Abwahl des Stlv. Brv

  • Hallo an alle,

    Könntet ihr mir eine Frage beantworten.

    Es geht um dieses

    Beschluss: Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden


    Unser Vorsitzender an sein Amt niedergelegt.

    Zur Tagesordnung stand Wahl des neuen BRV.

    Wir sind ein 7berner BR. Mein Kollege hatt diesen Ntrag schon am vortag dem Stelv. Zugesendet.

    An der Sitzung wurde er abgelehnt mit der Begründung gesetzlich nicht möglich für diese Sitzung. Bzw. Gar nicht auf die Tagesordnung genommen.

    Der Stlv. Hat diesen Antrag komplett ignoriert und sich auf das berufen das er nicht rechzeitig für diese sitzung eingegangen sei.

    Der Kollege hat den sein Mandat nieder gelegt und ist gegangen.

    Auch ich als langjähriges Mitglied habe noch mal darauf gedrängt diesen Antrag Stadt zu geben. Ohne Erfolg.

    Somit legte ich mein Mandat auch nieder.


    Es ist zwar jetzt zu spät da ich von allem zurückgetreten bin. Aber so als Info für die restlichen Mitglieder

    Ob unser Stel. Da mit aller kraft seinen posten halten will oder wir im unrecht waren .

    Die 1/4 Mehrheit hatten wir.

    Mir geht's drum ihn so nicht davon kommen zu lassen


    Vielen Dank für euern inputt

  • Ja, Ihr wart im Unrecht.


    Eine bereits aufgestellte und den BRM zugegangene TO kann tatsächlich nur einstimmig in der Sitzung geändert werden, Antrag von 1/4 oder mehr der BRM hin oder her. Insofern hatte der/die sBRV recht.


    Das sollte man als langjähriges BRM eigentlich wissen, das gehört zu den Grundlagen.


    Das Verhalten Deinerseits und des anderen zurückgetretenen BRM infolge dieser Diskussion und Dein Beitrag hier wirken für mich eh so, als ob dem BR gedient wäre, wenn Ihr nicht mehr dabei seid. Aber da kann ich mich täuschen, da ich die Vorgeschichte Eures sehr destruktiv wirkenden Verhaltens nicht kenne.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • In der Sache hat Fried recht. Seine Ableitung daraus, dass Euer Rücktritt für das Gremium besser ist, halte ich zumindest mal für grenzwertig.


    Auch wenn ich natürliche Euren Rücktritt nicht nachvollziehen kann.

    Ihr bekommt nicht was ihr wollt, weißt noch nicht mal ob ich darauf einen Anspruch habt, und tretet dann gleich zurück?


    Klingt für mich eher nach etwas persönlichen und nicht in der Sache begründeten.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Hallo Fried,

    danke für deinen Beitrag.

    Es ist nicht ganz so einfach.

    Der Top mit der Änderung bzw. hinzufügen des Tops bekam das Gremium und der Stlv. einen Tag zuvor per Mail zugesandt.

    Er dies einfach ignorierte und dann spät am Abend die Einladung ohne den Top versendet hat.

    Am Tag der Sitzung ignorierte er dies wiederum.

    Ich bin seit ca. 28 Jahren Betriebsratsmitglied, aber nicht so rechtskomform. Ich sage meine Meinung und gut ist.

    Es ist ein komplett neuer BR mit 3 jetzt 2 alten Hasen.

    Ja wir verfolgten das Ziel das Gremium zu leiten aber nicht mit ihm als Stlv.

    Da er bewusst Informationen hinter dem "Berg " haltet und das Gremium nicht ausreichend informiert.

    und sogar Arbeiten nicht macht die ihm Aufgetragen wurden wenn er als Stlv. die Leitung hatte.


    Aber das ist nun ja eh passee.

    Ich wollte nur die Restlichem Mitglieder darüber informieren das / ob er uns angelogen hat.


    das war ist eigentlich die Kernfrage.

    Der Rest ist wie man sagt vorbei.


    Danke für euren Input


    MfG

    M. Reiß


    Evtl. Ja.

    da es auch noch ein Direkter "Kollege" meiner Abteilung ist.

    Und ich weis wie er dort arbeitet und mit seinem Nichtstun durch kommt.

