da die Wahlversammlung Arbeitszeit ist, ist das für die Kollegen dann Sonntagsarbeit und somit ist ein Ersatzruhetag zu ermöglichen.
Außerdem werden die Kollegen die um 05:00 Uhr mit der Arbeit anfangen die 11 Stunden Ruhezeit nicht einhalten können, wenn Du um 20:30 Uhr mit der Sitzung beginnst und bis 22:00 Uhr planst.
Ob das im betrieblichen Interesse ist?
(also nur meine Interpretation von: "..während der Arbeitszeit und in den Räumen des Betriebs stattzufinden."