Ablehnung

  • Hallo. Der Arbeitgeber möchte den Vertrag eines Abteilungsleiters verlängern.

    Wir wollen es ablehnen, weil er nicht weiß, wie man gut mit Menschen umgeht...Er hat ein schlechter Ruf weil seine Art und Weise nicht OK ist. Es gibt keine Beschwerden darüber, aber mehrere kleine inoffizielle Beschwerden. Wie geht das jetzt? Können wir es ablehnen? Wie ist das geregelt? Müssen wir es begründen? Für eine Ablehnung bracht man eine bestimmte Begründung(wie bei der Kündigung)?! Ich habe im BetrVG bzg. das Thema nicht viel gefunden.

  • Die Verlängerung eines AV ist zu behandeln wie eine Einstellung, einschlägig ist § 99 BetrVG. Der BR kann nur gut begründet die Zustimmung zu einer AV-Verlängerung verweigern. Im Absatz 2 dieses Paragraphen findet man eine abschließende Liste von sechs möglichen Ablehnungsgründen.


    Anhand Deiner Schilderungen trifft keiner dieser Ablehnungsgründe zu.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich kann mich da Fried nur anschließen. Für mich ist da keiner der Punkte des §99 BetrVG gegeben.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Vor den Karren würde ich mich als BR auch nicht spannen lassen.

    Keine offizielle Beschwerde, nur inoffizielle nach dem Motto" du der Chef ist ein richtiger Depp, unternimm endlich etwas, aber sag bloß nicht meinen Namen".

    Wenn ich jedesmal über so ein Stöckchen springen würde, könnte ich vor lauter Training bald im 110 Meter-Lauf bei Olympia mitmachen.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Hallo Polimar,

    Ist der Abteilungsleiter Leitender Angestellter? Wenn Nein dann bitte auch Berücksichtigen dass dieser genauso von euch vertreten wird und wenn es bisher nur "kleine inoffizielle Beschwerden" gibt, dann ist sicherlich das Recht auf Vortsetzung des AV des Abteilungsleiters höher zu bewerten als die inoffiziellen Beschwerden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Es tut mir ja Leid Polimar, aber Deine Fragen können echt Depressionen verursachen.

    Man möchte am liebsten irgendwo eine Trauerkerze für Eure Mitarbeiter anzünden und jedem einen Arbeitsrechtsschutz spendieren, damit sie zumindest von irgendwem sachgerecht vertreten werden.

    Das absolut einzige was ihr in nächster Zeit beschließen solltet sind Schulungen, Schulungen und nochmal Schulungen.

    ...dann musst Du hier keine Fragen mehr stellen, die am Vormittag des ersten Tages, des ersten Grundlagenseminars über Betriebsverfassungsrecht beantwortet werden und man bekommt evtl. nicht mehr den Eindruck, dass Euer Betrieb tatsächlich ohne Euch besser dran wäre.

    (Ehrlich man, stell Dir vor Du beauftragst einen Handwerker Dir eine neue Küche einzubauen und dann siehst Du, wie der in einem Handwerkerforum fragt, wie man einen Schraubenzieher benutzt. Das ist in etwa das Bild, das Du hier abgibst).


    Ich gebe zu, das war jetzt nicht nett. Aber Du musst akzeptieren, dass für vernünftige BR-Arbeit eine erhebliche Menge Fachwissen zwingend notwendig ist und dass es ein wesentlicher Bestandteil Eurer Amtspflichten ist sich dieses Fachwissen anzueignen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es tut mir ja Leid Polimar, aber Deine Fragen können echt Depressionen verursachen.

    Man möchte am liebsten irgendwo eine Trauerkerze für Eure Mitarbeiter anzünden und jedem einen Arbeitsrechtsschutz spendieren, damit sie zumindest von irgendwem sachgerecht vertreten werden.


    Ich gebe zu, das war jetzt nicht nett. Aber Du musst akzeptieren, dass für vernünftige BR-Arbeit eine erhebliche Menge Fachwissen zwingend notwendig ist und dass es ein wesentlicher Bestandteil Eurer Amtspflichten ist sich dieses Fachwissen anzueignen.

    Es tut mir leid aber ich stimme dem nur bedingt zu.
    Es hat jeder mal neu angefangen und vielleicht auch ein ganz neues Betriebsratsgremium. Da sollte man doch etwas freundlicher mit Fragen nach der aktuellen Wahl umgehen mit neuen Forumsmitgliedern.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Es hat jeder mal neu angefangen und vielleicht auch ein ganz neues Betriebsratsgremium.

    ...und das ist Deine Begründung dafür meine Kernaussage....

