Private Verhinderung zur Sitzung

  • Hallo

    eine Kollege meint er könne morgen nicht zur Sitzung kommen weil er Privat verhindert ist.

    Z.b. der Babysitter kurzfristig abgesagt hat.

    Darf er das?

    Was wenn er normal hätte arbeiten müssen frage ich mich.

  • Das ist ein Verhinderungsgrund im Sinne des BetrVG. Ob das mit dem AG selbst klargeht ist aber offen. Wenn der Kollege so kurzfristig Urlaub bekommen hat oder Überstunden nehmen kann, dann ist das schon so in Ordnung. Auch wenn er einfach nur Schichtfrei hätte und einen Babysitter für die Sitzung bräuchte. Er ist tatsächlich verhindert.

  • Naja, dürfen darf er, da BR ein Ehrenamt ist und man prinzipiell "nur" seinen Wählern verpflichtet ist. Wie er das mit dem AG regelt, ob kurzfristig z.B. Urlaub, ist natürlich seine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis heraus. Und dann kommt natürlich auch die Pflicht der genauen Mitteilung an den BRV, da der ja über Nachladung entscheiden muss. Und bei U, kurzfristigem AU oder Kind krank.... wird nachgeladen.

  • Wenn er sagt morgen komme ich nicht zur Sitzung warum auch immer, müsste er doch eigentlich arbeiten gehen?

    Das sind einfach zwei Paar Schuhe.


    Für den BR ist das ein Verhinderungsgrund. Ein Ersatzmitglied ist zu laden.


    Für den AG ist das möglicherweise kein ausreichender Grund, der Arbeit fern zu bleiben. Das muss aber der AG mit dem MA klären.

  • Sorry

    Angenommen der Kollege ist freigestellt an dem Tag für BR Arbeit. Sagt dann er kann aus persönlichen Gründen nicht.

    Müsste er doch theoretisch arbeiten gehen oder nicht?

    Ja.

    Beziehungsweise muss er dann mit dem AG klären, wie der Tag abgerechnet wird (Urlaub, Gleitzeitguthaben, Kinderkrankentag, o.ä.).

  • Eine Verhinderung liegt vor, wenn das BRM aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, das Amt auszuüben.


    Und natürlich können diese Gründe auch im privaten Bereich liegen (die Kita hat außerplanmäßig zu und mein Kind muss betreut werden, mein:e Partner:in liegt im Sterben und ich sitze am Bett und halte die Hand etc).


    Ob das BRM dann an dem Tag theoretisch oder praktisch arbeiten müsste, geht den BR dabei nichts an - das hat das BRM als AN mit dem AG zu klären und mit niemand sonst. Viele Gegebenheiten lösen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit aus, wenn auch nicht unbedingt einen bezahlten (letzteres mussten z.B. viele Eltern feststellen, als wg Covid Schulen und Kitas zu waren).


    Allerdings hatte ich mal ein BRM, das sich an einem freien Tag als verhindert erklärte, "weil ich da den Rasen mähe." Ich habe das BRM mit deutlichen Worten geladen, es kam auch, und ich sagte ihm unter vier Augen, es möge sich das nächste Mal einen validen Grund einfallen lassen, z.B. einen ärztlichen Termin.


    Will sagen: Auch eine private Verhinderung muss begründet sein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • eine Kollege meint er könne morgen nicht zur Sitzung kommen weil er Privat verhindert ist.

    Z.b. der Babysitter kurzfristig abgesagt hat.

    Kann er und ist auch aus Sicht des BetrVG ein Verhinderungsgrund.

    Nach Meldung an den BRV muss dieser das in Frage kommende EBRM nachladen

    Wenn er sagt morgen komme ich nicht zur Sitzung warum auch immer, müsste er doch eigentlich arbeiten gehen?

    Sofern er nicht Krank ist, keinen Urlaub, Freistellung hat oder Überstunden abbaut, oder keine andere Vereinbarung mit dem AG getroffen hat, sollte das so sein.

    Angenommen der Kollege ist freigestellt an dem Tag für BR Arbeit. Sagt dann er kann aus persönlichen Gründen nicht.

    Müsste er doch theoretisch arbeiten gehen oder nicht?

    Sofern er nicht Krank ist, keinen Urlaub, Freistellung hat oder Überstunden abbaut, oder keine andere Vereinbarung mit dem AG getroffen hat, sollte das so sein.

    "Der alte Mann ist alt, aber er hat seine lichten Momente" @gen127

    5er Gremium | BRV | kein Tarif 🤳

    Einmal editiert, zuletzt von dieschi ()

  • Sofern er nicht Krank ist, keinen Urlaub, Freistellung hat oder Überstunden abbaut, oder keine andere Vereinbarung mit dem AG getroffen hat, sollte das so sein.

