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Ein Mitglied des Betriebsausschuss ist wegen einer Dienstreise außerhalb des Sitzes des BR verhindert. Dies hat das Mitglied sowohl mündlich den Mitarbeitern im BR Büro mitgeteilt. Außerdem hat es sich in eine entsprechende Liste eingetragen.
Trotzdem wurde nicht das Ersatzmitglied durch den BRV geladen, sondern das Mitglied selbst. Auf Nachfragen des Ersatzmitgliedes schaltet das BR Büro auf taub. Der BRV reagiert auf keine Anrufe.
Was hat das für folgen für die BRA Sitzung? Diese wurde ja nicht korrekt geladen und durfte demnach keine Beschlüsse fassen. Das wird der BRV jedoch ignorieren.
Ist dann eine Klage gegen sein Verhalten sinnvoll?
Ist dann eine Klage gegen sein Verhalten sinnvoll?
Ich halte diesen Weg grundsätzlich nicht für sinnvoll. Außer natürlich, man möchte (aus Gründen, die sich mir nicht erschließen) öffentlich den Bankrott und die Unfähigkeit des BR erklären... (Wie sagt der Volksmund so schön? Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte! (Hier also der AG))
Genau so und nicht anders. Wobei ich dabei sogar noch einen Schritt weiter gehen würde. Ich würde es nicht nur im BR ansprechen, sondern auch dafür Sorge tragen, dass das im Protokoll auftaucht. Denn sich doof und taub stellen ist das Eine. Bewusst und mit Vorsatz gegen geltendes Recht zu verstoßen das Andere.
Hier lassen sich dann sogar noch unterschiedliche "Eskalationsstufen" einbauen. Beim ersten Mal freundlich unter "Verschiedenes" nachfragen, was da schief gegangen ist. (War doch bestimmt nur ein Missverständnis, nicht?) Beim nächsten Mal das Fehlverhalten offiziell rügen und um Aufnahme in das Protokoll bitten.
Beim dritten Mal das als eigenen TOP in die TO bringen.
Spätestens dann sollte auch der stumpfeste BRV begriffen haben, dass er sich da gerade sein eigenes Grab schaufelt...
wenn der BA sich ansonsten einig ist, könnte man auch die BA-Sitzung einfach zu Beginn der Sitzung wegen fehlerhafter Einladung "platzen" lassen (Mehrheitlich entscheiden, dass die TOP nicht beraten und beschlossen werden) oder den Ersatz-BAM direkt zu Beginn der Sitzung nachladen lassen.
Geschickterweise informiert jemand den Ersatz-BAM und zu Beginn der Sitzung wird der BAV/BRV auf die Nachladungspflicht hingewiesen und "zufällig" sitzt der Ersatz-BAM vor der Tür und hat Zeit.
Je nachdem was es für TOP sind und was man erreichen möchte.
"meine BRM" würden meine Abwahl auf die TO setzen lassen und mir die Wahl geben mich Einsichtig zu zeigen und mein Verhalten sofort zu ändern oder mich abwählen, Thema durch.
Nicht das sie das müssten, aber es ist ein schwacher BR (als Gremium) wenn man da noch abwarten und auf Besserung hoffen will, einfach mal "klare Kante" zeigen
Könnte man als nachrückendes Ersatzmitglied nicht einfach zur entsprechenden Sitzung auftauchen? Offenbar ist die Verhinderung ja bekannt. Zum Nachrücken ist keine Berufung nötig. Es wurde "nur" falsch zur Sitzung eingeladen. Das Problem der mangelhaften Kommunikation des BRV und der fehlerhaften Ladung kann man dann ja direkt in Person ansprechen.
Könnte man als nachrückendes Ersatzmitglied nicht einfach zur entsprechenden Sitzung auftauchen? Offenbar ist die Verhinderung ja bekannt. Zum Nachrücken ist keine Berufung nötig. Es wurde "nur" falsch zur Sitzung eingeladen. Das Problem der mangelhaften Kommunikation des BRV und der fehlerhaften Ladung kann man dann ja direkt in Person ansprechen.
Nein, kannst du nicht. Denn wenn du nicht geladen wurdest, aus welchen Gründen auch immer, dann hast du die Freistellung für die notwendige BR Arbeit auch nicht. Im Gegensatz zu einem ordentlichen BRM hast du bei der Freistellung kein eigenes Ermessen.
Im Gegensatz zu einem ordentlichen BRM hast du bei der Freistellung kein eigenes Ermessen.
Grundsätzlich halte ich das für richtig. Dennoch finde ich die Idee von Felix Rakete durchaus "charmant".
Wir haben uns hier ja schon öfter darüber unterhalten, dass ich als EBRM automatisch nachrücke und mit allen Pflichten und Rechten in das Amt nachrücke, wenn ein ordentliches BRM verhindert ist. Dass dieses Nachrücken erst durch eine Teilnahme an einer Sitzung auch bestens dokumentiert (und damit belastbar für den nachwirkenden Kündigungsschutz) ist, ist ein netter, aber nicht notwendiger Effekt.
