Betriebsratsarbeit trotz Urlaub

  • Hallo,

    ich bin seit 19 Jahren im Betriebsrat und nun Brv. meine Stellvertreterin ist neu, also ohne Erfahrung aber mit mächtigem Ego. das ist ja nicht schlecht nur hat Sie eben

    keinerlei Wissen außer das was Sie googelt ( Schulungen stehen an ).sie unternimmt Alleingänge ohne mich zu informieren usw.

    Nun habe ich bald Urlaub und ich bekomme Angst wenn ich nur daran denke was ich danach wieder alles glatt bügeln muss :rolleyes:

    meine Idee jetzt: ich gehe in Urlaub, gebe aber dem AG bescheid das ich nicht verhindert bin und im Urlaub die Brv Tätigkeit weiter ausüben werde.

    Ich nehme meinen Laptop mit nach Hause und bin dadurch erreichbar, notfalls auch per Firmenhandy.

    In dieser Zeit wird es keine Br Sitzungen und keine Ausschuss Sitzungen geben, es sei denn es gibt etwas ganz dringliches.

    Kann ich das so machen? Was haltet ihr davon?

    liebe Grüße

    Mimmie

    wenn man düngen will reicht es nicht durch den Zaun zu furzen.

  • Hallo Mimmie,


    das ist aus meiner Sicht möglich, ist zwar nicht ganz im Sinne des Erholungsurlaubes, wobei bei deiner Schilderung du dann sicherlich dich nicht erholst weil du dir dann dauernd Gedanken machst was gerade wieder läuft.


    Viele Grüße

    Bernd

  • ich gehe in Urlaub, gebe aber dem AG bescheid das ich nicht verhindert bin und im Urlaub die Brv Tätigkeit weiter ausüben werde.

    falsch und richtig ;)


    Du meldest dem Betriebsrat als Gremium das Du im Urlaub für BR-Tätigkeiten zur Verfügung stehst und nicht verhindert bist.

    --> das ist der formal entscheidene Aspekt um nicht als verhindert angenommen zu werden.


    Dem AG teilst Du deine Entscheidung nur mit, damit dieser seinen Ansprechpartner kennt.


    Kann ich das so machen?

    Ja

    Was haltet ihr davon?

    nichts, weil Du Urlaub hast und kein Notfall vorliegt.

    Klingt eher nach Kompetenzgerangel zwischen Dir und deiner stellv. BRV.

    also ohne Erfahrung aber mit mächtigem Ego. das ist ja nicht schlecht nur hat Sie eben

    keinerlei Wissen außer das was Sie googelt ( Schulungen stehen an ).sie unternimmt Alleingänge ohne mich zu informieren

    geht ja gar nicht, als stellv. BRV Alleingänge zu unternehmen, wie will sie das machen ohne Unterstützung von anderen BRM?

    Entscheidungen trifft immer das Gremium und solange der BRV nicht verhindert ist, hat die stellv. BRV keine "Sonderrechte" gegenüber den anderen BRM.


    Mir scheint das hapert es eher am Gesamtverständnis der Aufgaben im Gremium

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Kann ich das so machen? Was haltet ihr davon?

    Man sieht es immer wieder auf Postkarten und T-Shirts: "Das kannst du schon so machen, dann wird es aber scheiße."


    Ich halte nichts von der Idee. Was steht an, was die sBRV in deiner Abwesenheit verbocken könnte, was sie in deiner Anwesenheit nicht kann? Befürchtest du, dass Fristen verpasst werden? Du wiederkommst und die sBRV fünfzehn Betriebsvereinbarungen ohne deine Hilfe gegen den BR durchgesetzt hat? Es wird nichts passieren, was man hinterher nicht klären könnte. Mein Ansatz wäre daher wie folgt:


    Du machst anständig Urlaub, irgendein BRM darf dich in Notfällen auf dem Handy anrufen, das Notebook bleibt in der Firma.

