Liebe BR-Kollegen,
nachdem unser Gremium erst kürzlich gewählt wurde und alle (drei) Mitglieder noch KEINERLEI Vorerfahrungen haben,
sehen wir morgen unserem ersten Termin mit der HR-Abteilung entgegen.
Thema ist der Prozess der Krankmeldung. Bisheriges Procedere:
Der Arbeitnehmer meldet sich unmittelbar krank. Dieser Krankenstand kann drei Tage ohne AU genommen werden, ab dem 4.ten Krankentag benötigt der Arbeitnehmer eine AU. Nun hat der Arbeitgeber (ohne Rückssprache mit dem Betriebsrat) per Email eine "Änderung im Krankmeldeprozess" verkündet, in der es heißt, dass ab sofort bereits ab dem 3.ten Krankentag eine AU benötigt wird. Rein rechtlich kann der Arbeitgeber diesen Zeitraum so festlegen - da das ganze jedoch ohne Mitbestimmung des Betriebsrates umgesetzt wurde, ist es unwirksam.
Daher haben wir in den letzten Tagen (gemeinsam mit einer Kanzlei die unseren BR unterstützt und berät) eine Betriebsvereinbarung zum Thema "Krankmeldeprozess" ausgearbeitet. In dieser schreiben wir den bisherigen Prozess (AU ab dem 4.ten Krankentag) fest. Nun rechne ich damit, dass die HR-Abteilung hier ein Veto einlegen und den Prozess wie von ihr gewünscht (AU ab dem 3.ten Krankentag) durchsetzen möchte.
Nachdem ich erst relativ ratlos war, was wir denn da nun tun könnten, fiel mir das Stichwort "betriebliche Übung" aus dem BetrVG Teil 1 Seminar ein.
Der bisherige Prozess der Krankmeldung (AU ab dem 4.ten Arbeitstag) wird bereits jahrelang so im Unternehmen praktiziert.
Meines Erachtens (und auch nach dem, was ich ergooglet habe ) kann man daher von einer betrieblichen Übung sprechen; bedeutet, die Arbeitnehmerseite hat einen rechtlichen Anspruch auf das bislang praktizierte Procedere.
Wie seht ihr das, liege ich hier richtig?
Ich freue mich auf Rückmeldungen!
Vielen Dank & viele Grüße
Patrik