Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Inwiefern ist der Einsatz in einem anderen Unternehmen bzgl des Versetzungsbegriffes anders zu bewerten als der Einsatz in einem anderen Betrieb des selben Unternehmens?
Genau das stellt ja der Arbeitgeber in Frage, bzw. führt es als Argument gegen den Sachverhalt einer Versetzung an.
Wenn sich für die MA nur der Arbeitsort (wenn ich das korrekt verstanden habe liegt der in derselben politischen Gemeinde) ändert und wirklich alles andere gleich bleibt, d.h. gleiche Vorgesetzte, es handelt sich an beiden Standorten um ein und dasselbe Projekt, Arbeitszeiten sind identisch usw., wird es schwer eine Versetzung gerichtlich durchzusetzen auch wenn im AV kein anderer Arbeitsort genannt ist. Dazu muss zumindest eine wesentlich schlechtere Verkehrsanbindung gegeben sein.
Dann sehe ich weder für A eine Versetzung noch für B eine Einstellung, denn die beiden werden ja nicht in die Betriebsabläufe B integriert.
Sind es aber schon unterschiedliche Projekt dann trifft für mich beides zu.
Aktuell bearbeiten zwei unserer Mitarbeiter zwei Tage pro Woche im anderen Unternehmen deren Projekte, was das andere Unternehmen unserem Unternehmen bezahlt.
Sind es aber schon unterschiedliche Projekt dann trifft für mich beides zu.
Wie gruenteeist schreibt, sind es andere Projekte.
Keine Versetzung würde ich nur sehen, wenn die MA explizit dafür eingestellt sind, bei anderen Unternehmen/Firmen Projekte zu bearbeiten (z.B. Unternehmensberater, Servicemonteure etc.).
Wie gruenteeist schreibt, sind es andere Projekte.
das war mir schon klar als ich meine Meinung geschrieben habe, aber aufgrund der vielen unterschiedlichen Beiträge habe ich das bewusst so zusammengefasst
es handelt sich an beiden Standorten um ein und dasselbe Projekt
Es ist eben nicht ein und dasselbe Projekt, an dem beide Unternehmen arbeiten. Nehmen wir einen Kundenbetreuer, der im Unternehmen A Kunden und Aufträge des Unternehmens A, und in Unternehmen B Kunden und Aufträge des Unternehmens B betreut. Er macht hüben wie drüben die gleiche Arbeit, aber eben nicht dieselbe.
das war mir schon klar als ich meine Meinung geschrieben habe, aber aufgrund der vielen unterschiedlichen Beiträge habe ich das bewusst so zusammengefasst
Auch Dir, rtjum , sei das Lesen der entsprechenden Kommentierungen ans Herz gelegt. Das Schreiben über Rechtstatbestände aus dem Bauch heraus zeitigt, wie leider auch hier, oft keine guten Ergebnisse.
Z.B. der ErfK nimmt in Rn 15 zu § 99 BetrVG sehr klar und recht ausführlich zur hier diskutierten Problematik Stellung.
Die Verkehrsanbindung ist irrelevant, weil der § 95 BetrVG bei der Definition der Versetzung mehrmals das Wort "oder" verwendet. Es ist also irrelevant, ob der neue Ort eine gravierende Veränderung der Arbeitsumstände mit sich bringt, wenn die Maßnahme länger als einen Monat dauert.
Falsche Aussagen werden durch Wiederholung nicht wahrer.
Also, ich entnehme der regen Debatte, dass es sich hier klar um eine (unternehmensübergreifende) Versetzung handelt und die BRs beider Unternehmen in der MB sind. Ich fürchte, ohne Androhung weiterer Schritte wird das der Arbeitgeber nicht hinnehmen wollen.
Also, ich entnehme der regen Debatte, dass es sich hier klar um eine (unternehmensübergreifende) Versetzung handelt und die BRs beider Unternehmen in der MB sind. Ich fürchte, ohne Androhung weiterer Schritte wird das der Arbeitgeber nicht hinnehmen wollen.
Der § 101 BetrVG kann da motivierend wirken, denn das vom ArbG verhängte Zwangsgeld ist nicht niedrig und muss von der verantwortlichen, natürlichen Person (also nicht der Firma) bezahlt werden.
s ist also irrelevant, ob der neue Ort eine gravierende Veränderung der Arbeitsumstände mit sich bringt, wenn die Maßnahme länger als einen Monat dauert.
die Versetzung dauert aber doch immer nur 2 Tage...
es wird ja nicht von Woche zu Woche entschieden ob der Mitarbeiter bei "B" arbeitet, sondern es ist für einen, mir aktuell unbekannten, aber längeren Zeitraum so festgelegt worden. Ich denke es ist dann egal ob es pro Woche 2, 3, oder 5 Tage sind, sofern der festgelegte Zeitraum mehr als 4 Wochen beträgt.
sei das Lesen der entsprechenden Kommentierungen ans Herz gelegt.
Danke für das freundliche "Dubistblöd-Sagen".
Ich hatte tatsächlich ein Urteil im Kopf in dem MA in unterschiedliche Warenhäuser in einer Stadt "versetzt" wurden. hier und da Hemden oder was auch immer verkauft. Ich habe aber nicht mehr im Kopf gehabt, dass das nicht länger als 4 Wochen war. Und genau aus diesem Grund hat das Gericht dann keine Versetzung gesehen.
also ja, man sollte immer lesen, aber wenn wir das machen kommen doch überhaupt keine so schönen Beiträge von Dir mehr.