Darf ich nachträglich als Unterstützer auftreten?

  • Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb ohne Betriebsrat mit nicht ganz 100 MA.


    Es haben 5 Unterstützer den AG gebeten eine Betriebsversammlung anzusetzen zum Zweck " Gründung eines BR"


    Nachdem der AG das jetzt 2 Wochen Ignoriert hat, soll jetzt einfach von den Unterstützern selbst eine Versammlung

    angesetzt werden. Nach meinen recherchen verstehe ich die Gesetze so, das diese Versammlung von min. 3 Unterstützern

    unterschrieben werden muss. Leider sind nun 2 im Urlaub und eine weitere erkrankt.


    Nun zu meiner Frage: Darf ich ersatzweiße, nachträglich als Unterstützer auftreten und die notwendige 3 Unterschrift leisten?

    Soweit ich das richtig verstehe sind ja max. 6 Unterstützer rechtlich abgesichert.



    Zusatzfrage: Wenn ich das Handbuch von Anuschek/Schrader richtig verstehe muss in unserem Fall die Betriebsratswahl bereits 1 Woche

    nach der Wahl des Wahlvortandes sein. Ich kann das aber nicht ganz glauben. Das ist doch viel zu viel Organisatorische Arbeit

    um das in einer Woche zu stemmen. Wenn dann der AG sich noch etwas zeit lässt mit den notwendigen Daten nahezu unmöglich.

    Bitte sagt mir das ich da was falsch verstehe :)

    Ich denke hierzu hab ich schon was gefunden. Keine Ahnung was ich da gelesen habe.

    Ich verstehe das jetzt so: Nach Wahl des Wahlvorstandes hat dieser unverzüglich die BR Wahl einzuleiten.

    Und wenn dazu eine Schulung nötig ist, ist diese wahrzunehmen.


    Vielen Dank schon mal

  • Das ein AG ohne Zwang eine BRV ansetzt um dort die Wahl eines Betriebsrats zu initiieren wäre mir neu.

    Das ist Sache der drei Initiatoren oder eben der Gewerkschaft, die würde ich an eurer Stelle sowieso mit ins Boot holen!

    Darf ich ersatzweiße, nachträglich als Unterstützer auftreten und die notwendige 3 Unterschrift leisten?

    Es müssen mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern (Initiatoren) zur Wahlversammlung aufrufen.

    Ich habe bisher nirgends gelesen das es nur drei sein dürfen sondern nur das es mindestens drei sein müssen!

    Also ja, imo kannst Du unterschreiben.

    Wenn ich das Handbuch von Anuschek/Schrader richtig verstehe muss in unserem Fall die Betriebsratswahl bereits 1 Woche

    nach der Wahl des Wahlvortandes sein.

    1 Woche?


    :D :D :D

    Das kann nur ein Scherz sein.

    Ein Schlechter noch dazu!


    Da liegt ganz sicher ein Verständnisproblem vor ;)


    Der WV muss die Wahl unverzüglich einleiten, das kann auch mal bis zu zwei/drei Wochen dauern.

    Bis es zu Wahl selbst kommt kann es mit eventuellen Nachfristen bis zu einem Monat dauern bis der Tag der Wahl ansteht.


    Hier mal ne Info dazu: https://www.betriebsrat.com/be…T84q_JzWRpd0aAjLDEALw_wcB

    "Der alte Mann ist alt, aber er hat seine lichten Momente" @gen127

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    5 Mal editiert, zuletzt von dieschi ()

  • Es haben 5 Unterstützer den AG gebeten eine Betriebsversammlung anzusetzen zum Zweck " Gründung eines BR"

    Das war falsch, der AG hat damit nichts zu tun.

    Mit 50 bis 100 Arbeitnehmern könnt Ihr mit dem AG das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren, müsst es aber nicht.

    3 MA laden zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes ein (die müssen nicht aus den o.g. 5 Unterstützern sein). Der Wahlvorstand kann sich dann für das normale Wahlverfahren entscheiden und ggfs Seminare beschließen. Er muss die Wahl dann nur unverzüglich "ohne schuldhaftes Verzögern" einleiten.

    Hilfen bzw. Erläuterungen finden sich im Internet, z.b. https://www.betriebsrat.de/bet…sratswahlen-wahlverfahren


    1 Woche?


    :D :D :D

    Das kann nur ein Scherz sein.

    Ein Schlechter noch dazu!

    Doch, das ist vom BetrVG so vorgesehen und es ist in kleineren Betrieben auch zu schaffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Caro9 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Caro9 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Doch, das ist vom BetrVG so vorgesehen und es ist in kleineren Betrieben auch zu schaffen.

    Das einleiten der Wahl vielleicht, die Wahl selbst ganz sicher nicht!