    Selbst mein Chef ist da machtlos weil er da keine Massnahmen durchsetzt. weiler ja im BR ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Markus () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Markus mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das Verhalten Deinerseits und des anderen zurückgetretenen BRM infolge dieser Diskussion und Dein Beitrag hier wirken für mich eh so, als ob dem BR gedient wäre, wenn Ihr nicht mehr dabei seid.

    Auf den Gedanken kann man schon kommen.

    Gerade nach so langer Betriebsratszugehörigkeit zeugt das von wenig Sachkenntnis und mimosenhaftem Verhalten.

    Wie will man sich denn dem AG gegenüber durchsetzen, wenn man bei solchen internen Querelen gleich das Handtuch schmeißt?

  • der Keks ist gegessen, Markus hat sein Amt niedergelegt und kann seinen Kollegen jetzt nicht mehr helfen.

    Und die ehemaligen BR-Kollegen dürfen sich quasi ja auch gar nicht mehr helfen lassem, weil Markus kein BRM mehr ist und somit die Kollegen ihm gar nicht erzählen dürfen, was im Gremium schief läuft.


    Markus: das war schon ein doppeltes oder dreifaches Eigentor


    alles wäre besser gewesen wie ein Rücktritt, selbst wenn Du einfach 4 Wochen "geschmollt" hättest und nicht mehr zu Sitzungen gegangen wärst.

    Aber einen Rücktritt kannst Du nicht zurücknehmen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Also, mehr als 1/4 der BRM hat vor dem Verschicken der TO (die am Abend vor der Sitzung verschickt wurde, wenn ich das richtig verstanden habe - was btw sicherlich nicht "rechtzeitig" ist) einen TOP gefordert?


    Ja, dann hätte man den aufnehmen müssen, den m.E. hat der TOP in der nächstmöglichen Sitzung behandelt zu werden.

    Ich bin seit ca. 28 Jahren Betriebsratsmitglied, aber nicht so rechtskomform. Ich sage meine Meinung und gut ist.

    Eine Meinung muss aber eine informierte Meinung sein, um Sinn zu machen. D.h. Schulungen und inhaltliches Wissen sind unerlässlich.


    Der Käse ist jetzt aber gegessen, Ihr seid zurückgetreten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ja es war etwas Verückt die letzte Woche

    donnerstag 10:00 Hr in der Sitzung trat die Vorsitzende zurück ( ähnliche Gründe)

    war aber halt eine neu Gewältes BR mitglied mit ganz viel vorhaben.

    Somit Sonsersitzung für Freitag

    Donnerstag ca 14:00 Uhr mail an alle BRmitglieder für den erweiterten Top

    Donnerstag 18:30 Einladung für Freitag ohne den Top


    Dazu muss mann nicht mehr viel sagen.

    Als ging hauptsächlich darum Rechzeitig / Mehrheit

    und das er es einfach nicht umsetzte

  • Ja, dann hätte man den aufnehmen müssen, den m.E. hat der TOP in der nächstmöglichen Sitzung behandelt zu werden.

    aber sicher nicht am nächsten Tag

    Der Top mit der Änderung bzw. hinzufügen des Tops bekam das Gremium und der Stlv. einen Tag zuvor per Mail zugesandt.

    allegemein gelten 3 Tage Vorlauf für eine TO als ausreichend, das impliziert natürlich das auch die Anträge zur TO entsprechend vorher eingehen müssen.


    Der Antrag wurde also vom stellv. BRV korrekterweise nicht auf die TO am nächsten Tag genommen.


    Wenn er das gemacht hätte, dann wäre ein Beschluss zum BRV oder stellv BRV angreifbar gewesen, wegen der Frist.


    Ausnahme wäre gewesen, das alle BRM zugestimmt hätten, was der stellv. BRV aber alleine durch seine Nichtaufnahme ja schon abgelehnt hat.


    Dazu muss mann nicht mehr viel sagen.

