Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei uns wurde im Mai 2022 das erste Mal ein BR gegründet (5er Gremium) und leider machen mir als BRV die Kollegen, die es nicht in den BR geschafft plus dazu die Wahl überhaupt initiiert haben, das Leben zur Hölle und wir haben die Gewerkschaft "am Bein kleben". Mir wird nun schon wieder gedroht, dass die von vorgesehene erste BV eine Woche zu spät sei, diese hätte spätestens 3 Monate nach der konstituierenden Sitzung stattfinden müssen.
Die konstituierende Sitzung war im Mai keiner von den gewählten BR Mitgliedern hat Vorkenntnisse (erstes Seminar war Ende Juli/Anfang August) und wir haben in den Wochen zum Ende des 2. Quartals hin von der Pflicht der kalendervierteljährlichen BV lt. BetrVG plus deren Inhalte nichts gewusst. (Ja - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiß...)
Gibt es eine Frist zur Einberufung der ersten BV nach Neugründung eines BRs? Oder kann ich mir sogar - wegen Urlaub und Ferienzeit - jetzt Zeit lassen bis zum Ende des aktuellen Quartals für die erste BV? Wir haben dazu nämlich gerade Probleme den entsprechenden Sachverständigen bei der Gemeinde zu bekommen für den vorgesehenen Saal.
Natürlich habe ich bei der BR1 Schulung diesbezüglich nachgefragt, dort hiess es "Nein", allerdings bin ich nach dieser "Drohung" jetzt schon wieder verunsichert. Ich muss da erst noch hineinwachsen....
Der Willen ist ja da - aber es fehlte halt die Ahnung und auch der Inhalt für die erste BV für die 6 verbleibenden Wochen in dem Quartal nach Neugründung.
Ich danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Frist erste Betriebsversammlung
- Jottpunkttepunkt
- Erledigt
-
-
Alles Quark. Mit was drohen diese, mit Verlaub, Hirngeschissenen denn?
Das BetrVG spricht von "Kalendervierteljahren", das hat mit dem Datum des Amtszeitbeginns nichts zu tun. Bekanntermaßen besteht Quartal 1 aus Januar, Februar und März, Quartal 2 aus April, Mai und Juni, Quartal 3 aus Juli, August und September sowie Quartal 4 aus Oktober, November und Dezember.
Kein ArbG der Welt wird zudem eine Pflichtverletzung eines am 13.5.22 erstmalig konstituierten BR darin sehen, seine erste Betriebsversammlung nicht knapp 7 Wochen später durchgeführt zu haben, also in Quartal 2.
Das aktuelle Quartal endet am 30. September. Der 20. August passt.
und wir haben die Gewerkschaft "am Bein kleben".
Wie sieht das aus? Ich habe in meiner Zeit als BRV die Gewerkschaft immer positiv nutzen können, das hing aber auch sehr stark an der Person des Gewerkschaftssekretärs.
-
Und zudem selbst wenn es so wäre: Wegen 7 Tagen machen die einen Aufstand?
Haben die keine anderen Probleme?
-
Wie sieht das aus? Ich habe in meiner Zeit als BRV die Gewerkschaft immer positiv nutzen können, das hing aber auch sehr stark an der Person des Gewerkschaftssekretärs.
Da die Betriebsratswahl nach Herantreten der Kollegen an die Gewerkschaft durch diese "zwangsgegründet" wurde gehen wir davon aus, dass die entsprechende Gewerkschaftssekretärin meint unser Chef ist der unsozialste und AN-feindlichste Mensch auf diesem Planeten. So kam es auch bei der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes rüber. Die BR-Wahl wurde auch nur aus Trotz angeleiert, da aus dem gegenseitigen "Geben und Nehmen" ein sehr einseitiges Verhältnis wurde und öfter gedroht wurde, dass wenn unser GF nicht das macht was sie Herrschaften wollen "gründen wir halt einen Betriebsrat".
Ich erhalte unregelmäßig Anrufe der Gewerkschaftssekretärin - die noch nicht mal aus unserem zuständigen Bezirk ist - mit netten Tipps, was denn jetzt schon wieder falsch laufen würde, was ich besser machen müsste und das ich nicht in die Pflichtverletzung "rutsche". -
Ich erhalte unregelmäßig Anrufe der Gewerkschaftssekretärin - die noch nicht mal aus unserem zuständigen Bezirk ist -
Da würde ich aber ein Hallali bei der Gewerkschaft abfeuern!
Mir scheint die Dame ist irgendwie persönlich involviert (Frau/Freundin eines/einer MA?) oder hat "unsoziale, AN-feindliche" AG auf dem Kieker ...
dass wenn unser GF nicht das macht was sie Herrschaften wollen "gründen wir halt einen Betriebsrat"
Ahja, und jetzt denken die die GF macht was der Betriebsrat sagt?
Dass das so nicht läuft weiß die Gewerkschaftsdame doch auch?!
Das BetrVG spricht von "Kalendervierteljahren", das hat mit dem Datum des Amtszeitbeginns nichts zu tun. Bekanntermaßen besteht Quartal 1 aus Januar, Februar und März, Quartal 2 aus April, Mai und Juni, Quartal 3 aus Juli, August und September sowie Quartal 4 aus Oktober, November und Dezember.
Ganz genau so ist das!
Also passt euer Termin.
Bleib gechillt und lass die Mäklerei an Dir abprallen.