    "Der alte Mann ist alt, aber er hat seine lichten Momente" @gen127

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    Einmal editiert, zuletzt von dieschi ()

  • dieschi

    Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat unter Wahrung der Grundsätze der geheimen und unmittelbaren Wahl und der Mehrheitswahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes statt (§ 14a Abs. 1 BetrVG).

    Das ist der Nachteil beim vereinfachten Wahlverfahren.

  • Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes statt (§ 14a Abs. 1 BetrVG).

    Da bin ich ja froh das es bei uns schon einen BR gegeben hat.

    Den ganzen Bettel innerhalb einer Woche :/

    "Der alte Mann ist alt, aber er hat seine lichten Momente" @gen127

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    5 Mal editiert, zuletzt von dieschi () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von dieschi mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • richtig verstehe muss in unserem Fall die Betriebsratswahl bereits 1 Woche nach der Wahl des Wahlvortandes sein

    Wie die Kollegen schon richtig herausgearbeitet haben, hast du das falsch verstanden. Ja, mit unter 100 AN könntet ihr das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren anwenden. Aber müssen tut ihr es nicht. (Und wenn ihr schlau seid, macht ihr da einen großen Bogen drum! Denn auch wenn es sich "vereinfacht" schimpft, es ist alles (vor allem kürzer), aber nicht einfacher!)


    Und was deine Unterschrift angeht: der formal korrekte Weg ist, dass drei Wahlberechtigte zur Wahlversammlung einladen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in dieser Rolle vorher schon mal beim AG vorstellig geworden bist oder nicht. Du bist wahlberechtigt? Dann darfst du auch mit einladen. Punkt!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wieviele AN seid Ihr? Ist das vereinfachte Wahlverfahren zwingend?

    Wenn ich das Handbuch von Anuschek/Schrader richtig verstehe muss in unserem Fall die Betriebsratswahl bereits 1 Woche nach der Wahl des Wahlvortandes sein.

    Wo um Gesetz bzw in der Wahlordnung soll das stehen? Mir wäre das neu.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • a, mit unter 100 AN könntet ihr das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren anwenden.

    ich glaube nach den Änderungen im NetrVG muss das "könntet" in "müsst" verändert werden


    § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

    (1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt.

    Wo um Gesetz bzw in der Wahlordnung soll das stehen?

    Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt. (der Rest des §14a, (1)).


    Ich bin echt froh, dass wir nicht mit dem Verfahren wählen müssen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Jahaha, rtjum , erwischt, man sollte halt genauer lesen, selbst wenn man gerade unter Schmerzmitteln steht. Bratislav hatte ja geschrieben, etwas unter 100 AN und erste BR-Wahl, d.h. zweistufiges vereinfachtes Verfahren. Soweit kann ich inzwischen auch folgen, selbst eine lange Leitung findet ihr Ziel. 8o


    Praktische Erfahrung habe ich da nicht, ich durfte nur Wahlen mit mehr als 200 AN "betreuen"...


    Eine Woche mag kurz erscheinen, aber zweierlei mag hilfreich sein:


    1. Es gibt keine feste Frist zwischen der Einladung zur ersten Versammlung und dem Stattfinden. Oder übersehe ich wieder was?

    2. Zudem muss der AG ja schon vor der ersten Wahlversammlung alle für die Wähler:innenliste erforderlichen Unterlagen aushändigen (die braucht man ja auch bereits für die erste Wahlversammlung, an der nur Wahlberechtigte teilnehmen dürfen).

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • ich glaube nach den Änderungen im BetrVG muss das "könntet" in "müsst" verändert werden

    Autsch... verdammt... ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil...


    Bratislav Du hast es absolut richtig verstanden, ich hatte noch die alten Schwellenwerte im Kopf... (Asche auf mein Haupt!)


    Gleichwohl: ja, die eine Woche steht im Gesetz. Aber ich denke mal, selbst wenn es dann 10 Tage werden, wird das die Wahl nicht ungültig machen, solange ihr alle Mindestfristen einhaltet.


    Und: die BR-Wahl findet eine Woche nach der WV-Wahl statt. Dass heißt ja nicht, dass ihr euch für die Einladung zur Wahlversammlung nicht ein paar Tage mehr Zeit lassen könnt um hier mehr Vorarbeit leisten zu können, gell? ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zu prüfen wäre auch, ob es evtl. Planstellen gibt, welche nicht besetzt sind. Vielleicht kommt ihr so auf über 100 und müsst nicht mach dem vereinfachten Wahlverfahren wählen. Denn das Zauberwort ist "regelmäßig".

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich halte das einfach für ein völligen Blödsinn mit der 1 Woche.