    Als ging hauptsächlich darum Rechzeitig / Mehrheit

    und das er es einfach nicht umsetzte

    stimmt, weil der stellv. BRV absolut korrekt gehandelt hat


    Zitat:

    Für die Einladung zu einer Betriebsratssitzung sieht das Gesetz keine bestimmte Einladungsfrist vor. Die Einladung muss aber „rechtzeitig“ erfolgen. Das bedeutet, den Betriebsratsmitgliedern muss der Sitzungstermin so frühzeitig bekannt sein, dass diese sich auf die Sitzung einstellen und vorbereiten können. Eine Ladung eine Woche vor der Sitzung dürfte in jedem Fall rechtzeitig sein. Aber auch eine Ladung drei Tage vorher sollte noch ausreichend sein. In unvorhersehbaren Eilfällen ist auch eine äußerst kurzfristige Einladung zulässig.

    tps://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratssitzung/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Auf den Gedanken kann man schon kommen.

    Gerade nach so langer Betriebsratszugehörigkeit zeugt das von wenig Sachkenntnis und mimosenhaftem Verhalten.

    Wie will man sich denn dem AG gegenüber durchsetzen, wenn man bei solchen internen Querelen gleich das Handtuch schmeißt?

    Dem kann ich nur zustimmen. Und stelle mir die Frage ob es so etwas in der Vergangenheit in den Jahren so etwas bzw. belastende Punkte nicht auch mal passiert sind.

    Und mit dem Niederlegen des Amtes ist man raus aus dem Thema. Aber ob man damit wirklich etwas Gutes getan hat weil man ja dem Rest ja die Möglichkeit gegeben hat so weiter zu machen ohne selbst etwas im Gremium bewirken zu können ist eine ganz andere Frage.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mir stellt sich auch die Frage, warum das überhaupt so hochgekocht ist.

    Man hätte doch erstmal (wie geplant) einen neuen BRV wählen können. Eine Ab- bzw. Neuwahl des sBRV hätte man dann in Ruhe angehen können.

  • Mir stellt sich auch die Frage, warum das überhaupt so hochgekocht ist.

    Man hätte doch erstmal (wie geplant) einen neuen BRV wählen können. Eine Ab- bzw. Neuwahl des sBRV hätte man dann in Ruhe angehen können.

    ja hast du recht

    aber es Menschelt halt und zum gegebenen Zeitpunkt die Emutionen schon so hoch geladen waren

    das diue nur durch einen Kurzschluss wieder in die normale lage zu bekommen wahren.


    Danke euch für eueren Input.

    Wie gesagt Kurzfristig war in diesem sinne Alles

    Rücktrit Vorsitz

    ansezung neuer Vorsitz

    einreichung erweiterter Top

    Enladung ohne erweitertem Top

    Sitzung

    alles inerhalb 24 h

    ist meines erachtens alles Knap

  • Randolf , ich stimme Dir absolut zu. Aber: Schon die Neuwahl des/der BRV war ja viel zu kurzfristig angesetzt, das ist kein TOP für eine a.o. Sitzung - dann hört sich das an sich richtige Argument, in der selben Sitzung könne man nicht eine Abwahl besprechen, eher vorgeschoben an.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Aber: Schon die Neuwahl des/der BRV war ja viel zu kurzfristig angesetzt, das ist kein TOP für eine a.o. Sitzung - dann hört sich das an sich richtige Argument, in der selben Sitzung könne man nicht eine Abwahl besprechen, eher vorgeschoben an.

    das sehe ich anders, weil zwar die TO "spät" geschrieben wurde, aber

    der Vorsitzende ist in einer Sitzung zurückgetreten und die Sondersitzung wurde (meine Interpretation des o.a.) in der Sitzung beschlossen für die Wahl BRV.

    Damit wird es erstmal eine einstimmig beschlossene Sitzung sein, sonst hätte sie nicht beschlossen werden können und 2. wäre das auch eine dringliche Sitzung, da es keine BRV mehr gibt.


    --> bezgl. Neuwahl des BRV sehe ich da durchaus, dass die Sondersitzung korrekt gewesen ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Damit wird es erstmal eine einstimmig beschlossene Sitzung sein, sonst hätte sie nicht beschlossen werden können und 2. wäre das auch eine dringliche Sitzung, da es keine BRV mehr gibt.

    Ob der Rücktritt des BRV eine dringliche Sitzung am nächsten Tag rechtfertigt bin ich mir nicht sicher. Weil es gibt ja noch ein aktiven sBRV. Wenn in der GO geklärt ist wer sonst noch Erklärungen annehmen kann bzw. muss :) sehe ich das nicht unbedingt als dringlich an.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • So lange es noch einen sBRV gibt, sehe ich mit dem Ausfall/Wegfall des BRV keinerlei Dringlichkeit. Ich bin da bei Fried, eine Woche später hätte sicher gereicht.