-
Dass bezirksfremde Gewerkschaftssekretär:innen sich so involvieren, ist außergewöhnlich und hat auch einen seltsamen Beigeschmack. Das würde ich mir verbitten...
Habt Ihr im Gremium Gewerkschaftsmitglieder? Kontakt zu dem/der zuständigen Sekretär:in?
-
Ich würde die Sache erstmal mit einer ordentlichen Prise Ironie angehen.
Zu den Kollegen: "Ich finde es besser dass ihr keine Ahnung habt und mit mir redet, als wenn ihr Ahnung hättet und mich einfach ins offene Messer laufen lassen würdet."
Zur Gewerkschaftssekretärin: "Gut, dass Sie gerade anrufen. Ich würde gerne einen Termin mit Ihnen ausmachen." - "In welcher Angelegenheit?" - "Ach, ich möchte Ihnen einfach nur ein bisschen reinreden und Ihren Job erklären, so wie Sie es bei mir tun..."
Aber ohne Ironie (und korrigier mich, wenn ich falsch liege) lese ich ein bisschen die Einstellung heraus, dass ihr so einen netten AG habt, dass ihr eigentlich gar keinen BR bräuchtet und nur einen gewählt hättet, damit die Querulanten Ruhe geben. Das ist falsch. § 1 BetrVG sagt klar: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Womit die Kollegen jedes Recht hatten, die BR-Wahl anzuleiern und die Gewerkschaft um Unterstützung zu bitten. Aber das Wahlergebnis haben sowohl die Kollegen, der AG als auch die Gewerkschaft zu akzeptieren.
-
VIelen lieben Dank für Eure Antworten!
Der Kontakt zum falschen Gewerkschaftsbezirk kam dadurch zu Stande da die entsprechenden Kollegen angegeben haben, dass wir in deren Bereich einen Betriebssitz haben - was aber nicht korrekt ist, wir haben dort lediglich eine Fläche angemietet zum Abstellen der Fahrzeuge. Nach der BR Wahl wurde das "aufgeklärt" und wir wurden an den korrekten Bezirk "abgegeben". Ich bin im Rahmen der BR Wahl in die Gewerkschaft eingetreten, mein Gewerkschaftssekretär sieht die Sache auch entspannter.
Wir müssen leider den Termin am 20.8. aus "Raumgründen" verschieben, schaffen es aber in diesem Quartal noch - dies sollte ja kein Problem sein so wie ich das hier heraus lese. Unser GF kann zwar in diesem Quartal nicht, wird aber eingeladen - und muss dann halt im nächsten Quartal seinen Bericht abgeben, liegt ja dann weiterhin im gesetzlichen Rahmen mit "1x im Jahr".(Hier bitte Zitat von "Der Mann mit der Ledertasche" vorstellen - dem Forum passt da iwas net...)
Das Recht streitet ihnen ja auch keiner ab - sie sind halt mit dem Ergebnis gänzlich nicht einverstanden...
Natürlich ist ein BR nie verkehrt, der GF hat sich auch nie dagegen gewehrt - es hat halt seit 50 Jahren Firmengeschichte nie jemand daran gedacht. Und welcher AG - egal wie nett oder nicht - leiert das von sich aus an?
Jetzt ist es halt so wie es ist und ich darf mich mit meinen BR Kollegen damit rumschlagen das nun jeglicher Fehler gesucht von Seiten der Quertreiber wird und die goldenen Rosinen rausgepickt werden. Das nebst ihren Rechten auch Pflichten da sind sehen nämlich viele nicht so wirklich ein. -
Jottpunkttepunkt , dann entwickelt sich das jetzt doch in eine bessere Richtung.
Jetzt solltet Ihr noch etwas "dickhäutiger" bzw entspannter mit den Aussagen der Quertreiber:innen umgehen, vllt nach Karl Valentin "ned amal ignoriern." Ihr seid gewählt, Ihr habt die Verantwortung, Punkt.
-
Unser GF kann zwar in diesem Quartal nicht
Abgesehen mal davon, dass ich kein Freund davon bin, Betriebsversammlungen abzuhalten, nur weil es im Gesetz so drin steht, ich also da deutlich entspannter bin, ist das, wie du ja schon geschrieben hast, kein Problem.
Dann nutzt die erste Betriebsversammlung doch einfach dazu, dass ihr euch den Kollegen vorstellt, euch artig für die Wahl bedankt und darüber sprecht, was ihr so an Themen angedacht habt. Da ihr noch vergleichsweise frisch im Amt seid, könnt ihr natürlich über eure aktuellen Aufgaben sprechen (Einarbeitung in die doch recht komplexe Gesetzeslage).
Und sollte euch einer der Quertreiber anmachen, weil ihr zu spät dran sein würdet, könnt ihr schlicht erklären, dass ihr aufgrund der bisherigen Tätigkeiten noch gar nicht viel zu erzählen hättet, und ihr einfach davon ausgegangen seid, dass auch die Kollegen lieber eine sinnvolle Versammlung mit echten Themen hätten, als eine pro forma Veranstaltung, nur weil es irgendwo steht. (Und sollte es deswegen "Theater" geben: ich kann doch nur sagen, was wir gedacht haben. Haben wir offensichtlich falsch gedacht, haben wir jetzt gelernt, machen wir in Zukunft besser...)
-
Die Gewerkschaft kann dich zu einer Betriebsversammlung zwingen wenn im letzten Halbjahr keine Versammlung stattfand. Liegt hier ja auch nicht vor. Die sollen sich mal entspannen.