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wir möchten mit unserem Arbeitgeber nach § 80 (1) 8 BetrVG eine BV für ältere Mitarbeiter verhandeln. Wir haben auch schon Ideen gesammelt. Hat jemand von euch bereits eine bestehende BV/GBV zu diesem Thema, und oder weiter Ideen was man alles so verhandeln könnte zu diesem Thema.
M.E. hat Beschäftigungssicherung iSv § 80 (1) Nr 8 BetrVG nichts mit älteren AN zu tun. Meinst Du vllt Nr 6?
Ein "hartes" Mitbestimmungsrecht ergibt sich aus dem § 80 (1) nicht, d.h. eine BV wird nur eine freiwilligesein können. Noch dazu muss man darauf achten, dass Regelungen nicht ggf jüngere AN benachteiligen, das verstieße gg das AGG.
Was genau bezweckt Ihr, woher kommt der Wunsch des BR?
Denkbar ist ein Strauß an Themen: Arbeitszeitmodelle, flexible Pausen, Qualifikationsregelungen, Gesundheitsmanagement, Personalplanung... Dafür würde ich aber ggf erst z.B. in Workshops erheben, was Problemstrukturen oder Wünsche aus der Belegschaft sind.
M.E. hat Beschäftigungssicherung iSv § 80 (1) Nr 8 BetrVG nichts mit älteren AN zu tun.
Wenn Du, so wie wir hier, schon drei sogenannte Programme erlebt hättest, wo man Kollegen Ü55 versucht mit einem (na ja, mit Ach und Krach bronzenen) Handschlag quitt zu werden, sähest Du das vielleicht auch anders...
Ansonsten bin ich ganz bei Dir, dass diese Aussage
nicht nur ein wenig zu pauschal ist, um da irgendwas sinnvolles beizusteuern.
Dombo1975 So ganz ist mir nicht klar, in welche Richtung eure BV gehen soll. Aber von unseren Kollegen weiß ich, dass sie ein vernünftiges Angebot einer Altersteilzeit zu schätzen wissen würden. (Was aber auch nicht unbedingt in Richtung Beschäftigungssicherung geht. Aber besser als ganz vor die Tür gesetzt zu werden, ist es allemal.)
Habt ihr mal mit dem AG gesprochen ob der überhaupt bereit ist Geld dafür in die Hand zu nehmen? Sonst kann es schnell zum Hornberger Schießen werden und da BR hat viel Zeit und Energie in dies Thema investiert.
der Tarifvorbehalt gilt auch für Dinge, die in Mantel-TVen oder besonderen Tarifverträgen geregelt sind.
So gibt es zB im ÖPNV (TV-N) einen besonderen Tarifvertrag "Demographie", der Pflichten der AG im Umgang mit älteren Beschäftigten regelt und zB ein Entlastungsmodell in Form zusätzlicher freier Tage anbietet.
Überlegen wir auch seit einiger Zeit. Wir sind ein Krankenhaus mit ca. 3100 MA.
Zum einen würden wir gerne verhandeln, das Nachtdienste ab dem 60. Lebensjahr auf freiwilliger Basis geleistet werden.
Dann denken wir über ein Stundenkonto nach auf das jeder Überstunden oder Mehrarbeit einzahlen kann, auf die er im Alter zurückgreifen könnte um z.B. zu reduzieren.
Dann denken wir über ein Stundenkonto nach auf das jeder Überstunden oder Mehrarbeit einzahlen kann, auf die er im Alter zurückgreifen könnte um z.B. zu reduzieren.
Das sogenannte "Lebensarbeitszeitkonto". Denkt nur dran, aber einer gewissen Anzahl an möglichem Guthaben müssen diese abgesichert sein. (Die gespeicherte Arbeitszeit stellt je einen (z.T. nicht unerheblichen) Wert dar und der darf nicht verloren gehen, nur weil. z.B. der AG untergeht.)
Nachtdienste ab dem 60. Lebensjahr auf freiwilliger Basis geleistet werden.
Hallo,
den Ansatz find ich gut, man muss nochmal genau schauen, ob man mit der Idee mit dem AGG konform ist. Aber seid Ihr in der glücklichen Lage, genug Personal dafür zu haben, bzw. ist eure Altersstruktur so super?
BV für Arbeitszeitkonto (zusammen mit Dienstplangestaltung) haben wir, aber nicht für Langzeit, weil der AG dafür eine Insovenzsicherung für die nötigen Rücklagen haben muss.
Überlegen wir auch seit einiger Zeit. Wir sind ein Krankenhaus mit ca. 3100 MA.
Zum einen würden wir gerne verhandeln, das Nachtdienste ab dem 60. Lebensjahr auf freiwilliger Basis geleistet werden.
