Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb ohne Betriebsrat mit nicht ganz 100 MA.
Es haben 5 Unterstützer den AG gebeten eine Betriebsversammlung anzusetzen zum Zweck " Gründung eines BR"
Nachdem der AG das jetzt 2 Wochen Ignoriert hat, soll jetzt einfach von den Unterstützern selbst eine Versammlung
angesetzt werden. Nach meinen recherchen verstehe ich die Gesetze so, das diese Versammlung von min. 3 Unterstützern
unterschrieben werden muss. Leider sind nun 2 im Urlaub und eine weitere erkrankt.
Nun zu meiner Frage: Darf ich ersatzweiße, nachträglich als Unterstützer auftreten und die notwendige 3 Unterschrift leisten?
Soweit ich das richtig verstehe sind ja max. 6 Unterstützer rechtlich abgesichert.
Zusatzfrage: Wenn ich das Handbuch von Anuschek/Schrader richtig verstehe muss in unserem Fall die Betriebsratswahl bereits 1 Woche
nach der Wahl des Wahlvortandes sein. Ich kann das aber nicht ganz glauben. Das ist doch viel zu viel Organisatorische Arbeit
um das in einer Woche zu stemmen. Wenn dann der AG sich noch etwas zeit lässt mit den notwendigen Daten nahezu unmöglich.
Bitte sagt mir das ich da was falsch verstehe
Ich denke hierzu hab ich schon was gefunden. Keine Ahnung was ich da gelesen habe.
Ich verstehe das jetzt so: Nach Wahl des Wahlvorstandes hat dieser unverzüglich die BR Wahl einzuleiten.
Und wenn dazu eine Schulung nötig ist, ist diese wahrzunehmen.
Vielen Dank schon mal