    Anschließend lässt du dir berichten, was gemacht wurde und was vorgefallen ist. Und dann nimmst du die sBRV mit und bringst mit ihr gemeinsam alles in Ordnung, was falsch gelaufen ist. Ein großes Ego und große Erfahrung bilden ein ganz tolles Team, wenn sie zusammen arbeiten. Und genau da sollte euer gemeinsames Ziel liegen.

  • mimmie Auch wenn man das, aufgrund des Ehrenamtcharakters so machen kann (!), bin ich da so gar kein Fan von. (Es sei denn, du hättest ohnehin nichts Besseres zu tun und nimmst den Urlaub ohnehin nur, damit er nicht verfällt. ;) )


    Dass du, aufgrund der gemachten Erfahrungen, jetzt "Muffensausen" hast was da auf dich zukommst - nachvollziehbar. Zumindest menschlich.


    Aber eines solltest du auch dir vor Augen halten: genauso wenig, wie die stellv.BRV alleine agieren kann/darf/soll, bist du nicht der BR. Es ist und bleibt ein Gremium!


    Vielleicht hast du ja jemand vertrauenswürdigen im Gremium, den du bitten kannst, deine stellv. "an die Hand zu nehmen". Ganz offiziell, einfach weil da auch schon mehr Erfahrung ist. Würde ich ganz offiziell auf der letzten Sitzung vor dem Urlaub adressieren (nach vorheriger Rücksprache mit dem entsprechenden BRM natürlich), frei nach der Devise: so, Kinners, Mama macht jetzt erst mal Urlaub, unsere stellv. ist sehr engagiert, aber lasst sie nicht alleine im Regen stehen. Denkt dran, ihr seid ein Gremium. Besprecht zusammen was ihr tun wollt, so wie sich das gehört. Und wenn es mal schnell gehen muss, darf ich dir ... ans Herz legen. Auch schon seit Ewigkeiten dabei und immer einen guten Tipp parat.


    Damit degradierst du deine stellv. nicht (weil du einfach nur an das erinnerst was Recht und Gesetz ist), aber du setzt ein deutliches Signal.


    Und wenn sie dann doch eigenmächtig den einen oder andere Bock schießt - nun, dann sollte sich das komplette Gremium mal fragen, was da schief gelaufen ist und ob das alles so richtig ist/war.


    Denn, nein, nicht du musst irgendwas gerade ziehen. Wenn überhaupt der BR. Und das schließt die stellv. mit ein!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Ich stimme meinen Vorredner:innen zu, dass das sowieso inhaltlicher Blödsinn wäre.


    Ich widerspreche aber der rechtlichen Einschätzung, ich gehe nämlich davon aus, dass die Ausübung des Amtes als BRV aus der Ferne juristisch gar nicht gangbar ist: BR-Tätigkeit hat nach den Grundsätzen der Rechtsprechung grundsätzlich am Sitz des Betriebes stattzufinden. Freigestellte BRM müssen sich im Betrieb für BR-Tätigkeit bereithalten, analog gilt das auch für BR-Tätigkeit, für die man sich nach § 37 freistellt.


    Erklärungen des AG werden im Betrieb entgegengenommen. Schriftliche Erklärungen des BR ggü dem AG werden im Betrieb abgegeben. Usw.usf.


    Ist der/die BRV nicht im Betrieb, ist er/sie verhindert.


    Und wer als BRV glaubt, in seiner/ihrer Abwesenheit haben keine BR- und Ausschusssitzungen stattzufinden, verkennt die eigene gesetzliche Rolle und die Rechte und Pflichten des BR und der anderen Mitglieder massiv. Das grenzt an einen Louis-XIV-Komplex: "Le BR, c'est moi."

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Auf die Gefahr hin, ein vor einigen Monaten von mir aufgemachtes Faß nochmal zu öffnen... ;)

    Das grenzt an einen Louis-XIV-Komplex: "Le BR, c'est moi."