Dann denken wir über ein Stundenkonto nach auf das jeder Überstunden oder Mehrarbeit einzahlen kann, auf die er im Alter zurückgreifen könnte um z.B. zu reduzieren.
Ersteres wird man sehr gut arbeitsmedizinisch sehr gut begründen müssen (Gibt es Studien, dass die Gesundheitsgefährdung bei ND ab 60 merklich zunimmt? Oder ist das eine willkürlich gesetzte Zahl?), damit es AGG-konform ist.
Bei zweiterem ist das Problem hier schon benannt worden: es müssen insolvenzgesicherte Rücklagen gebildet werden, was AG nicht so gerne machen.
Aber die Ideen sind an sich gut. Ich bin eh dafür, bei so etwas erst ein Brainstorming zu machen (also viele Ideen zu sammeln, ohne gleich eine Realitätsprüfung vorzuschalten), und dann erst auszusieben.
Natürlich Antworte ich gerne. Nur war ich den ganze Tag außer Haus, und bin gerade erst zum Lesen gekommen. Also sorry dafür.
Also wir sind in der Logistik. Gerade Die Älteren Mitarbeiter haben es als Kommissionierer schwer bei uns . In unserem Betrieb gibt es nicht so viele Möglichkeiten , für altersgerechte Arbeit. Da unsere Geschäftsleitung ja selber sagt das er der Loyalste Arbeitgeber ist. Kann man ja diesen Versuch starten .
Wir sind ja gerade erst mal bei stepp eins. Ideensammeln. Deswegen war ja meine Frage , ob schon jemand Erfahrung in seinem Betrieb mit so etwas hat. Uns geht es in dieser BV auch eigentlich nicht ums Geld, sondern um eine Arbeitserleichterung ab einem Gewissen Alter. Unsere Ideen die wir bis jetzt haben und so denken wir in unserem Betrieb umsetzbar sind wären
Mitarbeiter ab 60 ( darüber kann man diskutieren )
- Bevorzugung bei der Urlaubsplanung bei brückentagen ( für längere Erholungsphase )
- Zusätzliche kurze Pausen
- Wegfall aus der Mitarbeiterkennzahl ( Kein Leistungsdruck mehr )
- Pro Quartal einen Zusätzlichen freien Tag Montags oder Freitags ( längere Erholungsphase)
-leichtere Kommissionier Aufträge
- Vorrang bei Tagschichteinsätzen
-späterer Arbeitsbeginn in der Frühschicht
Das sind so die Sachen die wir uns in der BV vorstellen. Vielleicht bin ich da falsch verstanden worden.
Mir ist auch bewusst das wir aufpassen müssen keinen anderen zu benachteiligen .Deswegen war meine Frage ob schon jemand Erfahrung damit hat, oder ähnliches in seinem Betrieb .
Das sogenannte "Lebensarbeitszeitkonto". Denkt nur dran, aber einer gewissen Anzahl an möglichem Guthaben müssen diese abgesichert sein. (Die gespeicherte Arbeitszeit stellt je einen (z.T. nicht unerheblichen) Wert dar und der darf nicht verloren gehen, nur weil. z.B. der AG untergeht.)
Aber seid Ihr in der glücklichen Lage, genug Personal dafür zu haben, bzw. ist eure Altersstruktur so super?
Nein. Es betrifft als größte MA-Gruppe die Pflege. Von denen haben wir weder genug, noch kann man ausreichend rekrutieren da der Markt weitestgehend leer ist.
Aber gerade deswegen ist es wichtig als Arbeitgeber solche Angebote zu machen um die vorhandenen Kollegen zu halten und die wenigen Bewerber die es noch gibt anzulocken.
Und machen wir uns nichts vor, wenn jmd. der seit 30 oder mehr Jahren in der Pflege zu seinem Hausarzt geht und nach einer Nachtdienstbefreiung fragt, bekommt er sie auch.
- Bevorzugung bei der Urlaubsplanung bei brückentagen ( für längere Erholungsphase )
ich denke das "kollidiert" bereits mit vorhanden "Bevorzugungen" z.B. Eltern mit beaufsichtigungspflichtigen Kindern, weil diese Tage in KiTa, KiGa und Schule auch oft frei sind.
Da jetzt weiteren Personengruppen zu bevorzugen, schließt ja schon fast alle anderen MA aus.
- Wegfall aus der Mitarbeiterkennzahl ( Kein Leistungsdruck mehr )
was ja den Druck auf die anderen erhöht, wenn die "Leistungsgruppe" verkleinert wird, wird sich die "MA-Kennzahl" größer und somit der Wert "negativer"
und da die Anzahl der "Ü60"-MA schwankt, würde der Vergleichswert auch schwanken und somit wird die "MA-Kennzahl" ihre Vergleichbarkeit verlieren (so meine Theorie)
Mag mir einer kurz erklären, was es mit der "Mitarbeiterkennzahl" auf sich hat?