    Nein. Denn wenn das BRM arbeiten müsste und nicht aus privaten Gründen gehindert ist, die Arbeitsleistung zu erbringen, ist es auch nicht als BRM verhindert.

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  • Nein. Denn wenn das BRM arbeiten müsste und nicht aus privaten Gründen gehindert ist, die Arbeitsleistung zu erbringen, ist es auch nicht als BRM verhindert.

    *hust* ... wenn man das zu Ende denkt, was ich nicht gemacht habe :/ , stimme ich dir zu ;)

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  • Angenommen der Kollege ist freigestellt an dem Tag für BR Arbeit. Sagt dann er kann aus persönlichen Gründen nicht.

    Müsste er doch theoretisch arbeiten gehen oder nicht?

    Abgesehen mal davon, dass das nicht das Problem des BR(V)s ist, macht es auch, wie Fried und dieschi ja gerade festgestellt haben, schlicht keinen Sinn. Da BR-Arbeit üblicherweise vorgeht, ist die Annahme, na gut, für die BR-Sitzung ist er entschuldigt, aber dann geht er halt arbeiten, schlicht zweckfrei. Das würde allenfalls Sinn machen, wenn der Kollege seinen eigentlichen Job höher priorisiert und sich deshalb für die Sitzung für verhindert erklärt. Aber darum ging es hier doch gerade so gar nicht...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Es geht um einen Kollegen der immer wieder Probleme mit dem Hund hat, kann er nicht so lange alleine lassen findet keinen der auf ihn aufpasst usw...

    Mit nehmen kann er ihn will er aber nicht. Hat verschiedene Gründe

  • Es geht um einen Kollegen der immer wieder Probleme mit dem Hund hat, kann er nicht so lange alleine lassen findet keinen der auf ihn aufpasst usw...

    das ist mMn keine Verhinderung und somit dürfte auch kein EBRM geladen werden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • das ist mMn keine Verhinderung und somit dürfte auch kein EBRM geladen werden.

    Das ist dann der Punkt, wo ich mir die Finger in die Ohren stecke und laut anfange zu singen... ich habe nichts gehört/verstanden... du hattest dich als verhindert erklärt? Ok.


    (Hätte ich zugehört und würde das auch noch verstanden haben - ich käme wohl zum gleichen Ergebnis wie Randolf...)

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  • Es geht um einen Kollegen der immer wieder Probleme mit dem Hund hat, kann er nicht so lange alleine lassen findet keinen der auf ihn aufpasst usw...

    Kein Verhinderungsgrund. Damit dann keine Nachladung von Ersatz.


    Als BRV muss man m.E. den Verhinderungsgrund erfragen, aber detektivisch nachforschen muss man nicht. Hier sollte man dem Kollegen sagen, dass er (zwinkerzwinker) in Zukunft validere Verhinderungsgründe nennen muss.

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  • Hier sollte man dem Kollegrn sagen, dass er (zwinkerzwinker) in Zukunft validieren Verhinderungsgründe nennen muss.

    ich würde ihn fragen, ob er ernsthaft die BR-Aufgaben deswegen auch weiterhin vernachlässigen will?

    Irgendwo hört es ja dann auch auf und dann frage ich mich allerdings auch ob das hier


    Angenommen der Kollege ist freigestellt an dem Tag für BR Arbeit. Sagt dann er kann aus persönlichen Gründen nicht.

    Müsste er doch theoretisch arbeiten gehen oder nicht?

    nicht doch wie Rübezahl vermutet mal hinterfragt werden sollte.


    Auch wenn ich wieder "anecke", da kommt schon der Verdacht auf, es wird für BR-Arbeit freigestellt und dann "frei gemacht" ohne das der AG das weiß.

    Als BRV würde ich da dann schon den MA mal direkt ansprechen und wenn das weiter vorkommt ggf. sogar mal "nachforschen", weil ggf. Fehlverhalten des einzelnen BRM geht zu Lasten aller BRM

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  • Es geht um einen Kollegen der immer wieder Probleme mit dem Hund hat, kann er nicht so lange alleine lassen findet keinen der auf ihn aufpasst usw... Mit nehmen kann er ihn will er aber nicht. Hat verschiedene Gründe

    Da kommt nach den Kommentar von Randolf tatsächlich bei mir die Frage auf, was denn der AG dazu sagt, wenn der/die AN es so begründet, nicht in den Betrieb kommen zu können? Denn eine Verpflichtung, hier (unbezahlt) freizustellen, sehe ich nicht.

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