    Fried, ich weiß ja, dass du die hehre Demokratielehre mit Zähnen, Klauen und geschärfter Rhetorik bis aufs Messer verteidigst, während ich sie eher für den bisher am erträglichsten getesteten Notbehelf halte. (Feine Sache, wenn man die dafür geeigneten Leute hat). Aber in diesem Anliegen der TE finde ich einiges wieder, was mich in der Ansicht bestärkt, dass der sachbezogen arbeitende BR ein ebensolches Idealkonstrukt ist wie der oft postulierte verständige Arbeitgeber. Mit Leuten, deren Ego reziprok proportional zum Fachwissen steht, kenne ich mich durchaus aus. Ich hatte 4 davon im Gremium. Sie waren zwar geschult, aber auf die Frage was sie aus dem Seminar mitgenommen haben, hätten sie ehrlicherweise antworten sollen: "einen Kugelschreiber und so ein komisches rechteckiges Ding, das man prima aufklappen und passgenau unter wackelige Stühle legen kann".


    Ich habe z.B. meinen Eumelchen BRM gefühlte 10 Mio, mal und nochmal explizit vor dem Urlaub erläutert, dass es genau 6 klar definierte Gründe gibt, mit denen einer Einstellung widersprochen werden kann. Wenn keiner davon zutrifft, wird der Einstellung verf***t nochmal zugestimmt. Wenn ihr unsicher seid, könnt ihr mich jederzeit anrufen oder eine Mail schicken. Ich komme aus dem Urlaub und lese den Beschluss: "Wir widersprechen der Einstellung von Herrn X. als Großkundenfahrer, weil zunächst mal alle derzeit offenen Zustellgebiete besetzt werden sollten." :cursing: Da kann man schonmal auf den Gedanken kommen, als BRV doch bitte nur für das mit Dreck beworfen zu werden, was man selber schuldhaft zu verantworten hat und wenn etwas vernünftig gemacht werden soll, es lieber selber zu machen (das mag arrogant klingen, ist aber nicht so gemeint.)


    Den Bedenken gegen mimmies Ansinnen schließe ich mich zwar ebenfalls an, aber zu Moritz Statement

    Dass du, aufgrund der gemachten Erfahrungen, jetzt "Muffensausen" hast was da auf dich zukommst - nachvollziehbar. Zumindest menschlich.

    kann ich nur sagen: Jawollja!

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich widerspreche aber der rechtlichen Einschätzung, ich gehe nämlich davon aus, dass die Ausübung des Amtes als BRV aus der Ferne juristisch gar nicht gangbar ist: BR-Tätigkeit hat nach den Grundsätzen der Rechtsprechung grundsätzlich am Sitz des Betriebes stattzufinden. Freigestellte BRM müssen sich im Betrieb für BR-Tätigkeit bereithalten, analog gilt das auch für BR-Tätigkeit, für die man sich nach § 37 freistellt.

    Fried


    dein Widerspruch in allen Ehren, aber das ist bereits (2012?) juristisch geklärt: Du irrst gewaltig.



    Ein Ehrenamt kann man ausüben solange man nicht "amtsuntauglich" ist und somit kann man sein BR-Amt auch im Urlaub bei Krankheit etc. ausüben (einzige Ausnahme sind freigestellte BRM die AU sind, weil das gem BAG auch "amtsunfähig" bedeutet)


    tps://www.hensche.de/bag-ein-freigestellter-betriebsratsvorsitzender-kann-waehrend-einer-krankschreibung-keine-sitzungen-einberufen-bag-beschluss-vom-28.07.2020-1-abr-5-19.html


    "Während der Dauer einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein nach § 38 Abs. 1 freigestelltes Betriebsratsmitglied an der Wahrnehmung seines Amtes verhindert." (BAG, Beschl. v. 28.07.2020 - 1 ABR 5/19)