Vermutlich die Zahlder Mitarbeiter, die man kennensoll.
Ich empfinde es auch als Leistungsdruck, mir in meinem Alter noch Namen von Leuten merken zu müssen, vor allem wenn die eh in paar Wochen wieder weg sind. Ich würde mir gerne nur noch freiwillig die Namen sympathischer Kolleginnen merken und alle anderen einfach "Rotarsch" nennen. Toll, wenn der BR das unterstützt.
Mitarbeiter ab 60 ( darüber kann man diskutieren )
- Bevorzugung bei der Urlaubsplanung bei brückentagen ( für längere Erholungsphase )
- Zusätzliche kurze Pausen
- Wegfall aus der Mitarbeiterkennzahl ( Kein Leistungsdruck mehr )
- Pro Quartal einen Zusätzlichen freien Tag Montags oder Freitags ( längere Erholungsphase)
-leichtere Kommissionier Aufträge
- Vorrang bei Tagschichteinsätzen
-späterer Arbeitsbeginn in der Frühschicht
Das sind so die Sachen die wir uns in der BV vorstellen. Vielleicht bin ich da falsch verstanden worden.
Mir ist auch bewusst das wir aufpassen müssen keinen anderen zu benachteiligen .Deswegen war meine Frage ob schon jemand Erfahrung damit hat, oder ähnliches in seinem Betrieb .
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Wow, wenn ihr das durch bekommt, dann Glückwunsch.
Als AG würde ich dann sagen, möglichst alle MA über 60 Jahre loswerden, die werden dann richtig teuer.
Zudem schaffen die nur Unfrieden in der Truppe
- Bevorzugung bei der Urlaubsplanung bei brückentagen ( für längere Erholungsphase )
=> andere MA bekommen die gern genommenen Brückentage nicht
- Zusätzliche kurze Pausen
=> die nicht erfolgte Leistung in der Zeit müssen andere erfüllen; zudem versteckte Lohnerhöhung
- Wegfall aus der Mitarbeiterkennzahl ( Kein Leistungsdruck mehr )
=> ob der MA als 1 Stück oder 1000 am Tag macht ist egal?
- Pro Quartal einen Zusätzlichen freien Tag Montags oder Freitags ( längere Erholungsphase)
=> Fehlzeiten müssen andere abdecken. Höherer Druck für restl. MA oder mehr Kosten durch neue MA, zudem versteckte
Lohnerhöhung
-leichtere Kommissionier Aufträge
=> okay darüber kann man nachdenken
- Vorrang bei Tagschichteinsätzen
=> wie sieht es mit Eltern aus, die können auch nicht immer Nachts arbeiten
-späterer Arbeitsbeginn in der Frühschicht
=> eine versteckte Lohnerhöhung, und warum können MA über 60 nicht früh aufstehen?
Nicht falsch verstehen, ich denke es ist sinnvoll, ältere MA (wie übrigens auf andere MA-Gruppen) im Auge zu behalten und das Arbeitsumfeld auf ihre Bedarfe anzupassen. Aber das mit sehr sehr viel Fingerspitzengefühl.
bei uns heißt das zwar anders, gemessen wird aber am Ende wie viel MA-Zeit pro Einheit benötigt wurde, also quasi die MA-Kostenlast pro Produktionseinheit.
je höher die Zeit, je schlechter die Leistung.
Wenn jetzt ein Teil der MA "rausgerechnet" wird, ist die durchschnittliche "Kennzahl" natürlich falsch.
Und wenn die MA-Anzahl die rausgerechnet wird auch noch schwankt, ist natürlich völliger Nonsens was da raus kommt.
Dann kannst Du nur "Kennzahlen" erfassen, die einem MA zugeordnet werden müssen um realistische Werte zu erhalten, aber dann bist Du in der personifizierten Leistungskontrolle --> und deshalb halte ich das für kritisch
Ersteres wird man sehr gut arbeitsmedizinisch sehr gut begründen müssen (Gibt es Studien, dass die Gesundheitsgefährdung bei ND ab 60 merklich zunimmt? Oder ist das eine willkürlich gesetzte Zahl?), damit es AGG-konform ist.
Das geht durchaus AGG-konform.
Vielleicht nicht gleich komplett auf freiwilliger Basis, aber eine altersbezogene Reduzierung der Nachtarbeitsbelastung geht auf jeden Fall. Eine BV die genau das regelt (aus dem Bereich Rettungsdienst) hat erst letztes Jahr vom DGB den "Innovationspreis Mitbestimmung" bekommen.