Einladung mit Tagesordung als Link?

  • Wir möchten in Zukunft die Tagesordnung nicht mehr als Dokument an die BR-Mitglieder per Mail versenden (Problematik bei Vertretungen und Weiterleitungen), sondern einen Link versenden, der die Tagesordnung auf unserem geschützten Laufwerk öffnet, zu dem wir alle Zugang haben, sonst aber niemand.


    Meine Kollegin meinte nun aber, das könnten wir nicht machen, da die PDF, die dort auf dem Laufwerk sei, dann ja weiterhin veränderbar sei, da man ja unter dem gleichen Namen ein unterschiedliches Dokument ablegen könnte. Für eine korrekte Einladung brauchte man aber ein unveränderbares Dokument. Deshalb der Mailversand.


    Wäre mit einer TO per Link also die Einladung schon nicht mehr korrekt und damit zusammenhängende Beschlüsse hinfällig?

    Wie ladet ihr zur Sitzung?


    Ich bin gespannt auf eure Rückmeldungen. Danke!

  • Hallo SabineS,

    unsere BRM haben alle Zugang zu unserem geschützten Laufwerk, jedoch nur lesenden Zugriff.

    Der volle Zugriff ist den BA-Mitgliedern vorbehalten, so hat man das gut im Griff, wer Dokumente verändert.


    Ferner verfügen wir über eine eigene Share-Point-Seite, so dass man auch Zugriff auf die Dokumente hat, wenn man sich mal nicht im Netzwerk befindet.


    Das bedarf der guten Kontakte mit den IT-Admins, um das entsprechend einzurichten und natürlich sollte man das in der Geschäftsordnung entsprechend vereinbaren.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Ich bin immer wieder begeistert, auf welche Ideen unsere BR-Mitstreiterinnen und Mitstreiter kommen und welche kriminelle Energien Sie dabei entwickeln :-))


    Also wir handhaben das bereits seit Jahren so, wie von dir beschrieben. Auf die Idee, eine pdf-Datei zu verändern ist noch nie jemand gekommen. Würde man ja auch sehen, da das Speicherdatum dann ja, denke ich zumindest, nach dem Versanddatum liegen müsste.

    Aber ich bin das lebende Gegenbeispiel eines Computer-Nerds. Ich lasse mich hier immer wieder gerne eines besseren belehren.


    Aber wahrscheinlich haben wir in unserem Gremium einfach das Problem, dass wir zu gut zusammenarbeiten. Da würde keiner auf die Idee kommen, sowas zu machen, warum auch?

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Was hindert Euch daran, das PDF mit einem Kennwort gg Änderungen zu schützen?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Die JAV und SBV sind dann auf den SharePoint auch berechtigt? Oder bekommen die die Tagesordnung weiterhin per Email?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • das könnten wir nicht machen, da die PDF, die dort auf dem Laufwerk sei, dann ja weiterhin veränderbar sei, da man ja unter dem gleichen Namen ein unterschiedliches Dokument ablegen könnte.

    Das ist für mich ein klassische Beispiel für "Wer keine Probleme hat, bastelt sich welche..."


    Ja, natürlich könnte man die Datei austauschen. Und? Da die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung noch einvernehmlich geändert werden kann/darf, reicht es doch völlig aus, wenn ihr zu Beginn der Sitzung einmal über die Tagesordnung geht und sagt: so sieht sie aus. Alle einverstanden? Und sollte das jemand nicht sein, dann müsst ihr euch halt verständigen, wie sie dann aussehen soll. Und mit der so verabschiedeten TO macht ihr eure Sitzung, bzw. schreibt das entsprechende Protokoll.


    Seit Jahren beginnt bei uns jedes Protokoll mit

    TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung, Feststellung der rechtzeitigen Ladung und Beschlussfähigkeit


    Und darunter wird dann vermerkt, wie die TO endgültig aussieht und dass niemand moniert, nicht rechtzeitig geladen worden zu sein. (Die Prüfung der Beschlussfähigkeit könnte man sich an der Stelle streng genommen klemmen, da man die eigentlich zu jedem Beschluss feststellen muss. Da wir im Protokoll vermerken, wer wann die Sitzung verlassen hat (oder dazu gekommen ist), kann die Beschlussfähigkeit auch so nachvollzogen werden, weshalb sie einmal am Anfang feststellen.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Nordfriese,

    wie blöd von mir.... vielen Dank für diesen Hinweis. Tatsächlich haben die anderen nur lesende Rechte. Werde ich gleich auch noch einmal kontrollieren.

    Und euch allen anderen vielen Dank für die Hinweise. Wie schön, dass das Forum hier so gut funktioniert... :)

  • Moritz , nein. Ein solcher TOP am Anfang einer Sitzung heilt eine fehlerhafte Ladung nicht (abgeshen davon, dass Du Einstimmigkeit nie voraussetzen kannst), und die ordnungsgemäße Ladung ist Grundlage rechtssicherer Beschlüsse. Im Bestreitensfalle ist die ordnungsgemäße Ladung nachzuweisen, und da wird eine Datei, die Hinz und Kunz ändern konnten, nicht reichen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Im Bestreitensfalle ist die ordnungsgemäße Ladung nachzuweisen

    Aber ja doch. Zu jeder Sitzung gibt es eine ausgedruckte Einladung und ein ausgedrucktes, unterschriebenes Protokoll. Und gelegentlich gibt es sogar Abweichungen zwischen den beiden. z.B. dann, wenn kurzfristig ein BRM ausgefallen ist und jemand anderes teilnimmt, als noch in der Einladung steht. Dann steht im Protokoll, warum der eine doch nicht da ist, dafür aber der andere.


    Und auf welcher Grundlage möchtest Du jetzt eine fehlerhafte Ladung nachweisen?

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  • Und auf welcher Grundlage möchtest Du jetzt eine fehlerhafte Ladung nachweisen?

    Moritz , ich vermute mal ganz stark, Du bist selber noch nie als die Partei BR beim ArbG gewesen? Nachzuweisen ist vor Gericht im Bestreitensfalle nicht von der Gegenseite die fehlerhafte, sondern vom BR die ordnungsgemäße Ladung.


    Die ordnungsgemäße Ladung wird von der Gegenseite regelhaft bestritten (das war in all den recht vielen Gerichtsverfahren so, an denen ich als BRV teilnehmen musste), und damit muss das ArbG das prüfen.


    Und die ordnungsgemäße Ladung beinhaltet eben auch die rechtzeitige Mitteilung der TO. Wenn diese aber zwischen dem ursprünglichen Ladungszeitpunkt und dem der Sitzung änderbar wäre, TOPs umformuliert, hinzugefügt oder gestrichen werden könnten, und damit die Einladung je nach Zeitpunkt des Zugriffs auf die PDF anders aussähe, und auch nur ein BRM die "falsche" TO hätte (also eine, die anders aussähe als Deine "gedruckte"), wäre nicht ordnungsgemäß geladen.


    Es ist also sonnenklar, dass der BR die technischen Voraussetzungen schaffen muss, dass eine TO nicht nachträglich manipuliert werden kann.


    Es ist also sonnenklar, dass der BR die technischen Voraussetzungen schaffen muss, dass eine TO nicht nachträglich manipuliert werden kann.

    Das scheint bei der Threadstarterin aber doch eh gegeben zu sein, da die Geladenen nur Lesezugriff auf die TO haben.


    Insofern besteht da also kein Problem.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    3 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.