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    Die Fähigkeit zur Teilnahme an Betriebsratssitzungen ist nämlich grundsätzlich von der Anwesenheit im Unternehmen getrennt zu betrachten. Zwar ist einem Arbeitnehmer persönlich nicht zuzumuten, auch im Erholungsurlaub an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Hat er jedoch ausdrücklich seine Bereitschaft angezeigt, im Urlaub für die Arbeit im Gremium zur Verfügung zu stehen, so ist ihm dies unbenommen (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11).


    ttps://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Fragen-und-Antworten-zur-Betriebsratsarbeit/Wie-verhaelt-es-sich-mit-der-Betriebsratsarbeit-in-Zeiten-betrieblicher-Abwesenheit

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Fried, ich lese immer wieder gerne deine Stellungnahmen, eine Mischung aus rechtlichem Hintergrund und gelebter BR-Arbeit.


    An dieser Stelle möchte ich dir aber widersprechen. Deine Aussage mag ja bei Produktionsbetrieben funktionieren, an dem mehr oder weniger alles an einem Ort stattfindet.


    In kaufmännischen Betrieben, in Verwaltungen usw. ist das aber eher die Vergangenheit. Wir sind z.B. dezentral (25 Standorte) aufgestellt. Selbst unsere Geschäftsleitung sitzt nicht in einer Stadt. Homeoffice wird aktiv gelebt( auch von der GL und mir).


    Wenn meine Geschäftsleitung oder Mitarbeiter etwas von mir will, ruft sie an oder schickt ein Mail, dann macht man einen Termin und alles ist gut. Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt und können auf dem Weg auch bearbeitet werden.

    Es ist schlichtweg nicht mehr nötig, dass immer alle im gleichen Gebäude sitzen um irgendwem ein Stück Papier übergeben zu können.

    Mag ja sein, dass es da eine veraltete Rechtsprechungen gibt, aber an dieser Stelle, wie in so vielen anderen Bereichen, wird die Rechtsprechung von der Realität abgehängt.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Randolf : Die Rechtsprechung kenne ich, aber sie bezieht sich (wenn ich nicht irgend etwas falsch verstanden habe) explizit auf die Teilnahme an BR-Sitzungen und nicht auf BR-Tätigkeit in toto, v.a. aber nicht auf die Aufgaben des/der BRV (die auch ohne eine Freistellung - die bei der Threadstarterin besteht oder auch nicht, das lese ich nirgends raus) imho analog zur Rechtslage bei den Freigestellten zu sehen ist. Der Grund, warum die Freigestellten lt geltender Rechtslage vor Ort zu sein haben, ist in Betrieben <200AN, die keine Freistellungen haben, ja nicht nicht gegeben.


    stehipp : Rechtslage und Praktibilität gehen nicht immer konform, und wo nicht geklagt wird, wird nicht gerichtet. Aber die Rechtslage existiert, und von der ausgehend antworte ich der Threadstarterin. Wenn nicht einmal mehr die Hauptverwaltung an einem Ort sitzt, muss ja sogar ggf an alternative Modelle gedacht werden, um ein Funktionieren dws BR zu gewährleisten.


    Davon schreibt die Threadstarterin aber nichts, also gehe ich von einem "klassischen" Betrieb aus. Und in einem solchen "klassischen" Betrieb ist die juristische Lage imho so klar, wie ich schrieb.


