Hallo BjoernPe,
kannst Du vielleicht mal erklären, was das hier
Habt ihr im Vorfeld die Kollegen mal befragt, ob dieser eine Tag früher die AU abgeben überhaupt ein Problem für sie darstellt?
damit zu tun hat, das der AG gegen zwingendes gesetzliches Recht verstösst?
Hast Du vielleicht mal gerüchteweise von der Aufgabe des BR gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 gehört?
Denn mit Verlaub, Deine persönliche Befindlichkeit
Ich lege grundsätzlich ab dem 1. Tag eine AU vor, auch wenn ich das nicht muss
spielt dabei genau gar keine Rolle. Die Welt dreht sich nicht nur um Deinen Bauchnabel.
Und diese Äußerungen von Dir
Natürlich kann der AG den Blaumachern anders auf die Schliche kommen. Je mehr ich diesen Leuten aber die Komfort Zone nehme, um so schneller sind diese zu identifizieren.
lassen schon tief blicken.
Vielleicht machst Du Dir mal Gedanken darüber, daß der Gesetzgeber eben genau wollte, daß ein AN nicht wegen jeder Unpässlichkeit wie Fieber, Durchfall etc. gleich einen Arztbesuch machen muß mit entsprechenden Kosten für die Allgemeinheit der Krankenversicherten.
Und als der Gesetzgeber Mitte der 90er dem Flehen der AG-Lobby mal nachgab und eine "Karenzzeit" für bezahlte AU einführte, ging dieser Schuß gründlich nach hinten los und verursachte derartige Kosten bei AGen und Sozialversicherungen, daß die Maßnahme schon nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht wurde.