    Das absolut einzige was ihr in nächster Zeit beschließen solltet sind Schulungen, Schulungen und nochmal Schulungen.

    ... aus dem Zitat zu entfernen und dem dann nur "bedingt zuzustimmen"?


    Es doch einfach so, dass dieser BR offensichtlich dringenden Schulungsbedarf hat. Wenn Du jetzt der Meinung bist, dass Du da jemanden eher mit kuscheln und Köpfchen streicheln dazu bewegen kannst, bitte schön.

    Ich habe aber eher die Erfahrung gemacht (bei vielen Menschen und auch mir selbst), dass ein kräftiger Tritt in den meisten Fällen sehr viel effektiver ist, als der Versuch jemanden in die richtige Richtung zu schmusen.

    Ich bin ja jetzt auch nicht erst seit gestern hier im Forum und ich habe zwar einen Hang zu ausufernden, theoretischen Diskussionen, aber Leute grundlos für ihr nicht-Wissen anzugreifen ist nicht unbedingt meine Art.

    Entsprechend können wir jetzt gerne eine lange und ausufernde Diskussion darüber führen, wie man Menschen am effektivsten zu einer Erkenntnis verhilft. Aber dann bring Zeit mit.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Klar sehe ich auch hier den Schulungsbedarf. Gar keine Frage. Für mich ist das aber auch eine Frage des Umgangs miteinander. Aber das will ich auch nicht weiter vertiefen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wir wollen es ablehnen, weil er nicht weiß, wie man gut mit Menschen umgeht...Er hat ein schlechter Ruf weil seine Art und Weise nicht OK ist. Es gibt keine Beschwerden darüber, aber mehrere kleine inoffizielle Beschwerden. Wie geht das jetzt? Können wir es ablehnen? Wie ist das geregelt? Müssen wir es begründen? Für eine Ablehnung bracht man eine bestimmte Begründung(wie bei der Kündigung)?! Ich habe im BetrVG bzg. das Thema nicht viel gefunden.

    natürlich nicht, weil das BetrVG auf sachlichen Argumenten aufbaut.

    Was Du anführst sind "zwischenmenschliche Probleme" dafür braucht ihr Einfühlungsvermögen oder einen Mediator oder ein ernsthaftes Gespräch mit dem AG (falls Störung des Betriebsfriedens in Betracht kommen könnte).


    Ansonsten sind das alles Themen unter dem TOP: Sonstiges


    Müsst ihr das begründen? natürlich muss man eine Ablehnung begründen, aber dafür braucht ihr erstmal einen Grund. Was ihr habt ist "Tratsch im Treppenhaus"


    Ich muss meinen Vorredner recht geben: dringender Schulungsbedarf

    und das es bei einem 19er-BR keinen gibt, der dieses Fragestellung beantworten kann, finde ich auch erstaunlich.


    Aber euer Vorteil ist: bei den Themen die ihr anscheinend habt, habt ihr viel Zeit für Schulungen ;)


    Bist Du eigentlich so eine Art "Ein-Mann-Gruppe" innerhalb eures BR oder bist Du der freigestellte BRV?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • kennste einen von den Klugscheissern,

    meine aufrichtige Entschuldigung :( aber da muss ich widersprechen.

    Jeder von Euch vieren klugscheissert anders! :P

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wurscht. Moritz , Paragraphenreiter , albarracin oder Fried - kennste einen von den Klugscheissern, kennste alle.


    meine aufrichtige Entschuldigung :( aber da muss ich widersprechen.

    Jeder von Euch vieren klugscheissert anders! :P

    OT: Wenn ihr alle vier auf einem Seminar gleichzeitig seid ist der Lehrgangsleiter danach reif für die Dauerbehandlung. :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • ist der Lehrgangsleiter danach reif für die Dauerbehandlung

    Na dann will ich doch meinem Ruf als Klugscheißer hier mal gerecht werden: Nein, die Seminarleitung ist sicher. Auf die Dozenten würde ich keine größeren Beträge setzen... *duckundwech*


    kennste einen von den Klugscheissern, kennste alle.

    Ich bin noch am sortieren, ob das aus Deinem Munde eine Beleidigung oder eine Ehrung ist... :saint: 8o

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Na dann will ich doch meinem Ruf als Klugscheißer hier mal gerecht werden: Nein, die Seminarleitung ist sicher. Auf die Dozenten würde ich keine größeren Beträge setzen... *duckundwech

    Die Seminarleitung ist ja auch für die Dozenten zuständig. Also mit betroffen. :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich bin noch am sortieren, ob das aus Deinem Munde eine Beleidigung oder eine Ehrung ist... :saint: 8o

    Im Bairischen liegt das oft nahe beieinander. :*

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)