    Der Mann mit der Ledertasche : Deine Erfahrungen in allen Ehren, ich kenne das auch andersrum. Ich habe einen BRV erlebt, der nur sich etwas zutraute, alle anderen mehr oder minder für dumm hielt, nichts delegieren konnte, und sich jedes Mal beschwerte, wenn er aus dem Urlaub zurückkam, dass Dinge passiert seien, die "unter ihm" (so drückte er sich aus) nie passiert wären. Als dann sBRV und später Nachfolger als BRV hatte ich dann den Einblick, wieviel - mit Verlaub - Scheisse der Typ gebaut hatte und wieviel Hinterzimmerdeals abgelaufen waren. Ich weiß nicht, wer die "Dummen" bei der Threadstarterin sind, vllt sie, vllt die anderen, vllt sogar alle miteinander, vllt aber auch niemand. Aber das ist halt Demokratie. Und die Einstellung, dass man nur selber alles richtig mache und deswegen die anderen kurz zu halten habe, ist für mich schon sehr Louis XIV.


    Habe ich mich als BRV manchmal geärgert, wenn ich aus dem Urlaub zurück kam, weil ich das eine oder andere, was passiert war, für Bullshit hielt? Aber ja doch. Aber damit muss man leben. Habe ich aber vor Urlauben darum gebeten bzw abgesprochen, dass zumindest keine umfangreichen BVen abgeschlossen werden, auch wenn der AG Eile vorschob? Schon. Weil ich die eingearbeitetste Person im BR war - aber ich halte es schon für möglich, dass ich mich selbst zu wichtig nahm...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Die Rechtsprechung kenne ich, aber sie bezieht sich (wenn ich nicht irgend etwas falsch verstanden habe) explizit auf die Teilnahme an BR-Sitzungen und nicht auf BR-Tätigkeit in toto,

    das Urteil hat seinen "Ursprung" in der BR-Sitzung die angezweifelt wurde, aber besagt doch :

    Hat er jedoch ausdrücklich seine Bereitschaft angezeigt, im Urlaub für die Arbeit im Gremium zur Verfügung zu stehen, so ist ihm dies unbenommen (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11).

    es geht doch gar nicht, das man an Sitzungen teilnehmen darf, aber für alle anderen BR-Tätigkeiten als verhindert gilt, dann könnte man ja an sämtlichen "Vorbesprechungen" nicht teilnehmen.

    Da dürfte ich ja nicht mal z.B. den betroffenen MA im Vorfeld auf der Arbeit aufsuchen um mich zu erkundigen und seine Stellungnahme zu hören (z.B. bei einer Anhörung zu §102)

    --> warum nicht? --> weil wenn ich nicht als BRM tätig sein darf, ist das für den AN dann auch keine BR-Sprechzeit und somit hat der AN kein Recht während der AZ mit mir zu sprechen.


    Das BAG Urteil sagt es einerseits aus

    "Hat er jedoch ausdrücklich seine Bereitschaft angezeigt, im Urlaub für die Arbeit im Gremium zur Verfügung zu stehen, so ist ihm dies unbenommen (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11).

    --> für BR-Arbeit -- das ist nicht beschränkt auf Sitzungsteilnahme

    und es implitziert auch durch logische Folge: ein BRM das sich als "nicht verhindert" erklärt, ist genau dieses "nicht verhindert"


    und das hier:

    mho analog zur Rechtslage bei den Freigestellten zu sehen ist. Der Grund, warum die Freigestellten lt geltender Rechtslage vor Ort zu sein haben, ist in Betrieben <200AN, die keine Freistellungen haben, ja nicht nicht gegeben.

    macht Dich doch bitte mal frei von dieser (bitte entschuldige den Ausdruck) "althergebrachten" Sichtweise die keinerlei "Flexibilität" zulassen.


    Ein BRM, ob freigestellt oder nicht, hat mitnichten ausnahmslos vor-Ort zu sein. Das war in den Zeiten richtig, wo es noch kein Internet, keine e-mail, kein Smartphone gab und nicht jeder einen Festnetzanschluss hatte.

    Und das war auch deshalb richtig, weil der MA den BRM jederzeit erreichen können musste.

    genau das gilt heute auch noch: der freigestellte BRM muss zu den "Geschäftszeiten" erreichbar sein, aber das bedeutet eben heute nicht, das man vor-Ort sein muss.

