Ehemaliger Vorsitz wird auf deutlich weniger anspruchsvollen Posten eingesetzt/soll eingesetzt werden

  • Hallo zusammen,


    ich hatte zu diesem Sachverhalt schon einmal ein Posting erstellt, muss dieses leider aber erneut tun. Der ehemalige Vorsitzende ( ich bin der aktuelle Vorsitzende ) wird gerade aufs übelste unter Feuer gesetzt seitens des Arbeitgebers.


    Der Kollege war vor seiner Amtszeit als Kommunikationstrainer an unserem Standort eingesetzt. Im Anschluss war er dann vier Jahre Vorsitz. Die Stelle des Kommunikationstrainers in der Form ist nicht mehr existent. Trainer gibt es allerdings schon noch. Nun will man ihn mit einer sehr viel "einfacheren" Stelle betreuen - Gehalt und Urlaub soll allerdings unverändert bleiben.


    Das Gremium hat die Versetzung auf die neue Stelle haben wir abgelehnt aufgrund dessen dass es sich aus unserer Sicht nicht um eine Versetzung sondern Änderungskündigung handelt. Diese will der Arbeitgeber allerdings nicht aussprechen ( der ehemalige Vorsitz ist noch Teil des Gremiums ). Jetzt lässt er den Kollegen am langen Arm "verhungern". Es gab Gespräche mit der Standortleitung die allerdings zu keiner Lösung führten. Der Zustand ist für den Kollegen so nicht tragbar.

    Er hat sich parallel an die Gewerkschaft gewendet, welcher er angehört und hat sich heute mit einer Anwältin in Verbindung gesetzt ( eine Wartezeit von knapp drei Monate ist mehr als ausreichend aus unserer Sicht ). Allerdings hat die Anwälting wegen eines Passus im Arbeitsvertrag des Kollegens jetzt gesagt, dass er vor einem Arbeitsgericht verlieren würde.


    Hier einmal der besagte Passus: "Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Mitarbeiter eine seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende zumutbare andere oder zusätzliche Tätigkeit zu übertragen. Dies gilt auch für einen Temporären Einsatz an einem anderen Standort des Unternehmens."


    Sehr ihr es auch so, dass der AG hier sich einen Freibrief für solche Fälle geschaffen hat? Meiner Meinung nach ist dieser Passus mehr als grenzwertig. Des weiteren liegen die Fähigkeiten und die Vorbildung des Kollegen eindeutig im Bereich Kommunikation/Vermittlung des entsprechenden Wissens.


    Danke im Voraus für Eure Antworten.


    Liebe Grüße,


    Micha

  • Hallo,


    grundsätzlich gibt es für freigestellte BRe keinen absoluten Schutz des individuellen Arbeitsplatzes, sondern einen allgemeinen Statusschutz.

    Dabei spielen nicht nur die Vergütung, sondern auch Arbeitsinhalte, Arbeitsorte, arbeitszeiten, Führungsverantwortung etc. eine Rolle.

    Deswegen müßte in diesem Fall genau geprüft werden, worin die Unterschiede zwischen alter und geplanter Position bestehen und ob diese im Gesamtbild die Tätigkeit verändern.

    Die "Gleichwertigkeit" eines Arbeitsplatzes bemisst sich auch nicht nur an der Vergütung, sondern an den Gesamtumständen. Dies gilt auch für die zitierte Klausel.

  • Die Gerichte scheinen hier uneinheitlich zu urteilen. Hier sind einige Fälle aufgelistet:


    Am passendsten erscheint mir dieser Vergleichsfall:


    Fall: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 24.02.2016 Az. 2 Sa 51/15

    verwendete Klausel: „er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen …, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen“

    Urteil und Begründung: Klausel unwirksam

    Es bleibt offen, ob Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch geringwertigere Tätigkeiten zuweisen darf. Zweifel am Klauselinhalt führen zur günstigsten Auslegung für den Arbeitnehmer.


    Ich würde aber weder größere Summen verwetten, dass die Klausel in jedem Fall unwirksam ist, noch wie die Anwältin einfach die Flinte ins Korn werfen. Auf hoher See und vor Gericht...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Meiner Meinung nach ist dieser Passus mehr als grenzwertig.