D.h. in dem Moment, wo ich nachgerückt bin, darf ich mich auch selber zur notwendigen BR-Arbeit freistellen. Das sehe ich durchaus als gegeben.
Der Risikofaktor ist also "nur" noch, ob ich auch wirklich nachgerückt bin. Und je nach Konstellation ist es hier durchaus schwer die Übersicht zu behalten. Fehlt das ordentliche BRM in meiner Liste über mir und das Thema Minderheit spielt keine Rolle, bin ich (bei entsprechender Position auf der Liste, klar) sicher nachgerückt. Da würde ich mich auf keine Diskussion einlassen.
Aber hier, so habe ich das verstanden, geht es doch eigentlich gar nicht um ein EBRM (das dürfte wohl kaum in den BA nachrücken), sondern "nur" um die Einladung zur BA-Sitzung. Und wenn es da eine entsprechende Vertretungsregel gibt, die klar besagt, dass ich in den BA nachrücke, dann braucht es dafür keine Einladung des BRV. (Außer um den Termin zu kennen.)
(Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der so doof wäre zu sagen: ja, x ist verhindert und du bist seine Vertretung, aber ich lasse dich nicht teilnehmen... (Den nicht einzuladen kann man mit "ups, vergessen" erklären, ihm die Teilnahme zu verweigern wäre eine klare Behinderung!))
Nein Moritz, leider nicht. Denn nachrücken tue ich als EBRM nur, wenn ein BRM legetim verhindert ist. Also Urlaub, krank etc.
Diesen Status kennt der EBRM nicht (auch wenn er es weiss, amtlich weiss er es nicht). Der BRV darf auch niemanden nachladen, wenn die Verhinderung illegetim ist. Das BRM also im Betrieb ist, aber auf Grund einer "wichtigen" Aufgabe an der Sitzung nicht teilnehmen kann oder möchte.
Und ohne Ladung kann er nicht einfach zur Sitzung gehen. Dann wäre die Nichtöffentlichkeit nicht gewahrt. Klingt komisch, ist es auch. Aber Tatsache. Wer nicht geladen ist, hat in der Sitzung nichts zu suchen.
Das Gremium muss den Druck aufbauen, dass bei legitimer Verhinderung eines BRM sofort Ersatz geladen wird. Das geht ja auch kurzfristig.
Geht das EBRM aus eigenem Ermessen in die Sitzung, ist dieser mindestens abmahnbar. Denn nachgerückt ist dieser erst per Ladung, und erlangt damit das Ermessen der Freistellung zur Erfüllung der BR Arbeit.
kann ich so gar nicht nachvollziehen. Ich bin der erste Nachrücker meiner Liste und der Kollege aus meiner Abteilung ist im Urlaub und jetzt muss mir erst noch jemand sagen: ja, der ist wirklich im Urlaub, du bist jetzt nachgerückt?
Da hätte ich gerne einen Beleg für, denn das widerspricht allem, was wir hier bisher als gegeben betrachtet haben!
NACHTRAG:
Zitat von Fitting, 30. Aufl. RN 15 zu § 25 BetrVG
Die Stellvertr. beginnt automatisch, sobald das ordentliche BRMitgl. verhindert ist. Auch bei der nur zeitweisen Verhinderung ist die Stellvertretung unabhängig von einer förmlichen Benachrichtigung...
Wie sonst würde ein Ersatz in Amt und Würden kommen, wenn nicht durch Berufung des BRV? Der Ersatz kann ja nicht nur geladen werden um die Beschlussfähigkeit zu erhalten, sondern auch um Arbeitspakete zu übertragen.
NIEMAND in dieser Republik kommt in ein Amt auf eigenes Ermessen. Dem geht eine Wahl oder Berufung voraus. IMMER.
Das gilt auch für ein Ehrenamt.
Fazit: Er kann sich selber nicht in den Status versetzen. Und wenn er 100 mal weiss, das der andere im Urlaub ist.
In der Praxis wird das Hunderttausendfach so gehandhabt, aber rechtlich sicher ist es nicht.
Wir haben da unterschiedliche Auffassungen. Ich kann damit leben
Deine Auffassung widerspricht geltendem Recht, siehe z.B. den Fitting weiter oben.
Die Stellvertr. beginnt automatisch, sobald das ordentliche BRMitgl. verhindert ist. Auch bei der nur zeitweisen Verhinderung ist die Stellvertretung unabhängig von einer förmlichen Benachrichtigung. (Fettung von mir)
Und das muss man mal klar sagen: Es handelt sich nicht um konträre Meinungen, sondern um konträre Tatsachenbehauptungen.