    Wie soll ein Wahlvortsand der keine Vorkenntnisse hat das schaffen. Die Frist bis zur Wahl des Wahlvortandes

    ist nahezu unnütz für den Wahlvortand. Denn den versiegelten Umschlag mit den nötigen Personaldaten

    bekommt der Wahlvortand am Tag seiner Wahl. Also eben genau 1 Woche vorher.

    Allein schon die Tatsache das Er erst dann beschließen kann für welches Wahlverfahren er sich entscheidet

    macht es schlicht unmöglich! Ich hatte so gehofft das ich mich verlesen habe bzw. es falsch interpretiert habe.


    Einmal mehr stellt sich mir die Frage: Wer macht solche Gesetze?

  • Allein schon die Tatsache das Er erst dann beschließen kann für welches Wahlverfahren er sich entscheidet

    macht es schlicht unmöglich!

    Du meinst also, dass die Kollegen, die zur Wahlversammlung einladen selber keine Ahnung haben, wie groß ihr Unternehmen ist? Und das auch nicht herausbekommen können?



    Die Frist bis zur Wahl des Wahlvortandes

    ist nahezu unnütz für den Wahlvortand.

    Nicht, wenn du mal für einen Moment die "normative Kraft des Faktischen" mit einkalkulierst.


    Üblicherweise ist es doch so, dass da AN sind, die sich für das Thema "begeistern", sich sachkundig machen und dann die Wahl initiieren. Und wer stellt sich dann üblicherweise zur Wahl als Wahlvorstand? Lustigerweise genau die Kollegen, die sich im Vorfeld schon mit dem Thema beschäftigt haben, weil alle anderen ja keine Ahnung davon haben und es deswegen lassen... (Und recht oft geht diese Art der Personalunion dann bei den Kandidaten zur eigentlichen BR-Wahl weiter.)


    Also: besorgt euch die notwendigen Informationen (ihr seid unter 100, also kommt nur das vereinfachte Wahlverfahren in Betracht) und die dazugehörigen Musterschreiben (sollten sich auch beim Betreiber dieses Forums finden lassen).


    Dann ist nämlich die tatsächliche Arbeit nur noch das Füllen der Lücken im Text und das Aushängen im Betrieb. Die Kandidaten werden spätestens auf der Wahlversammlung ermittelt. Thema auch schon durch. Bleibt eine Woche Zeit um einen Stimmzettel zu erstellen und Briefwahlunterlagen zu verschicken... ist es ambitioniert? Sicher. Aber es ist machbar. (Wie heißt es so schön? Das Leben ist kein Ponyschlecken.... nee, der ging anders... ach du weißt schon, was ich meine)



    Wer macht solche Gesetze?

    Ohne dir jetzt einen Grundlagenvortrag über unsere Legislative halten zu wollen: Menschen, die wollen, dass es möglichst einfach ist, hier zu Ergebnissen zu kommen. (Und dabei leider nicht immer von real existierenden Menschen ausgehen...)


    Viel Erfolg! Und keine Angst vor der eigenen Courage!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    die 1-Wochen-Frist ist schon bedeutend harmloser, wenn man mitbedenkt, daß eine evtl. Briefwahl erst nachträglich nach der 2. Wahlversammlung durchgeführt werden muß.

    Und eine Briefwahl muß auch von Wahlberechtigten ausdrücklich bis 3 Tage vor der 2. Wahlversammlung beantragt werden, wenn nicht schon bekannt ist, daß AN wegen der Art ihrer Beschäftigung nicht teilnehmen können.


    Der Gesetzgeber hat sich bei diesen kurzen Fristen durchaus was gedacht. Denn es geht gerade bei Kleinbetrieben auch darum, dem AG nicht übermäßig Zeit zu lassen zur Druckausübung auf WV-Mitglieder und/oder potentielle Kandidat*innen.

    Darüber hinaus sind kleinere Fehler beim Wahlverfahren nicht so schlimm. Denn solange die Fehler nicht so wesentlich sind, daß sie zur Nichtigkeit führen, kann der neugewählte BR erst mal amtieren und Rechtsakte beschließen wie zB eine Betriebsvereinbarung, die auch dauerhaft Bestand haben.

    Und wenn absehbar ist, daß ein ArbG eine BR-Wahl für rechtsunwirksam hält, kann der BR durch rechtzeitigen Rücktritt und eigene Bestellung eines Wahlvorstandes den Prozess weiterhin "steuern".

  • Also euren Optimismus weiß ich zu schätzen. Aber wie läuft es denn in der Praxis ab?

    Alle schreien wir brauchen einen BR und wenn es dann was zu tun gibt sind sie rum ums Eck.

    Die restliche Motivation geht dann dahin, wenn die Prozesse Komplex werden.