    Vor-Ort muss man zu den Bürozeiten sein, ansonsten reicht es erreichbar zu sein.


    Ich bin auch nicht mehr der jüngste, aber heute reicht eine e-mail, damit gilt häufig die Mitteilung als zugestellt.

    99,8% der MA haben ein Smartphone und können den BRM kontaktieren.


    Wir leben in einer interkommunikativen Welt, das gilt auch für den BR.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    3 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Randolf , zum Ersten existiert die Rechtsprechung, sei sie old-fashioned oder nicht, und so lange sie nicht durch eine anders lautende ersetzt ist, bleibt sie die Grundlage. Und auf der gebe ich eine Rechtsmeinung ab.


    Es geht auch nicht darum, was das BRM im Urlaub darf oder nicht darf. Natürlich darf es erklären, im Urlaub an sämtlichen BR-Tätigkeiten teilzunehmen. Sitzungen, Vorbesprechungen, AN aufsuchen, Sprechstunden abhalten. Es darf den kompletten Urlaub im BR verbringen, ist ja Ehrenamt. Aber "im BR" heisst dann regelhaft eben auch "im Betrieb".


    Zum Zweiten halte ich tatsächlich im "klassischen" Betrieb die (überwiegende) persönliche Anwesenheit von Freigestellten bzw BRV für richtig. Das ist aber sicher diskutabel.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebsratstätigkeit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachgehen, und sich bei der Rückkehr in den Betrieb zurückzumelden.

    BAG, Beschluss vom 24. 2. 2016 – 7 ABR 20/14 (lexetius.com/2016,1495)

    zum Ersten existiert die Rechtsprechung,

    ja, und BAG-Urteil oben aufgeführte sagen aus, dass auch freigestellte BRM sich beim AG an- und abmelden müssen, wenn sie außerhalb des Betriebes BR-Aufgaben erfüllen.

    Und genau das mache ich, wenn ich mit dem AG HO abspreche und als freigestelltes BRM meinen Aufgaben als BRM im HO nachgehe.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Randolf , das ist aber doch nicht einschlägig. Natürlich kann es erforderlich sein, Termine außerhalb des Betriebes wahrzunehmen. Bei mir waren das z.B. Termine beim ArbG, Besprechungen mit unserem Rechtsanwalt in dessen Kanzlei, externe E-Stellen-Termine, KBR-Sitzungen...


    Das heißt aber nicht, dass das regelhaft bzw überwiegend sein darf (ich rede weiter vom "klassischen" Betrieb). Bei entsprechender Organisation und v.a. wenn es mehrere Freigestellte gibt, die das terminlich absprechen, wird es durchaus möglich einen Teil der BR-Tätigkeit im Homeoffice abzuleiten, wenn die Präsenz überwiegt.


    Das trifft aber alles bei der Threadstarterin nicht zu.


    Randolf , wir betreiben aber Spiegelfechterei um Juristerei, wo wir uns doch darüber, dass Vorgehen der Threadstarterin aus anderen Gründen eher kritisch zu sehen ist, doch vmtl relativ einig sind.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Grundsätzlich hat Fried recht. Das Randolf diese Regelung scheiße findet ist sein gutes Recht (und ganz unrecht hat er damit ja auch nicht), aber es ist wie es ist und das zitieren von Gerichtsurteilen, die in keinerlei Zusammenhang mit dem diskutierten Sachverhalt stehen, ändert ja auch nix 8o

    (in diesem Fall will sich der BRV abmelden um Urlaub zu machen und nicht um "außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachzugehen"). Eigentlich bestätigt diese Urteil sogar Fried s Sichtweise, wenn sich das freigestellte BRM an- und abmelden muss, heißt das ja auch, dass es im Betrieb sein muss und entsprechend nur "raus darf" um außerhalb des Betriebes erforderlichen Betriebsratsaufgaben nachzugehen. In diesem Fall ist ja aber der Urlaub der Grund für die Abwesenheit im Betrieb und keine erforderlichen Betriebsratsaufgaben.


