Betrieb verkleinert sich

  • Hallo Forumskollegen/innen,


    Wir sind ein Betrieb mit einem 7ner Gremium. Nun fallen wir unter 100 Mitarbeiter, aber verlieren weniger als 50 Mitarbeiter.

    Zwei der in eine andere Gruppe wechselnden Mitarbeiter sind im BR und scheiden somit aus.

    Wir haben zwei Ersatzmitglieder.

    Rücken diese jetzt einfach nach? Und wir sind ein 7er Gremium, oder müssen wir schon wieder Neuwahlen machen?

    In §13 BetrVG finde ich nichts was zutreffen würde.




    Besten Dank

  • Zwei scheiden aus, zwei rücken nach. Es gibt also noch genügend Nachrücker:innen für einen 7er-BR. Warum sollte man dann Neuwahlen machen müssen?


    Der BR bleibt im Übrigen die ganze Amtszeit bei der im Wahlausschreiben genannten Größe, d.h. bei 7 BRM, auch wenn Ihr vorübergehend oder dauerhaft unter 100 AN bleibt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Der BR bleibt im Übrigen die ganze Amtszeit bei der im Wahlausschreiben genannten Größe, d.h. bei 7 BRM, auch wenn Ihr vorübergehend oder dauerhaft unter 100 AN bleibt.

    nicht immer: (wir wollen dich nicht ungenau werden ;) )


    ttps://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/veraenderte-personalstaerke-veraenderte-betriebsratsgroesse/


    Rechtsgrundlage für den Umgang mit einer veränderten Personalstärke ist § 13 BetrVG. Diese Vorschrift befasst sich damit, wann außerplanmäßige Betriebsratswahlen durchzuführen sind. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist das z. B. dann der Fall, wenn sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten (und nur dieser Stichtag ist entscheidend), vom Tag der Betriebsratswahl angerechnet, um die Hälfte, mindestens aber um 50, gesteigert oder reduziert hat.


    die Neuwahl kann vom BR oder vom AG mittels Arbeitsgericht eingeleitet werden


    Nun fallen wir unter 100 Mitarbeiter, aber verlieren weniger als 50 Mitarbeiter.

    dann bleibt es erstmal dabei, bis ihr die 50 MA innerhalb von 24 Monaten überschritten haben solltet

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Randolf , ich muss Korinthen kacken:


    1. Ich redete ganz bewusst von der Amtszeit. Wenn der BR aufgrund o.g. Paragrafen Neuwahlen einleiten muss, endet mit der Neuwahl die Amtszeit, bis dahin bleibt er aber bei der bisherigen Größe. Wenn keine außerturnusmäßigen Neuwahlen durchgeführt werden, endet die Amtszeit regulär, ebenfalls mit der bisherigen Größe.


    2. Der/die Threadstarter:in hat klargestellt, dass der § 13 BetrVG kein Thema ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • In §13 BetrVG finde ich nichts was zutreffen würde.

    §13 Abs.2 (1) sagt es doch deutlich.

    Zum Stichtag 24 Monate nach der Wahl wird überprüft, ob die Zahl der Mitarbeiter um die Hälfte, mindestens 50, gestiegen oder gesunken ist. Nur dann müssen Neuwahlen eingeleitet werden.

    Bei allen anderen Änderungen bleibt es bei der BR-Größe, solange es noch 7 sind.


    Randolf war schneller

  • Zum Stichtag 24 Monate nach der Wahl wird überprüft,

    Caro: nicht zum Stichtag, sondern bis zum Stichtag wird jede Änderung geprüft.


    Man wartet doch nicht bis zum Stichtag, wenn bereits jetzt eine wesentliche Änderung eintritt, dann prft man auch jetzt.


    Fried


    das gibt dein erster Kommentar zwar anders her, aber was soll es.


    wir einigen uns auf "Du hast Recht"

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • das gibt dein erster Kommentar zwar anders her, aber was soll es.

    Nö. Der erste Absatz ist konkret auf die Fallschilderung bezogen, der zweite explizit auf die Amtszeit. Ich fürchte, dass Du etwas hineinliest, was da nicht steht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Es wird am Stichtag geprüft und nicht jeden Tag bis zum Stichtag.
    Und das ist auch nicht die Amtszeit sondern vom Wahltag aus gerechnet. Wenn also ein Betriebsrat 11 Monate vor dem regulären Wahltag gewählt hat dann zählen die 24 Monate von diesem Termin.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • nicht zum Stichtag, sondern bis zum Stichtag wird jede Änderung geprüft.


    Man wartet doch nicht bis zum Stichtag, wenn bereits jetzt eine wesentliche Änderung eintritt, dann prft man auch jetzt.

    Du kannst das, um nicht unvorbereitet loslegen zu müssen, sicherlich regelmäßig prüfen. Maßgeblich ist ganz ausschließlich der eine Tag, exakt 24 Monate nach der Wahl (letzter Tag der Stimmabgabe) - nicht nach Amtsantritt. Einen Tag vorher oder einen Tag danach ist es Wurst. Das Kriterium muss nur an dem Tag erfüllt sein. Schwankungen müssen über den Wortlaut "regelmäßig Beschäftigte" ggf. mit einbezogen werden.

  • Du kannst das, um nicht unvorbereitet loslegen zu müssen, sicherlich regelmäßig prüfen. Maßgeblich ist ganz ausschließlich der eine Tag, exakt 24 Monate nach der Wahl (letzter Tag der Stimmabgabe) - nicht nach Amtsantritt. Einen Tag vorher oder einen Tag danach ist es Wurst. Das Kriterium muss nur an dem Tag erfüllt sein. Schwankungen müssen über den Wortlaut "regelmäßig Beschäftigte" ggf. mit einbezogen werden.

    ok, verstanden.

    Ich hatte das bisher anders interpretiert, habe das nochmal unter diesem Aspekt "nachgelesen" und kann das nachvollziehen.


    Ich werde das also ab jetzt entsprechend korrekt handhaben.


    Gruß und Danke :thumbup:

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  • hört sich an, als ob Du das schon diverse Mal "falsch" gemacht hast... :P

    wir haben noch nie das Problem gehabt, das sich durch Personalveränderungen die BR-Größe geändert hätte und gleichzeitig die Personalstärke <> 50 MA zwischen 2 Wahlen differenziert gewesen wäre.

    Aber geprüft habe ich das tatsächlich schon 2x, wobei ich da wohl zufällig richtig gelegen habe :)

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