    Dieser Passus ist keineswegs unüblich, den findet man in vielen Arbeitsverträgen und er ist durch § 106 GewO gedeckt.

    es weiteren liegen die Fähigkeiten und die Vorbildung des Kollegen eindeutig im Bereich Kommunikation/Vermittlung des entsprechenden Wissens.

    Das mag ja sein, aber das heißt auch, dass er das entsprechende Wissen ja hat (sonst könnte er es ja nicht vermitteln), womit diese neue Tätigkeit (wo er das Wissen anwenden statt vermitteln muss), zweifellos eine "seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende, zumutbare Tätigkeit" ist. (Wenn er als gelernter Kommunikationstrainer jetzt Elektroinstallationen machen sollte, dann wäre das nicht seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechend und auch nicht zumutbar).

    Allerdings hat die Anwälting wegen eines Passus im Arbeitsvertrag des Kollegens jetzt gesagt, dass er vor einem Arbeitsgericht verlieren würde.

    Aufgrund der vorliegenden Informationen würde ich das auch vermuten. Wenn man den Fall im Detail kennt, könnte man vielleicht irgendwo noch einen Ansatzpunkt finden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo Bernd die Stelle die er jetzt ausfüllen soll ist keinesfalls eine Stelle die mit Training und Ausbildung zu tun hat. Er wäre im Falle einer Umsetzung der zu trainierende. Also ganz andere Baustelle.


    Eine "Gleichwertigkeit" ist hier bis auf Gehalt und Urlaub nicht gegeben. Selbst das Arbeitszeitmodell ist sehr unterschiedlich. Von daher sind die beiden Stellen wie "Feuer und Wasser"....

    Einmal editiert, zuletzt von AltErnie72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von AltErnie72 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • LAG Baden-Württemberg Urteil vom 24.02.2016 Az. 2 Sa 51/15

    Soweit ich mich erinnere ging es da doch um einen recht speziellen Fall. Ging es da nicht um eine Versetzung von einem technischen in einen kaufmännischen Bereich, der da mit einer ähnlichen Klausel gerechtfertigt werden sollte, obwohl im AV klar die Tätigkeit im technischen Bereich beschrieben war?

    Da hab ich jetzt ehrlich gesagt keine Relevanz gesehen da, so wie ich das verstanden habe, der Kollege ja immer noch im gleichen Fachbereich eingesetzt werden soll.

    ...ist aber auf jeden Fall einen Versuch wert, wie schon gesagt:

    Wenn man den Fall im Detail kennt, könnte man vielleicht irgendwo noch einen Ansatzpunkt finden.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Soweit ich mich erinnere ging es da doch um einen recht speziellen Fall. Ging es da nicht um eine Versetzung von einem technischen in einen kaufmännischen Bereich, der da mit einer ähnlichen Klausel gerechtfertigt werden sollte, obwohl im AV klar die Tätigkeit im technischen Bereich beschrieben war?

    Da hab ich jetzt ehrlich gesagt keine Relevanz gesehen da, so wie ich das verstanden habe, der Kollege ja immer noch im gleichen Fachbereich eingesetzt werden soll.

    ...ist aber auf jeden Fall einen Versuch wert, wie schon gesagt:

    Danke erst einmal für die Infos ( ich kann irgendwie den Post mit den Links nicht zitieren, keine Ahnung da meckert er immer ). Deshalb hier - mir ist klar dass ich keine verbindliche Rechtsberatung erhalten kann. Nur versuchen wir alles was möglich ist für den vorherigen Vorsitz zu machen. Denn das was da gerade läuft ist wie ich heute erfahren habe, bzw. man schon fast ahnen konnte eine "Bestrafungsaktion".

  • Allerdings hat die Anwälting wegen eines Passus im Arbeitsvertrag des Kollegens jetzt gesagt, dass er vor einem Arbeitsgericht verlieren würde.

    2 Möglichkeiten:


    die Anwältin hat Recht oder Unrecht ;)

    also der Kollege kann ihr glauben und sich damit abfinden oder eine zweite Meinung einholen (bei einem anderen Fachanwalt für Arbeitsrecht)


    Ich würde lieber einen Anwalt zuviel fragen, als mich auf eine Einzelmeinung verlassen.


