweise bei Migräne-Patienten. Tun kann der Arzt da eh nichts, der Betroffene muss sich "ausruhen". Dann zum Arzt zu müssen, also weiteren Störfaktoren wie hellem Licht, lauten Geräusche etc. ausgesetzt zu sein, verschlimmert die Situation.

    Es gibt jede Menge "Erkrankungen", die das Arbeiten nicht möglich machen - aber für die noch lange kein Arztbesuch nötig ist. Daher erachte ich die Regelung "AU erst ab Tag X" als absolut sinnvoll und richtig. Zum einen für den Mitarbeiter, zum anderen aber auch um das Gesundheitswesen nicht mit "Firlefanz" zu überlasten.

    Natürlich kann es immer schwarze Schafe geben, die dies ausnutzen. Da kann der Arbeitgeber jedoch individuell drauf reagieren.


    However, unsere BV ist so durch, wie von uns gewünscht.
    AU weiterhin ab dem 4.ten Tag, alle Punkte so, wie wir sie vorgeschlagen haben (wir waren in der glücklichen Position, die BV zur Diskussion zu verfassen). Zudem haben wir die Mitbestimmung des BR vereinbart, wenn es um Verkürzung dieser Frist für einzelne Mitarbeiter geht.

    Ich bin zufrieden und danke allen hier für ihre Hinweise :)

  • dass es einen Mitarbeiter gäbe, der auffallend häufig Montags/Freitags krank ist und nie eine AU beibringt.

    Einen. Einzigen. Und auf die Idee, genau bei dem die Möglichkeit zu nutzen, die das Gesetz bietet, kam er nicht. (Kopf --> Tischplatte)

    However, unsere BV ist so durch, wie von uns gewünscht. AU weiterhin ab dem 4.ten Tag, alle Punkte so, wie wir sie vorgeschlagen haben (wir waren in der glücklichen Position, die BV zur Diskussion zu verfassen). Zudem haben wir die Mitbestimmung des BR vereinbart, wenn es um Verkürzung dieser Frist für einzelne Mitarbeiter geht.

    Und jetzt hat der AG eine BV, die es ihm sogar schwerer macht als das Gesetz. Klassisches Eigentor. :D

    Es gibt jede Menge "Erkrankungen", die das Arbeiten nicht möglich machen - aber für die noch lange kein Arztbesuch nötig ist. Daher erachte ich die Regelung "AU erst ab Tag X" als absolut sinnvoll und richtig. Zum einen für den Mitarbeiter, zum anderen aber auch um das Gesundheitswesen nicht mit "Firlefanz" zu überlasten.

    Ich gehörte mal zu jenen AN, von denen der AG individuell ab dem ersten Tag eine AUB verlangte (ich war BRV, er konnte mich nicht leiden, mehr Grund gab es nicht). Meine Erfahrung damit: Meine Ärzt:innen haben mich immer länger krankgeschrieben, als ich selber AU daheim geblieben wäre.


    Ach ja, PMBR_DE , noch eines: Chapeau! Sehr gut gelöst!

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.


  • Ach ja, PMBR_DE, noch eines: Chapeau! Sehr gut gelöst!

    Vielen Dank :)

    Und ich stimme dir zu: In Einzelfällen ist es sicher sinnvoll, den AN zur AU nach einem Tag zu verpflichten; oftmals wird das aber als Druckmittel eingesetzt. Die Erfahrung, dass man in der Regel länger krank geschrieben wird, als man selbst eigentlich daheim geblieben wäre, kenne ich ebenfall sehr gut ;)