Frist für Teilzeitverlangen nach LZK

  • Hallöchen alle,

    im TzBfG gibt es ja die §§ 8 und 9a, wenn ich weniger arbeiten will. Da muss ich meinem AG das 1/4 Jahr vorher mitteilen, wie und was. Ist okay.

    Aber wie ist das bei jemanden, der aus langzeitkrank kommt und auch ein BEM-Verfahren durchläuft, der dann gleich weniger arbeiten will (der AG ist davon nicht begeistert, so dass es u.U. auf einen Rechtsstreit hinausläuft).

    MA ist nicht schwerbehindert oder gleichgestellt.


    Gibt es da noch irgendwas, was wir hier grad nicht sehen?

  • Eine Reduzierung der Arbeitszeit und damit der Arbeitsbelastung, kann durchaus eine BEM-Maßnahme sein.

    Wie läuft denn bei Euch dieses BEM-Verfahren ab? Bzw. was hat den der AG schon für Maßnahmen vorgeschlagen?

    Denn der MA hat hier ja nun schon einen Vorschlag gemacht. Wenn vom AG da noch nix kam, er den Vorschlag des MA aber auch nicht akzeptieren will, dann muss man ja ernsthaft den Willen des AG anzweifeln ein gesetzeskonformes BEM durchzuführen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo §§reiter,

    Problem ist eher, dass er zwar prinzipiell nichts gegen die AZ-reduzierung hat, aber gegen die gewünschte Verteilung der AZ. Aber das mit dem "ernsthaften Willen" gefällt mir gut, da es auch die Arbeit war, die den MA krank gemacht hat.

  • so dass es u.U. auf einen Rechtsstreit hinausläuft

    Ich glaube, das wäre der Punkt, wo ich dem AG mal "den Puls fühlen" würde. (Meint ihn fragen, ob ihm eigentlich klar ist, was er hier gerade veranstaltet.)


    Dass der Kollege die drei Monate Vorlauf gem. § 8 TzBfG nicht eingehalten hat, mag ja richtig sein. Dürfte aber in diesem Fall absolut nachvollziehbar sein. Und was ist die Alternative? Der Kollege stellt jetzt den Antrag und kommt erst in drei Monaten wieder. Klar, da er vermutlich ausgesteuert ist, ist das für den AG günstiger als ihn jetzt Teilzeit zu bezahlen und trotzdem noch ein logistisches Problem zu haben. Wertschätzung für langjährige Arbeitnehmer sieht anders aus. Ist es das, was der AG damit zum Ausdruck bringen will?


    Und wie der Paragraphenreiter schon richtig schreibt: Jetzt im Rahmen des BEM eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell und hinterher verkürzte Arbeitszeiten. Klingt doch eigentlich nach einem sinnvollen Ansatz.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der Langzeitkranke kam also über das BEM Verfahren zu einer Wiedereingliederung
    Als ein Ergebnis wurde das Hamburger Model betrachtet? Also mit definierten Stufen um wieder zurückzukommen?

    Und ein weiteres war der Vorschlag des Mitarbeiters war direkt von Vollzeit über §8/§9 TzBfG in eine Teilzeitstelle zurückzukommen um weniger zu Arbeiten?
    Was für Ideen im BEM Verfahren sind den noch entwickelt worden bzw. was könnte man noch machen damit der LZK wieder in den Arbeitsprozess zurück kommt? Was für Möglichkeiten fallen Euch den noch ein?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Problem ist eher, dass er zwar prinzipiell nichts gegen die AZ-reduzierung hat, aber gegen die gewünschte Verteilung der AZ

    Ok, aber da seit Ihr als BR ja, unabhängig von Reduzierung und BEM, voll mit im Boot.

    Der Grund für die Verteilung spielt ja keine Rolle, mitzubestimmen ist sie in jedem Fall.

    Daher könnt Ihr da ja durchaus etwas Druck im Sinne des MA machen.

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  • Hallo §§reiter,

    Problem ist eher, dass er zwar prinzipiell nichts gegen die AZ-reduzierung hat, aber gegen die gewünschte Verteilung der AZ. Aber das mit dem "ernsthaften Willen" gefällt mir gut, da es auch die Arbeit war, die den MA krank gemacht hat.

    Solange man sich da nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigt dann bedeutet das ja klar das das BEM Verfahren nicht beendet wird.
    Wenn das jetzt mit der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht absolut unmöglich ist für den Arbeitgeber wird ihm das sicherlich mal mit ganz unangenehmen Wunden auf die Füsse fallen wenn das zu Gericht geht.


    Aber wie ist das bei jemanden, der aus langzeitkrank kommt und auch ein BEM-Verfahren durchläuft, der dann gleich weniger arbeiten will (der AG ist davon nicht begeistert, so dass es u.U. auf einen Rechtsstreit hinausläuft).

