deswegen habe ich auch von Anfechtung und nicht von der Feststellung der Nichtigkeit gesprochen
Ach Fried, Dein genauer Wortlaut war
Selbst die erfolgreiche Anfechtung der kompletten BR-Wahl (Fettung durch den Zitierenden)
Die Anfechtung ist nach meinem Verständnis der Akt, gegen die Wahl vorzugehen. Stellt das ArbG dann fest, dass alles in Ordnung war, war die Anfechtung sicher nicht erfolgreich. Aber der Erfolg der Anfechtung kann, nach meinem Verständnis entweder sein, dass das ArbG feststellt: ja, die Wahl wies Mängel auf und muss wiederholt werden. Es könnte aber auch feststellen, die Wahl war so eklatant daneben, dass sie nichtig war. In beiden Fällen wäre die Anfechtung erfolgreich.
Warum also eine erfolgreiche Anfechtung die Feststellung der Nichtigkeit ausschließt, erschließt sich mir so gar nicht. Aber dieses mangelnde Verständnis wird der Grund dafür sein, warum ich nicht der Chef-Korinthen-Kacker bin...
(Ritze-ratze, voller Tücke, in den Chefstuhl eine Lücke... )