Hallo,
der Betrieb hat 2016 eine BV abgeschlossen, in der vereinbart wurde, dass 60% der durch eine Direktversicherungs-bAV eingesparten Sozialbeiträge vom Arbeitgeber als Zuschuss zusätzlich umgewandelt werden. Bei aktuell 19,975% Sozialversicherungsbeitrag entsprechen 60% Zuschuss 11,985% der gesamt anfallenden Beiträge.
2018 wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz in §1a Abs. 1a BetrAVG festgeschrieben, dass (spätestens ab 01.01.2022 auch für Altverträge) vom AG mindestens 15% als Zuschuss umgewandelt werden müssen.
Unsere Personalleitung vertritt nun die Auffassung, dass hier Tarifautonomie gelten würde und somit die BV die aktuelle Gesetzeslage schlägt. Diese Meinung wird vom BR natürlich nicht vertreten, zumal die Gesetzesänderung nach der BV kam.
Wie seht ihr das?