Hallo,
ein Mitarbeiter bei uns ist im Grunde ein ganzes Jahr krank gewesen und kann jetzt wieder eingegliedert werden. Meiner Einschätzung nach ist seine Prognose nicht negativ, auch wenn in den letzten Jahren ebenfalls einige längerfristige Ausfälle zu verzeichnen waren.
Die Geschäftsleitung bzw. das HR verlangt nun von seinen Vorgesetzten, ein Personalgespräch mit ihm zu führen. Dabei wird die zuständige Person vom HR mit anwesend sein, und es soll in dem Gespräch ein Aufhebungsvertrag angeboten werden. Als Alternative soll ihm mit Trennungsversuchen auf Grund von Abmahnungen (es existiert bisher genau eine, es werden aber weitere "angekündigt") gedroht werden.
Entscheidende Frage ist aktuell: Darf das HR von den Beteiligten (Führungskräfte, Betriebsrat) verlangen, den Zweck des Personalgesprächs dem betroffenen Mitarbeiter gegenüber zu verheimlichen? Es wird von seiten des HR von "Spielregeln" gesprochen und von "rechtlichen Konsequenzen". Es muss dazu noch gesagt werden, dass in einem Monatsgespräch der Plan eines Aufhebungsvertrags bereits vor einiger Zeit erwähnt wurde, da aber in keiner Weise darauf hingewiesen wurde, dass dies unter allen Umständen dem betroffenen Mitarbeiter NICHT berichtet werden darf.
Wir wissen aktuell nicht, welche verbalen Geschosse vom HR hier aufgelegt werden, die sich am Ende als Blindgänger erweisen.
Danke