Moin zusammen,
folgendes Problem: Ein Mitarbeiter war in der Schweiz, um dort eine Maschine aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. In der Schweiz ist es wohl notwendig nachzuweisen, dass man das, was man da macht ( Maschine in Betrieb nehmen, elektrisch und mechanisch), auch machen darf. Man muss ein Facharbeiterzeugnis nachweisen. Dabei ist jetzt herausgekommen, dass er gar keinen Berufsabschluss hat. Er hat bei uns vor 4 Jahren ca. als Leiharbeiter angefangen und wurde dann übernommen. Aus diesem Grund haben wir damals keine Bewerbung von ihm auf dem Tisch gehabt.
Was können wir als BR jetzt tun? Können wir uns noch einmal die Bewerbungsunterlagen geben lassen? Normalerweise ist er auch weiterhin nicht berechtigt, elektrische Prüfungen z.B. in unserem Unternehmen durchzuführen. Ist dieses dann unternehmerisches Risiko oder müssen wir eingreifen? Die nächste Frage wäre ja, ob wir dem Mitarbeiter damit auch schaden könnten. Was meint ihr?