Hallo Zusammen,
vlt könnt Ihr mir hier wieder weiterhelfen. Bei uns in der Firma kommt es häufig zu Bruchtagen von Urlaub, da wir viele Teilzeitangestellte haben oder sich Schichtpläne unterjährig ändern. Jedenfalls ist es bei uns bisher so, das Urlaubsbruchtage nicht aufgerundet werden ab 0,5 Tagen. So wie ich das BUrlG §5 Abs 2 verstehe, müssen Urlaubsbruchtage ja ab einem halben Tga aufgerundet werden.
Habe ich hier einen Denkfehler, bzw. gilt das nur für bestimmte Bruchtage, oder muss der AG diese aufrunden?
Danke für eure Hilfe