Die Argumentation von seitens des AG ist das die Daten nicht ausgewertet werden. Deshalb wäre es nicht Mitbestimmungspflichtig. Ich sehe es aber auch so daß die Vorrichtung alleine Ausreicht das er es könnte. (OKAY ich weiß mittlerweile das sie das Programm nicht zum laufen bringen das die Erfassung speichert.) Trotzdem muss uns Zugang gewährt werden. Am Donnerstag wird es wohl soweit sein.
Auch die Aussage, dass die die Speicherung nicht zum laufen bringen ist, gelinde gesagt, amüsant.
Die kaufen also für viel Geld ein neues System (aus Erfahrung, so etwas ist nicht billig), es funktioniert nicht richtig und der AG sagt dann, nicht so schlimm, dann eben nicht, die Rechnung zahlen wir natürlich trotzdem.
Entschuldigung, aber das soll man glauben?
Die werden so lange einen Servicemitarbeiter anfordern, bis es endlich richtig läuft.
Und spätestens dann steht ihr wieder vor dem Punkt eine BV zu dem Thema zu benötigen. Also lieber gleich machen.