    In unserem Fall steh ich gerade allein auf weiter Flur und versuch den Kollegen zuliebe

    das irgendwie in die Hand zunehmen. Für ein Motivationsschreiben sich bei den Wahlen

    sehen zu lassen und besser noch aufstellen zu lassen habe ich heute schon einen Einlauf

    vom Geschäftsführer/ Betriebsleiter ( ist bei uns 1 Person ) bekommen.

    Es ist klar zu erkennen das Er alle seine Mittel einsetzt um es uns nicht leicht zu machen.


    In sofer läuft es daruf raus die Ich vermutlich der einzige bin der sich mit der Materie beschäftigt.

    Somit die Komplette Arbeit alleine machen muss. Das alles nebenbei. Und ich muss gestehen

    ich fühle mich mit dieser 1 Woche Extrem unter Druck gesetzt. Aber der Stein rollt. Mal sehen was wird

  • Bratislav Leider ist das, was du da schilderst so ungewöhnlich nicht. Aber sieh es mal von der positiven Seite: Wenn du der einzige bist, der sich mit der Materie beschäftigt, ist die Zahl der möglichen Querulanten kleiner... (kleiner, es gibt immer Menschen, die es sich auch von jeglicher Sachkenntnis ungetrübt nicht nehmen lassen, ihren Senf beizusteuern...)


    Und, wie ich schon schrieb: wenn du doch ohnehin derjenige bist, der den Karren zieht: bereite alles vor, so dass du in der einen Woche nur noch die vorbereiteten Schreiben mit Inhalt füllen musst. Das geht vergleichsweise schnell!


    Noch ein Wort hierzu:

    . Für ein Motivationsschreiben sich bei den Wahlen

    sehen zu lassen und besser noch aufstellen zu lassen habe ich heute schon einen Einlauf

    vom Geschäftsführer/ Betriebsleiter ( ist bei uns 1 Person ) bekommen.

    Leider ist er da im Recht. Solche Schreiben kannst und darfst du verfassen und sogar verteilen - außerhalb deiner Arbeitszeit. Also biete ihm einfach keine weitere Angriffsfläche. Lass ihn den Fehler machen, die Wahl zu behindern, aber gib ihm keinen Anlass deine Arbeit zu rügen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich denk ich muss dazu noch was hinzufügen, um meine bedenken besser verstehen zu können.


    Wir hatten schon mal einen Betriebsrat. Ich war auch damals 3 Jahre BRV. ( ich bin dann zurückgetreten

    weil ich Betriebsbedingt zum stellv. Betriebsleiter aufgestiegen bin )


    Meine nachrückenden Kollegen haben dann einigen mist verzapft und wurden immer unbeliebter.

    Bis sie schließlich Ihr Amt niedergelegt haben. Sie haben auch keinen Wahlvorstand einberufen.

    Was letztlich das ende unseres BR war.


    Mir ist aus dieser Erfahrung klar das ich mindestens 10 Mitarbeiter motivieren muss zu Kanditieren.

    Um die verbleibenden 3,5jahre Amtszeit auch zu überstehen. Da würde mir natürlich mehr Zeit guttun.


    Und ja klar ich versuche das so gut es geht vorzubereiten.

  • Bratislav , Euer Fehler war die Anfrage beim AG wegen einer Betriebsversammlung. Dadurch ist er gewarnt und kann dagegen agieren. Ihr müsst erstmal Ruhe einkehren lassen.

    Suche Dir (heimlich bzw. in Deiner Freizeit) genügend Mitstreiter, die auch kandidieren würden.

    Dann bereite schon Formulare und Zeitplan vor, Informationen und Vorlagen gibt es genügend im Netz. Gerade, da Du schon mal BRV warst, sollte es Dir möglich sein.

    Erst, wenn Ihr zu dritt zur Wahlversammlung einladet, muss der AG es erfahren.

    So haben wir es damals durchgezogen, auch im vereinfachten Wahlverfahren.

  • Caro Die Einladung zur ersten Wahlversammlung hängt seit heute aus ;)


    Ich hab das im eingangspost etwas falsch formuliert. Wir haben nicht gebeten das der AG eine Versammlung einberuft.

    Sondern um einen Termin gebeten wann wir ihn abhalten können, mit der Bitte wie bisher üblich unseren Betrieb

    2h früher zu schließen.


    Jetzt sind wir gezwungen um die Betrieblichen interessen nicht zu stören die erste Versammlung Sonntags um 20:30Uhr

    abzuhalten.

    Wir haben Mitarbeiter die dann am Montag um 5 Uhr wieder antreten müssen.

    Wenn ich außerdem mit ca. 1,5h für die Sitzung rechne, und dann alles was danach auf genau dieser Sitzung noch zu erledigen ist, werde ich möglicherweiße den Betrieb verlassen wenn die ersten kommen.