Hallöchen alle,
im TzBfG gibt es ja die §§ 8 und 9a, wenn ich weniger arbeiten will. Da muss ich meinem AG das 1/4 Jahr vorher mitteilen, wie und was. Ist okay.
Aber wie ist das bei jemanden, der aus langzeitkrank kommt und auch ein BEM-Verfahren durchläuft, der dann gleich weniger arbeiten will (der AG ist davon nicht begeistert, so dass es u.U. auf einen Rechtsstreit hinausläuft).
MA ist nicht schwerbehindert oder gleichgestellt.
Gibt es da noch irgendwas, was wir hier grad nicht sehen?