    Ich hätte aber trotzdem kein Problem damit das so zu machen, sofern das Gremium und der AG dem zustimmen, denn wer sonst sollte sich daran stören?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich hätte aber trotzdem kein Problem damit das so zu machen, sofern das Gremium und der AG dem zustimmen, denn wer sonst sollte sich daran stören?

    Pragmatisch betrachtet teilweise ja, aber nur wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche BR-Tätigkeit dadurch nicht eingeschränkt ist. Ich sähe da als (rechtliche und pragmatische) Mindestgrundlage auch entsprechende Beschlüsse des Gesamtgremiums oder gar die Festlegung GO, wobei natürlich die Möglichkeit, spontan auf betriebliche Ereignisse zu reagieren, immer gegeben sein muss. Niemals entscheidet das jedoch der Gusto von BR-Sonnenkönig:innen...


    Sinnvoll ist es m.E. nicht.


    Rechtlich-orthodox eh weiterhin nein, aber wo niemand klagt, wird nicht gerichtet (was ein zukünftiges Risiko aber nicht ausschließt).


    In dem Fall hier sähe ich auch die Voraussetzungen des ersten Absatzes nicht. Aussetzen von BR- und Ausschusssitzungen, Hinderung des/der sBRV, die Stellvertretung wahrzunehmen (Hoffentlich darf man noch den BR-Briefkasten leeren? Aber wenn da Fristsachen drin sind, darf man keine Sitzung ansetzen?) - das erinnert eher an eine Behinderung der BR-Tätigkeit.

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  • ok, nehme ich mal an das wäre so, das freigestellte BRM im Urlaub sich nicht als "nicht verhindert" erklären können, aber nicht-freigestellte BRM können das schon machen, dann stellt sich mir die Frage:


    Womit begründet sich diese Benachteiligung des freigestellten BRM?

    Diesem wird ja verwehrt, was den anderen BRM erlaubt ist.


    freigestellte BRM dürften dann ja nur zu Sitzungen kommen, nicht-freigestellte BRM können praktisch durchgehend während des Urlaubes als BRM tätig sein.


    Sinnvoll ist es m.E. nicht.

    da sind wir uns ja einig: Urlaub ist Urlaub, außer es ist ein echter Notfall eingetreten.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • freigestellte BRM dürften dann ja nur zu Sitzungen kommen, nicht-freigestellte BRM können praktisch durchgehend während des Urlaubes als BRM tätig sein.

    Das stimmt so einfach nicht. Es geht nicht darum ob ein BRM im Urlaub sein Amt ausüben darf, sondern darum wo es das tun darf. Wenn ein freigestelltes BRM das Freizeitopfer erbringen und während seines ganzen Urlaubs BR-Arbeit machen will, dann darf es das auch. Aber halt nicht von zuhause aus. Auch ein freigestelltes BRM kann während seines Urlaubs jeden Tag im BR-Büro rumhängen und BR-Arbeit machen.

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  • Urlaub

    Ausdrücklich hat das BAG klargestellt, dass Urlaub einen Verhinderungsgrund darstellt (BAG v. 20.08.2002 - 9 AZR 261/01, AP Nr. 27 zu § 38 BetrVG 1972). Während des Erholungsurlaubs sei die Pflicht zur Arbeitsleistung suspendiert und das BR-Mitglied damit von seiner Pflicht befreit, sich während der betriebsüblichen Arbeitszeit BR-Tätigkeit zu widmen.

    Verbringt das BR-Mitglied seinen Urlaub am Betriebsort, so ist er jedenfalls wegen Unzumutbarkeit verhindert (vgl. DKK, § 25, Rn. 16). Es ist allerdings zu berücksichtigen, ob es erklärt hat, dennoch BR-Tätigkeit wahrnehmen zu wollen.

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