Serviceeinsatz im Ausland

  • Hallo,


    wir haben den Fall, dass Techniker von uns für einen Serviceeinsatz im Ausland waren.

    Dieser Einsatz ging 1 Woche, haben so ähnliche Fälle aber auch, die bis zu 4 Wochen gehen.


    Ich bin der Meinung, dass sich die Kollegen an die Arbeitszeitgesetzte in Deutschland halten müssen.

    Der Chef meint, dass es nach dem Land geht, in dem die Techniker gerade arbeiten.


    In dem Fall wäre es Dänemark, dort dürfen Techniker bis zu 12 Stunden arbeiten, lauf dänischen Arbeitszeitgesetz.


    Wer hat recht? Dürfen die Techniker 12 Stunden arbeiten oder nur 10 Stunden?


    Vielen Dank!

    Liebe Grüße

  • M.W. gilt das Territorialitätsprinzip, d.h. der AG dürfte wohl recht haben.


    Anderes kann aber in AV oder TV vereinbart werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • les mal hier


    https://www.bundestag.de/resource/blob/656690/a731a903766607498657921b90f5b12f/WD-6-040-19-pdf-data.pdf


    klingt kompliziert, ist es wohl auch, aber bei einer einwöchigen Entsendung lese ich das so,


    Seite 6 (Zitat)


    "Zu den zwingend anzuwendenden Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO
    gehören etwa die Regelungen zum Kündigungs- und Mutterschutz, zum Urlaubsrecht und zum Arbeitszeitrecht, soweit das gewählte Recht nicht günstiger ist oder jedenfalls vergleichbaren Schutz gewährt.12"


    demnach gilt das deutsche ArbZG mit den 10 Stunden, da es für den AN günstiger ist wie das dänische ArbZG

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Das Dokument ist in der Tat für Nichtjurist:innen schwer lesbar, aber ich ziehe daraus ebenso wie Randolf die Information, dass in diesem Fall wohl das deutsche Arbeitszeitrecht gilt.


    Der BR könnte dem AG doch mitteilen, dass er diese Frage der örtlichen Gewerbeaufsicht stellen wird. Die geben dann wirksam Bescheid - bei Feststellung von Verstößen dann u.U. durch ein Ordnungswidrigkeitsgeld.


    Mandy BR , gehört der Auslandseinsatz zur Eigenart des Berufes? Oder liegt hier eine Versetzung vor?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ...es gehört zur Eigenart des Berufes, dass die Service auch im Ausland stattfinden können.

    Dann ist dem BR ja leider die Möglichkeit genommen, über die Mitbestimmung bei Versetzungen tätig zu werden.


    Aber es bleibt Euch unbenommen, bei der Gewerbeaufsicht nachzufragen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Dann ist dem BR ja leider die Möglichkeit genommen, über die Mitbestimmung bei Versetzungen tätig zu werden.


    Aber es bleibt Euch unbenommen, bei der Gewerbeaufsicht nachzufragen.

    Interessant ist sicher auch eine Frage bei der Berufsgenossenschaft wie das mit Unfallmeldungen im Fall der Fälle aussieht.
    Weil es ja ja keine Durchgangsärzte wie in Deutschland im Ausland geben muss.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper ()

  • Interessant ist sicher auch eine Frage bei der Berufsgenossenschaft wie das mit Unfallmeldungen im Fall der Fälle aussieht.

    Vmtl unproblematisch. Der Versicherungsschutz besteht ja weiter, wenn Versicherte im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt werden und der Auslandsaufenthalt im Voraus zeitlich begrenzt ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)