Es ging halt nur erst mal darum, ob sie Anspruch auf eine Lohnabrechnung in Textform hat.
Das sollte ja nun geklärt sein. Hat sie. Punkt. Muss sie aber vermutlich alleine durchsetzen. (Deinen Worten nach ist da vom BR jedenfalls nichts zu erwarten...)
Aber vielleicht schreibst du ihr ja einen netten Brief, an ihren AG, in dem die Rechtslage mal deutlich klar gemacht wird, und auch gleich dargelegt wird, wie es weitergeht, wenn sie nicht innerhalb von einer Woche ihre Lohnabrechnungen bekommt. (Selbst wenn das eine 3 - Mann Klitsche wäre (vermutlich nicht, sonst gäbe es ja keinen BR), muss es eine Abrechnung geben. Da passiert Steuer- und Sozialversicherungsrechtlich einfach zu viel, als dass ein Unternehmen es sich leisten könnte, das nicht dokumentiert zu haben.
Ich nenne das "einen Stein ins Wasser werfen" - mal schauen, was die Wellen so anstellen. Und dann kann/darf/braucht sich der AG auch nicht zu wundern, wenn er plötzlich das Gewerbeaufsichtsamt, die Steuerfahndung oder eine Betriebsprüfung am Hals hat. Neben der Klage vor dem Arbeitsgericht, auf Herausgabe der Abrechnungen. (Müsste sie vermutlich noch nicht einmal einen Anwalt für bemühen, sondern könnte das über den Rechtspfleger am Arbeitsgericht einreichen. (Der Fall ist so offensichtlich und klar...))
Denn erst dann könnten wir schauen, wo der Fehler liegt.
Bzw. ob es überhaupt einen gibt...
Übrigens noch ein Wort hierzu
Anspruch auf eine Lohnabrechnung in Textform
in Textform bedeutet: für den Menschen lesbar, aber nicht unbedingt auf Papier!