Im Gegensatz zur Meinung ist die Tatsachenbehauptung anhand von Fakten überprüfbar. Fakten sind in unserem Bereich klare Rechtsprechungen (optimalerweise vom BAG) oder eindeutige Kommentierungen. Mindestens letzteres ist hier gegeben, auch der ErfK sagt (hier zum § 25 BetrVG), Ersatzmitglieder rücken kraft G nach. Weder ein BRbeschluss oder eine Berufung bzw. Benachrichtigung durch dem BRVors. (...) ist erforderlich.
BjoernPe , Deine Auffassung ist und bleibt also eine falsche Tatsachenbehauptung.
Tritt aber der Vertretungsfall im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG ein, rückt bereits mit Beginn des Verhinderungsfalls (etwa des Urlaubs) und unabhängig von der tatsächlichen Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben das – erste – Ersatzmitglied für das verhinderte, ordentliche Betriebsratsmitglied in den Betriebsrat nach.
--> und hier wird klar, auch wenn das EBRM gar keine BR-Arbeit erledigt hat, war es nachgerückt. Also eben auch, wenn der BRV nicht geladen hatte.
NIEMAND in dieser Republik kommt in ein Amt auf eigenes Ermessen. Dem geht eine Wahl oder Berufung voraus. IMMER.
Falsch:
die Berufung ist nur der formale Akt, das Amt bekommt man immer aufgrund eines Gesetzes. Wenn das Gesetz dazu eine Wahl vorsieht, dann ist die Wahl "die Ausführunghilfe" des Gesetzes.
Ersatz-BRM werden auch nicht berufen, sie rücken per Gesetz nach.
Nein, kannst du nicht. Denn wenn du nicht geladen wurdest, aus welchen Gründen auch immer, dann hast du die Freistellung für die notwendige BR Arbeit auch nicht. Im Gegensatz zu einem ordentlichen BRM hast du bei der Freistellung kein eigenes Ermessen.
es handelt sich um eine Betriebsausschusssitzung, da sind in der Regel nur ordentliche BR-Mitglieder drin, daher ist dein Hinweis nicht zutreffend.
Klar kann das Ersatz-BA-Mitglied hingehen und feststellen, dass er nun da ist, da das ordentliche Mitglied des BA sich ordnungsgemäß entschuldigt hat und er somit nach liste automatisch nachrückt.
da kann der BRV dann nix machen!!!
Anders ist es, wenn die Liste nur 1 Mandat hat und somit jemand anders nachrückt in den BA weil anders gewählt wurde.
Nicht automatisch ist der erste Listenvertreter im BR auch erster Listenvertreter im BA, denn im BA werden nur ordentlichen BR-Mitglieder zum Zeitpunkt der Konstituierung gewählt!!
Spannend wird es, wenn keine Ersatzmitglieder für den BA gewählt worden sind, dann rückt auch keiner nach!!!
Klar kann das Ersatz-BA-Mitglied hingehen und feststellen, dass er nun da ist, da das ordentliche Mitglied des BA sich ordnungsgemäß entschuldigt hat und er somit nach liste automatisch nachrückt.
da kann der BRV dann nix machen!!!
Sicher?
woher weiß das EBRM den das es nachgerückt ist?
es gibt nur wenige Fälle wo das BRM aufgrund der Umstände keine "Nicht-Verhinderung" erklären kann.
Der BRV weiß wann das BRM "Teilnahme" erklärt hat, das EBRM nicht.
Der BRV reagiert nicht und lädt auch nicht zur BR-Sitzung nach, obwohl wieder eine Dienstreise als tatsächlicher Verhinderungsgrund vorliegt. Es gab auch keinerlei Nachfragen zu dieser Abwesenheit.
Er ist jetzt plötzlich der Meinung, dass die von ihm vorgelegt und mehrheitlich beschlossene Geschäftsordnung in diesem Punkt gegen das BetrVG verstoßen würde. Zu den genauen Gründen hat er sich nicht geäußert. Er wolle das in den nächsten Wochen prüfen und ggf. ändern. Er wird die GO ohne Gremiumsbeschluss einfach in diesem Punkt nicht anwenden. Auch ein Hinweis auf Fitting wurde ignoriert, die wie der von ihm kopierte Eintrag hier die Dienstreise auch als tatsächlichen Verhinderungsgrund sieht wird ignoriert.
Der Text den der BRV genutzt hat ist übrigens in diesem Fall per Copy and Paste entstanden und stammt von dieser Website (https://www.betriebsrat.de/bet…tslexikon/br/verhinderung). Auf den Hinweis zur grundsätzlichen Ungültig aller Beschlüsse auf dieser Sitzung hat er - wie erwartet - ebenfalls nicht reagiert.
Und bevor der Hinweis zu einer möglichen Abwahl kommen: Der Mehrheit im Gremium ist ein solches Verhalten egal (im besten Fall) oder sogar gewollt - als Mittel der Ausgrenzung.