Ahoihoi,
wir haben vom AG Informationen zur Personalplanung nach § 92 Abs. 1 gefordert. Zunächst mündlich, dann schriftlich mit Begründung und jetzt erfolgt wohl eine schriftliche Fristsetzung. Dass uns diese Informationen zustehen behandelt der Fitting lang und breit, aber zu angemessenen Fristen schweigt er sich leider aus. Und Google kennt aus Gründen auch nur Fristen für Personalentscheidungen, die der BR einzuhalten hat.
Daher die Frage: welche Frist zur Beantwortung durch den AG ist angemessen und hält im Zweifelsfalle auch vor Gericht stand?
Mit befristetem Gruß
Hans