Wählerliste

  • Hallo schon wieder,

    und eine weitere Unsicherheit. Bei der JAV gilt weitgehend die WO zur BR Wahl.

    "Wählen und gewählt werden kann nur, wer auf der Wählerliste steht" - es können aber bei der JAV auch Personen gewählt werden die selber nicht wählen dürfen (unter 25 Jahren, 6 Monate im Betrieb). Eine Änderung der Regeln dazu kann ich nicht finden. Oder müssen auch alle Wählbaren auf der "Wählerliste" aufgeführt werden?

  • Oder müssen auch alle Wählbaren auf der "Wählerliste" aufgeführt werden?

    Ohne das nochmal gegengecheckt zu haben: müssen nein. Der WV muss aber prüfen, ob der Kandidat gewählt darf, tut also gut daran, sich die entsprechenden AN vom AG mit ausweisen zu lassen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auf der Wähler:innenliste aufzuführen sind ausschließlich die (aktiv) Wahberechtigten.


    D.h. die Antwort ist nein. Passiv Wahlberechtigte (=Wählbare) sind nur aufzuführen, wenn sie auch aktiv wahlberechtigt sind.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,


    "In formeller Hinsicht ist für die Wählbarkeit der jug. und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Wahlbewerber die Eintragung in die Wählerliste notwendig (§ 38, 2 Abs. 3 WO). Dies gilt nicht für ArbN, die zwar wählbar, jedoch nicht wahlberechtigt sind. ArbN des Betriebs im Alter von 18 bis 25 Jahren, die nicht zu ihrer Berufsausbildung, sondern als normale ArbN beschäftigt werden, sind deshalb auch ohne Eintragung in die Wählerliste wählbar."

    (Fitting, § 61 Rn )