    Denn das was da gerade läuft ist wie ich heute erfahren habe, bzw. man schon fast ahnen konnte eine "Bestrafungsaktion".

    wenn die Anwältin Recht hat ist das keine Bestrafungsaktion, sondern nur umgesetztes Recht des AG.

    Das Gremium hat die Versetzung auf die neue Stelle haben wir abgelehnt aufgrund dessen dass es sich aus unserer Sicht nicht um eine Versetzung sondern Änderungskündigung handelt.

    na ich weiß nicht, ob das als Ablehnungsgrund bestand haben würde.

    Eine Anhörung zur Versetzung hätte ich hier abgelehnt wegen der "geringerwertigen Stelle".

    Man kann doch eine Anhörung als BR nicht "Umdeklarieren zur Änderungskündigung" und deshalb die Versetzung ablehnen.

    ich stelle mir das gerade so vor: der AG legt euch Äpfel vor, die nehmt ihr nicht an, weil ihr auf Birnen allergisch seid.


    Jetzt lässt er den Kollegen am langen Arm "verhungern".

    was soll der AG denn jetzt machen Deiner Meinung nach?

    die alte Stelle gibt es nicht mehr und die Versetzung wurde von BR abgelehnt und auch vom AN (offentsichtlich)

    Eine neue Stelle schaffen muss der AG nicht.

    Jetzt bleibt ja nur noch, eine mögliche Stelle im Unternehmen zu suchen und die dann für den ehemaligen BRv "freizukündigen"

    --> na, dann mal viel Spaß bei der nächsten Betriebsversammlung =O

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was der AG machen soll? Ihn als Trainer beschäftigen. Eine solche Stelle wäre vorhanden wird aber aktuell nicht besetzt. Und völlig unironisch - Deiner Argumentation nach muss jeder BR Vorsitz im Prinzip damit rechnen im Anschluss seines BR Vorsitzes einfach mal 3 Stufen zurückgesetzt zu werden, weil man so "dumm" war diesen Job zu übernehmen...

  • Deiner Argumentation nach muss jeder BR Vorsitz im Prinzip damit rechnen im Anschluss seines BR Vorsitzes einfach mal 3 Stufen zurückgesetzt zu werden, weil man so "dumm" war diesen Job zu übernehmen...

    das ist nicht meine Argumentation, das ist logische Schlussfolgerung, wenn der ehemalige Arbeitsplatz weggefallen ist und es keinen gleichwertigen AP gibt.


    Nicht umsonst gibt es den § 15 Abs. 4 Kündi­gungs­schutz­ge­setz (KSchG)

    der wäre ja nicht notwendig, wenn man nach seiner BR-Freistellung automatisch seinen alten AP zurück bekäme oder der AG einen solchen schaffen müßte.

    Muss er eben nicht, das ehemalige Betriebsratsmitglied muss sich mit dem begnügen, was an AP verfügbar ist (nicht frei verfügbar, aber als AP im Betrieb vorhanden) und ggf. muss dafür eben ein anderer AN gekündigt werden.


    Eine solche Stelle wäre vorhanden wird aber aktuell nicht besetzt.

    eben, dieser AP ist nicht verfügbar, das ist das Problem.

    Nur wenn dieser AP besetzt werden soll, also z.B. eine Stellenausschreibung stattfindet oder geplant ist, dann wäre er verfügbar.

    Stuhl, Tisch, Büro alleine reichen nicht, der Bedarf diesen AP zu besetzen muss auch vorhanden sein.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ging es da nicht um eine Versetzung von einem technischen in einen kaufmännischen Bereich, der da mit einer ähnlichen Klausel gerechtfertigt werden sollte, obwohl im AV klar die Tätigkeit im technischen Bereich beschrieben war?

    Da hab ich jetzt ehrlich gesagt keine Relevanz gesehen da, so wie ich das verstanden habe, der Kollege ja immer noch im gleichen Fachbereich eingesetzt werden soll.

