Versetzung oder worum handelt es sich hier?

  • Inwiefern ist der Einsatz in einem anderen Unternehmen bzgl des Versetzungsbegriffes anders zu bewerten als der Einsatz in einem anderen Betrieb des selben Unternehmens?

    Genau das stellt ja der Arbeitgeber in Frage, bzw. führt es als Argument gegen den Sachverhalt einer Versetzung an.

  • Meine Meinung:

    Wenn sich für die MA nur der Arbeitsort (wenn ich das korrekt verstanden habe liegt der in derselben politischen Gemeinde) ändert und wirklich alles andere gleich bleibt, d.h. gleiche Vorgesetzte, es handelt sich an beiden Standorten um ein und dasselbe Projekt, Arbeitszeiten sind identisch usw., wird es schwer eine Versetzung gerichtlich durchzusetzen auch wenn im AV kein anderer Arbeitsort genannt ist. Dazu muss zumindest eine wesentlich schlechtere Verkehrsanbindung gegeben sein.

    Dann sehe ich weder für A eine Versetzung noch für B eine Einstellung, denn die beiden werden ja nicht in die Betriebsabläufe B integriert.

    Sind es aber schon unterschiedliche Projekt dann trifft für mich beides zu.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Aktuell bearbeiten zwei unserer Mitarbeiter zwei Tage pro Woche im anderen Unternehmen deren Projekte, was das andere Unternehmen unserem Unternehmen bezahlt.


    Sind es aber schon unterschiedliche Projekt dann trifft für mich beides zu.

    Wie gruenteeist schreibt, sind es andere Projekte.

    Keine Versetzung würde ich nur sehen, wenn die MA explizit dafür eingestellt sind, bei anderen Unternehmen/Firmen Projekte zu bearbeiten (z.B. Unternehmensberater, Servicemonteure etc.).

  • Wie gruenteeist schreibt, sind es andere Projekte.

    das war mir schon klar als ich meine Meinung geschrieben habe, aber aufgrund der vielen unterschiedlichen Beiträge habe ich das bewusst so ;) zusammengefasst

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • liegt der in derselben politischen Gemeinde

    sind zwei verschiedene Landkreise, obwohl weniger als 10km entfernt


    es handelt sich an beiden Standorten um ein und dasselbe Projekt

    Es ist eben nicht ein und dasselbe Projekt, an dem beide Unternehmen arbeiten. Nehmen wir einen Kundenbetreuer, der im Unternehmen A Kunden und Aufträge des Unternehmens A, und in Unternehmen B Kunden und Aufträge des Unternehmens B betreut. Er macht hüben wie drüben die gleiche Arbeit, aber eben nicht dieselbe.

  • Auch Dir, rtjum , sei das Lesen der entsprechenden Kommentierungen ans Herz gelegt. Das Schreiben über Rechtstatbestände aus dem Bauch heraus zeitigt, wie leider auch hier, oft keine guten Ergebnisse.


    Z.B. der ErfK nimmt in Rn 15 zu § 99 BetrVG sehr klar und recht ausführlich zur hier diskutierten Problematik Stellung.


    Die Verkehrsanbindung ist irrelevant, weil der § 95 BetrVG bei der Definition der Versetzung mehrmals das Wort "oder" verwendet. Es ist also irrelevant, ob der neue Ort eine gravierende Veränderung der Arbeitsumstände mit sich bringt, wenn die Maßnahme länger als einen Monat dauert.


    Falsche Aussagen werden durch Wiederholung nicht wahrer.


    gruenteeist : Es ist und bleibt eine Versetzung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Also, ich entnehme der regen Debatte, dass es sich hier klar um eine (unternehmensübergreifende) Versetzung handelt und die BRs beider Unternehmen in der MB sind. Ich fürchte, ohne Androhung weiterer Schritte wird das der Arbeitgeber nicht hinnehmen wollen.


    Danke euch!

  • Also, ich entnehme der regen Debatte, dass es sich hier klar um eine (unternehmensübergreifende) Versetzung handelt und die BRs beider Unternehmen in der MB sind. Ich fürchte, ohne Androhung weiterer Schritte wird das der Arbeitgeber nicht hinnehmen wollen.

    Der § 101 BetrVG kann da motivierend wirken, denn das vom ArbG verhängte Zwangsgeld ist nicht niedrig und muss von der verantwortlichen, natürlichen Person (also nicht der Firma) bezahlt werden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • s ist also irrelevant, ob der neue Ort eine gravierende Veränderung der Arbeitsumstände mit sich bringt, wenn die Maßnahme länger als einen Monat dauert.

    die Versetzung dauert aber doch immer nur 2 Tage...

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  • es wird ja nicht von Woche zu Woche entschieden ob der Mitarbeiter bei "B" arbeitet, sondern es ist für einen, mir aktuell unbekannten, aber längeren Zeitraum so festgelegt worden. Ich denke es ist dann egal ob es pro Woche 2, 3, oder 5 Tage sind, sofern der festgelegte Zeitraum mehr als 4 Wochen beträgt.

  • Manchmal habe ich den Eindruck, dass das Forum hier sich langsam niveautechnisch Facebook annähert.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • sei das Lesen der entsprechenden Kommentierungen ans Herz gelegt.

    Danke für das freundliche "Dubistblöd-Sagen". :P


    Ich hatte tatsächlich ein Urteil im Kopf in dem MA in unterschiedliche Warenhäuser in einer Stadt "versetzt" wurden. hier und da Hemden oder was auch immer verkauft. Ich habe aber nicht mehr im Kopf gehabt, dass das nicht länger als 4 Wochen war. Und genau aus diesem Grund hat das Gericht dann keine Versetzung gesehen.

    also ja, man sollte immer lesen, aber wenn wir das machen kommen doch überhaupt keine so schönen Beiträge von Dir mehr.

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