JLL bei Nachtschicht

  • Hallo liebe BR Familie,


    Bin neu im Betriebsrat und daher auch wenig Erfahrung mit der Rechtslage.

    Auf unserer Abrechnung steht bei Nachtschichtzulage in klammern ( JLL )

    meine frage was bedeutet das genau und wird die Zulage in dem Fall versteuert?


    viele Grüße und danke schonmal für die Antworten

  • Hallo,


    ich denke, da kann Eure Personalabteilung/Abrechnung erstmal am besten helfen.


    Ich habe das noch nie gehört.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • 5 Sekunden auf Google erbringen folgendes Ergebnis:


    J = Bestandteil des Gesamtbrutto

    L = Laufender Bezug


    Bzgl Steuerpflichtigkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,


    die allermeisten Standardprogramme der Lohnabrechnung vermerken auch automatisch "Gesamtbrutto" wie auch "Steuerbrutto", also die Höhe des gesamten Entgeltes sowie die Höhe des steuer- und sozialversicherungpflichtigen Entgeltes.

    Aus der Differenz zwischen Gesamtbrutto und Steuerbrutto sollte sich die Summe der steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschläge ergeben.

  • Nachtschichtzulage in klammern ( JLL )

    Fried hat da schon die richtige Erklärung bei Google gefunden.


    Die "Lohntante meines Vertrauens" hat mir erklärt, dass diese Abkürzung ist wohl nicht in allen Abrechnungssystemen Usus sei, aber zumindest bei der DATEV sicher.


    Und dort steht das J für "Fließt in das Gesamtbrutto ein", das erste L für "Gilt als laufender Bezug im steuerrechtlichen Sinne" und das zweite L für "Gilt als laufender Bezug im sozialversicherungsrechtlichen Sinne"


    Insofern ist diese Frage hier

    und wird die Zulage in dem Fall versteuert?

    wohl mit Ja, sowohl versteuert als auch verbeitragt zu beantworten.


    Gleichwohl ist das natürlich nur eine, wenn auch vermutlich durchaus berechtigte, Vermutung.


    Der richtige Ansprechpartner ist

    da kann Eure Personalabteilung/Abrechnung erstmal am besten helfen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • NACHTRAG:
    Die Kennzeichnung ist, so habe ich es mir gerade noch einmal erklären lassen, Folge der "Entgeltbescheinigungsverordnung", die vorschreibt, dass bei allen Gehaltsbestandteile ersichtlich sein muss, ob sie laufendes oder Einmal-Entgelt sind und ob sie bei Steuer bzw. Sozialversicherung zu berücksichtigen sind.


    Aber, dieses Aussage von mir

    Ja, sowohl versteuert als auch verbeitragt zu beantworten.

    ist so nicht haltbar. Die beiden L bedeuten nur, dass die Werte in die Berechnung mit einfließen, nicht was mit ihnen passiert.


    Beispiel: Der Nachtzuschlag beträgt 30%. 25% dürfen steuerfrei gezahlt werden. D.h. erst einmal läuft der komplette Zuschlag in die Berechnung. Und die eigentliche Steuerberechnung entscheidet dann am Ende, wieviel Steuer sie abzieht oder nicht. So könnte es also passieren (bei obigem Beispiel), dass 340,- Euro als Nachtzuschlag in die Steuer einfließen, aber irgendwo in der Abrechnung dann steht, dass 320,- als steuerfrei wieder aus dem Steuerbrutto herausgerechnet werden.


    Insofern reicht die Ansage, die sind mit JLL geschlüsselt alleine nicht aus, um zu sagen, ob die Zuschläge versteuert worden sind oder nicht. Dazu müsste man die komplette Abrechnung prüfen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!