    Konstruieren wir mal den Fall: Dein AG hat genug von deinen Widerborstigkeiten als BR und will dich als ausgebildeten Rettungssanitäter nicht mehr rausfahren lassen, sondern dich nur noch die Rettungswagen waschen lassen. ;) Ans Gehalt geht er dir aber nicht ran. Jetzt gilt der Grundsatz: Zumutbar bedeutet nicht unbedingt gleichwertig. Wagen waschen ist zumutbar und von Vorbildung und Fähigkeiten bist du dazu in der Lage. Außerdem bist du ja noch im gleichen Fachgebiet und hast die gleichen Kollegen...


    Ich nehme mal an, dass du deinen AV genau unter die Lupe nehmen wirst, als was du eingestellt bist und ob die Veränderungsklausel auch ausdrücklich niederwertige Tätigkeiten umfasst und ob es nicht aus betrieblicher Logik sinnvoller wäre, einen niedriger dotierten Wagenwäscher einzustellen. Vermutlich würden auch die Ausdrücke "Sozialplan" und "Maßregelungsverbot" fallen. Wenn dann dein BR noch hinter dir steht und ebenfalls eine Bestrafungsaktion annimmt und deiner Versetzung widerspricht, würde ich es durchaus auf den Prozess ankommen lassen... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Wenn dann dein BR noch hinter dir steht und ebenfalls eine Bestrafungsaktion annimmt und deiner Versetzung widerspricht, würde ich es durchaus auf den Prozess ankommen lassen... ;)

    Sag ich doch...

    ...ist aber auf jeden Fall einen Versuch wert

    ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Deiner Argumentation nach muss jeder BR Vorsitz im Prinzip damit rechnen im Anschluss seines BR Vorsitzes einfach mal 3 Stufen zurückgesetzt zu werden, weil man so "dumm" war diesen Job zu übernehmen...

    kann man übrigens umgehen indem man sich nicht freistellen lässt

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • kann man übrigens umgehen indem man sich nicht freistellen lässt

    Ja im Nachgang ist man da vermutlich immer schlauer, da kann ich nur recht geben. Nun ist die Situation aber da und ich und das Gremium versuchen hier eine entsprechende Lösung zu finden....


    Konstruieren wir mal den Fall: Dein AG hat genug von deinen Widerborstigkeiten als BR und will dich als ausgebildeten Rettungssanitäter nicht mehr rausfahren lassen, sondern dich nur noch die Rettungswagen waschen lassen. ;) Ans Gehalt geht er dir aber nicht ran. Jetzt gilt der Grundsatz: Zumutbar bedeutet nicht unbedingt gleichwertig. Wagen waschen ist zumutbar und von Vorbildung und Fähigkeiten bist du dazu in der Lage. Außerdem bist du ja noch im gleichen Fachgebiet und hast die gleichen Kollegen...


    Ich nehme mal an, dass du deinen AV genau unter die Lupe nehmen wirst, als was du eingestellt bist und ob die Veränderungsklausel auch ausdrücklich niederwertige Tätigkeiten umfasst und ob es nicht aus betrieblicher Logik sinnvoller wäre, einen niedriger dotierten Wagenwäscher einzustellen. Vermutlich würden auch die Ausdrücke "Sozialplan" und "Maßregelungsverbot" fallen. Wenn dann dein BR noch hinter dir steht und ebenfalls eine Bestrafungsaktion annimmt und deiner Versetzung widerspricht, würde ich es durchaus auf den Prozess ankommen lassen... ;)

    Aus unserer Sicht haben wir dem Antrag auf Versetzung schon vor etwa zwei Monaten widersprochen. Der AG hat das widerspruchslos hingenommen und lässt den ehermaligen BR aktuell im "eigenen" Saft schmoren.

    Die "Bestrafungsaktion" ist unter allen Aussagen die ich zu diesem Thema in Gesprächen erhalten habe offensichtlich. Die Rechtsverdreherin des AG hat hier bis dato auch keine weiteren Einwürfe gemacht. Vermutlich wird hier auf Zeit gespielt.

    Einmal editiert, zuletzt von AltErnie72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von AltErnie72 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ja im Nachgang ist man da vermutlich immer schlauer,


    Wobei einem das natürlich schon bei der Zustimmung zur Freistellung klar ist, dass der eigene Arbeitsplatz neu besetzt wird.

