Hallo,
von Dienstreise steht kein Wort im Teilzeit-AV. (nur: Der AN verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen, auch an einem anderen Ort.)
Bei der ersten Dienstreise, vor Jahren, wurde die Anfahrt und Rückfahrt als Beifahrer im PKW des AG als Arbeitszeit gezählt. Beim zweiten Mal wurde dem AN einen Arbeitstag vor der Reise mitgeteilt, dass die Fahrt nicht zur Arbeitszeit zählt. Ist das so hinzunehmen?
Extrem gedacht: Kann der AN auch z.B. täglich auf zehnstündige An- und Abreisen geschickt werden, bei der er seine Freizeit dann auf der Fahrt 'genießen' kann?
Danke!