Krankheitsbedingte Kündigung und Geheimhaltung

  • ich würde behaupten, der AN hat gute Chancen auf Weiterbeschäftigung, aber ...


    will er das auch?

    In einem Betrieb arbeiten, wo er weiß die wollen ihn loswerden?

    Wo er ständig aufpassen muss, das er nichts falsch macht und der AG auf "Abmahnchancen" wartet?


    Was macht das mit dem AN "psychisch"?


    Es gibt sicher AN die können das, aber die meisten wollen doch lieber einen angenehmen Arbeitsplatz.


    Ich würde den AN unterstützen so wie er sich entscheidet, er hat jetzt ja "das Angebot" des AG gehört und muss am Ende für sich wissen, was für ihn am besten ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Es gibt sicher An die können das, aber die meisten wollen doch lieber einen angenehmen Arbeitsplatz.

    Das muss man mit in die Überlegungen einbeziehen, auch die eigenen Chancen am Arbeitsmarkt. Dass diese Kündigung so offensichtlich rechtswidrig wäre, sollte man bei den Verhandlungen zur Abfindung berücksichtigen, daß erhöht m.E. den Preis deutlich.


    Von dem Fall meines Freundes kann ich noch berichten, dass der AG ihm nach dem Urteil und der Weiterbeschäftigung eine dann wirklich extrem vergoldete Abfindung angeboten hat, die er dann annahm.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • will er das auch?

    In einem Betrieb arbeiten, wo er weiß die wollen ihn loswerden?

    Wo er ständig aufpassen muss, das er nichts falsch macht und der AG auf "Abmahnchancen" wartet?

    Natürlich ist das immer zu beachten, und das ist auch ein Thema. Im Grunde will man ihn nur auf einer Ebene loswerden, die außer seiner langen Fehlzeit nichts von ihm wissen, also am Ende nur Zahlen und Daten. Und die lokalen "Mitläufer" des Loswerdeprojekts werden zum großen Teil in sehr naher Zukunft nicht mehr bei uns sein, so dass insgesamt im Betrieb keine Stimmung gegen den AN herrschen wird.


    Also das Ding ist nun halt leider durch. Der AN hat auch mit Fachanwälten gesprochen, die ihm geraten haben, das "Angebot" des Aufhebungsvertrags anzunehmen. Er sagte, die folgende Klausel hätte ein Anwalt so kommentiert, dass vor dem Arbeitsgericht kein Richter dann noch einer Weiterbeschäftigung zustimmen würde:


    "Zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen arbeitgeberseitigen Kündigung vereinbaren die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis zum XX.XX.XXXX sein Ende finden wird. Die Beendigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis endet auf Veranlassung des Arbeitgebers."


    Was davon genau Richter davon abhalten soll, eine Weiterbeschäftigung zuzulassen, verstehe ich nicht. Das würde ja bedeuten, dass der Arbeitgeber mit entsprechenden Formulierungen im Aufhebungsvertrag grundsätzlich keine Hintertür offen lassen muss. Das klang im Verlauf dieses Threads bisher anders.

    Einmal editiert, zuletzt von Fledermaus42 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fledermaus42 mit diesem Beitrag zusammengefügt.