Die Anwesenheit beim Vorstellungsgespräch mit schwerbehinderten Bewerber:innen ist bei uns grundsätzlich klar und unbestritten - wir bekommen über das Programm auch sämtliche Unterlagen von allen anderen Bewerbungen.
Nun hatten wir aber einen Fall, wo laut Aussage des AG erst im Gespräch die "Eigenschaft Schwerbehinderung" erkennbar wurde - was passiert dann? Abbruch, um die SBV ordnungsgemäß zu beteiligen? Ist das ein unzumutbarer zusätzlicher Aufwand für alle Beteiligten?
Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt bzw. gibt es dazu Entscheidungen?