    Der Wunsch nach Aufnahme eines TOP in die Tagesordnung ist meines Erachtens rechtzeitig eingegangen und hätte aufgenommen werden müssen. Wenn die Bekanntgabe der Tagesordnung wenige Stunden vor der Sitzung als ausreichend angesehen wird, dann dürfte die Ergänzung der Tagesordnung VOR ihrem Versand ebenfalls machbar sein, zumal zwar ein weiterer Punkt, aber kein ganz neues oder unbekanntes Thema aufgenommen werden sollte. Ich habe das hier so verstanden, dass mit BRV, sBRV und dem Gremium an sich eh nicht alles rund läuft, sodass die Abwahl als TOP nicht ganz überraschend sein dürfte. Allerdings auch wieder etwas, das man eine Woche später ganz ruhig und entspannt hätte angehen können.

    Auch die beiden Rücktritte sind - Markus schreibt es ja selber - eine Kurzschlussreaktion, die ebenfalls hätte vermieden werden können, wenn ihr nicht so überstürzt agieren würdet. Schade um die zukünftigen Möglichkeiten, euer AG freut sich sicherlich.

  • Randolf, a.o. Sitzungen müssen Ausnahmen sein, deren Themen so eilig sind, das das Recht und die Pflicht der BRM auf Vorbereitung geringer wiegt.


    Ein:e BRV ist zwar ohne schuldhaftes Verzögern neu zu wählen, aber nicht von jetzt auf sofort. Im Gegenteil, ein Eilbedarf besteht schon deswegen nicht, weil der/die sBRV ja vorübergehend vertritt.


    Zudem bedarf die Wahl eines Vorlaufes, auf den die BRM auch ein Anrecht haben (z.B. die Überlegung, wer kandidieren will, wen man vorschlägt, vllt sind auch BRM gerade verhindert und nicht erreichbar, die ggf zur Verfügung stünden, etc).


    M.E. ist eine solche Wahl, die von einem Tag auf den nächsten angesetzt wird, anfechtbar.


    Von einem Beschluss, eine a.o. Sitzung zu machen, lese ich nichts, erst recht nicht von einem einstimmigen. So ein Beschluss hätte a) auch gar nicht gefasst werden dürfen (bzw nur nach vorheriger einstimmiger Änderung der TO) und wäre b) rechtswidrig gewesen aus o.g. Gründen.


    Damit steige ich aus der Diskussion aus, denn ich befürchte, dass es wieder eine dieser mehr furcht- als fruchtbaren Randolf - Diskussionen geben wird. Das Thema ist ja eh durch, unser Threadstarter ist außen vor.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • die BRV ist dringlich, das ergibt sich mMn aus:


    "Wenn der Betriebsratsvorsitzende zurücktritt oder wenn dieser aus irgendeinem anderen Grund aus dem Amt ausscheidet, muss der Betriebsrat so schnell wie möglich einen neuen Vorsitzenden wählen."


    tps://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratsvorsitzender/

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    "Dann muß ein neuer Vorsitzender gewählt werden. Denn solage der Betriebsrat keinen Vorsitzenden gewählt hat, kann der Arbeitgeber Verhandlungen mit ihm verweigern (BAG in: DB 1985, S. 566)."


    tps://www.frag-einen-anwalt.de/Ruecktritt-des-Betriebsratsvorsitzenden--f1621.html

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    ttps://www.rechtsanwalt-arbeitsrechtmuenchen.de/betriebsrat-aufgaben-rechte-und-pflichten-erklaert/


    "Solange kein Vorsitzender gewählt wurde, kann der Arbeitgeber jegliche Verhandlung mit dem Betriebsrat verweigern."

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    Damit steige ich aus der Diskussion aus, denn ich befürchte, dass es wieder eine dieser mehr furcht- als fruchtbaren Randolf - Diskussionen geben wird. Das Thema ist ja eh durch, unser Threadstarter ist außen vor.

    mag sein, aber es gibt ja durchaus o.a. fachkundigere Meinungen, aus denen sich eine gewisse Dringlichkeit ableiten läßt.

    siehe o.g. Bezug auf das BAG (BAG in: DB 1985, S. 566)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()