    Wenn nicht, dann war man ja auch vorher schon überflüssig :/


    Aber mit diesem Problem schlagen sich in "kleineren" Unternehmen wohl so ziemlich alle freigestellten BRM herum.

    Deshalb setzten einige altgediente Freigestellte auch alles daran, irgendwie wiedergewählt zu werden, um sich weiterhin freistellen lassen zu können. (ich kenne da ein paar negativ Beispiele)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wobei einem das natürlich schon bei der Zustimmung zur Freistellung klar ist, dass der eigene Arbeitsplatz neu besetzt wird.

    Wenn nicht, dann war man ja auch vorher schon überflüssig :/


    Aber mit diesem Problem schlagen sich in "kleineren" Unternehmen wohl so ziemlich alle freigestellten BRM herum.

    Deshalb setzten einige altgediente Freigestellte auch alles daran, irgendwie wiedergewählt zu werden, um sich weiterhin freistellen lassen zu können. (ich kenne da ein paar negativ Beispiele)

    Kann ich mir vorstellen, aber in unserem Fall hat der frühere Betriebsratsvorsitzende schon einige Monate vor der Wahl den Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Sachverhalt eintreteten könne und er hier eine Lösung suche. Und der AG stellte einfach toter Mann. Selbst die Wochen und Monate danach kam genau gar nichts, bis die Versetzung kam. Und das finde ich so frech. Selbst jetzt passiert gar nichts weil sich irgendwie keiner verantwortlich fühlt. Extrem nervig!

  • Und das finde ich so frech.

    da stimme ich Dir 100% zu.

    Frech und wenig Mitarbeiterfreundlich

    Extrem nervig!

    auch 100% Zustimmung.

    Aber trotzdem muss man als BRM sachlich bleiben (ist schwierig, aber es gibt ja Gummibärchen <X )

    ber in unserem Fall hat der frühere Betriebsratsvorsitzende schon einige Monate vor der Wahl den Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Sachverhalt eintreteten könne und er hier eine Lösung suche. Und der AG stellte einfach toter Mann. Selbst die Wochen und Monate danach kam genau gar nichts, bis die Versetzung kam.

    der arme AG hat wohl intensiv gesucht bis er endlich eine Aufgabe gefunden hatte. :saint:

    Ist halt schwierig dem AG da Absicht nachzuweisen oder Untätigkeit zu unterstellen, muss man leider ruhig bei bleiben.

    Am Ende wird es ja uneffektiv für den AG einen qualifizierten gut bezahlten MA für weniger qualifizierte Aufgaben einzusetzen. Evt. wartet der AG darauf, dass der ehemalige BRV kündigt, mal sehen wer länger durchhält.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Das Angebot mit das er geht unter bestimmten Umständen hat er gemacht, und weit unter "Wert" aber der AG sitzt das aus. Und das tun sie normalerweise nicht. Deshalb bin ich mir zu 99,9% sicher dass es hier um eine "Bestrafungsaktion" geht. Ich kenne das Unternehmen jetzt 13 Jahre und das hier ist anders als sonst. Und mein zweiter Vorname ist Sachlich :)

  • grundsätzlich gibt es für freigestellte BRe keinen absoluten Schutz des individuellen Arbeitsplatzes, sondern einen allgemeinen Statusschutz.

    Dabei spielen nicht nur die Vergütung, sondern auch Arbeitsinhalte, Arbeitsorte, arbeitszeiten, Führungsverantwortung etc. eine Rolle.

    Deswegen müßte in diesem Fall genau geprüft werden, worin die Unterschiede zwischen alter und geplanter Position bestehen und ob diese im Gesamtbild die Tätigkeit verändern.

    Die "Gleichwertigkeit" eines Arbeitsplatzes bemisst sich auch nicht nur an der Vergütung, sondern an den Gesamtumständen. Dies gilt auch für die zitierte Klausel.

    Hiermit war/ist eigentlich alles gesagt. Das muss man jetzt für den Einzelfall prüfen.


    Eine niederwertige Tätigkeit wird imho regelmäßig nicht von einer solchen Versetzungsklausel erfasst werden können.


    Ich würde da auch eine weitere Rechtsmeinung einholen, das wirkt so, als würde die Flinte zu schnell ins Korn geworfen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)