Hallo zusammen,
Ist zwar nicht direkt meine Aufgabe, interessiert mich dann aber auch. So recht konnte ich dazu noch nichts finden. Ich bin im WV der SBV-Wahl (ca. 150 Wahlberechtigte) und einige "möchten sich vielleicht bewerben" wollten wissen, ob die Freistellung des SBV teilbar ist mit einem Stellvertreter. Vom Gedanken her nicht schlecht, aktuell ist der Stellvertreter im Vertretungsfall nur befugt Staub zu wischen und den Stuhl warm zu halten. Ein funktionierender Ersatz mit Sachkenntnis wäre erstrebenswert. Es gibt außerhalb des Vertretungsfalles die Aufgabenübertragung an den ersten Stellvertreter , ist der dann für diese Arbeit (wie beim BR) auch zeitweise freigestellt und ist das frei gestaltbar? Wenn ja, wie kann/soll/muss das aussehen?