    Wer will den da dann welche andere Partei verklagen?
    Mitarbeiter den Arbeitgeber oder will der Arbeitgeber gegen den Mitarbeiter wegen der Verteilung der Arbeitszeit?
    Oder geht es um einen Prozess wegen der Mitbestimmung des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit nach §87.
    Oder denkt man bereits über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Sind die ArbZ-Reduzierung und die Verteilung der ArbZ auf die Wochentage denn nun Ergebnis des BEM oder nicht? Das ist mir nicht klar bislang.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ist alles eine verfahrene Kiste. MA ist durch das Arbeitsklima krank geworden, will aber unbedingt in die Abteilung zurück, weil ihm der Job an sich super gefällt. Und die Möglichkeiten, ihn woanders einzusetzen, sind recht begrenzt. Der AG hat noch keine Ideen an sich gehabt im BEM, eher kontraproduktiv, so von wegen "Extrawürsten", und dann kommen die alle mit Sonderwünschen, wenn man einem was erfüllt.... - dazu muss man wissen, dass es bei uns eher nicht üblich ist, die AZ bei TZ so genau festzulegen, das läuft eher dann im Dienstplan "frei Schnauze oder Boss" :( Wir werden jetzt dem AG nochmal einen Vortrag über BEM halten - mal sehen.

    Und was ich jetzt recht interessant fand, war die Sache mit §87. Weil die AZ-Reduzierungen gehen nicht über unseren Tisch und insofern wissen wir eigentlich gar nicht, wer das wie gemacht hat (bis auf die paar Ausnahmen, wo die MA zu uns kommen. Wobei die meisten dann klein bei geben und sich mit den durchschnittl. Stunden pro Woche zu Frieden geben und auf ihren Abteilungsboss hoffen, dass die Wünsche eher über den Dienstplan geregelt werden in freiwilliger Absprache, was zugegebenermaßen mal besser und mal schlechter läuft).

  • Und was ich jetzt recht interessant fand, war die Sache mit §87. Weil die AZ-Reduzierungen gehen nicht über unseren Tisch und insofern wissen wir eigentlich gar nicht, wer das wie gemacht hat (bis auf die paar Ausnahmen, wo die MA zu uns kommen. Wobei die meisten dann klein bei geben und sich mit den durchschnittl. Stunden pro Woche zu Frieden geben und auf ihren Abteilungsboss hoffen, dass die Wünsche eher über den Dienstplan geregelt werden in freiwilliger Absprache, was zugegebenermaßen mal besser und mal schlechter läuft).

    Das kann durchaus sein das da nicht alle Arbeitszeitreduzierungen beim Betriebsrat landen. Alles was unter 10 Stunden ist muss dem Betriebsrat nicht zu sehen bekommen. Da hat das BAG ja leider ein Urteil dazu gesprochen, was ich nicht wirklich nachvollziehen kann. Akz. habe ich nicht parat momentan.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Sind die ArbZ-Reduzierung und die Verteilung der ArbZ auf die Wochentage denn nun Ergebnis des BEM oder nicht? Das ist mir nicht klar bislang.

    Nochmal die Frage, ich bin da nicht schlauer geworden. Ist die ArbZ-Reduzierung und -Änderung nun offizielles BEM-Ergebnis oder nicht? Weil es m.E. je nachdem unterschiedliche Rechtsfolgen geben könnte.

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  • Fried, das kann ich derzeit so nicht genau sagen. Ich bin als BR "nur" als Vertrauensmensch jetzt später dazu gekommen. Wir haben direkt einen BEM-Beauftragten vom AG und eine BV, in der der BR hinzugezogen werden kann.

    Muss jetzt erstmal Rücksprache mit Beauftragtem halten, dann sehen wir weiter. Derzeit läuft die Wiedereingliederung, AG hält sich bedeckt und will erstmal abwarten, wie das läuft, hat aber zum BEM keine eigenen Ideen.

  • Okay, das wäre dann ggf zu klären.


    Ich denke nämlich (will sagen, meine Rechtsgefühl meint das, ohne dass ich jedoch inhaltlich recherchiert habe), ein Ergebnis aus dem BEM wäre unmittelbarer umzusetzen als einer aus dem TzBfG, der ja formal tatsächlich mindestens 3 Monate vorher zu anzumelden ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Arbeitsplatz zu anstrengend, Ansprüche des AN zu hoch (so nach dem Motto: macht mal alles so, dass es zu mir passt - und da rede ich nicht von dem TZ-Verlangen) und im Umkehrschluss macht der Chef dann gar nichts mehr. Ist grad ne komplizierte Kiste.

    Mglw. war der Wiedereingliederungsversuch auch zu zeitig. Davon abgesehen geht der Trend jetzt doch zu einem Arbeitsplatzwechsel, zumindest für eine neue Wiedereingliederung. Wann das dann ist, ?