Auskunftsanspruch zu BR-Beschluss

  • Moin,

    die Sachlage:

    Es gibt einen Sachverhalt, der für Teile der Belegschaft wichtig ist.

    Auf das Thema angesprochen hatte ein BR-Mitglied sich so geäußert, dass dieses Thema demnächst in einer Sitzung auf der Tagesordnung steht.

    Als jetzt nachgefragt wurde, was nun ist, wurde darauf verwiesen, dass dies Interna des BR sei.


    Darf ein BR-Mitglied informell Beschlüsse mitteilen, wenn es dabei nicht um schützenswerte Personendaten (DSGVO) oder Geschäftsgeheimnisse geht?

  • Grisella , Deine Überschrift und Deine Frage betreffen unterschiedliche Sachverhalte.


    Überschrift: Gibt es einen Auskunftsanspruch der AN ggü dem BR? Nein. Der BR muss AN nicht Auskunft über einzelne Beschlüsse geben.


    Frage: Darf der BR bzw ein BRM freiwillig Beschlüsse mitteilen? Ja, solange nicht eine Schweigepflicht besteht.


    Davon abgesehen: Sollte der BR für die Belegschaft oder Teile der Belegschaft relevante Beschlüsse kommunizieren? Ja.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke, Fried.

    Stimmt, es sind 2 Sachverhalte.

    Also:

    Ja, ein BRM darf einem AN Auskunft über Beschlüsse geben, sofern keine Verschwiegenheitspflicht verletzt wird.

    Nein, der BR oder ein BRM muss auch auf Nachfrage einem AN keine Auskunft über Beschlüsse geben.

  • Der klassische Spruch zu dem Thema lautet: Wir sind Betriebsräte, keine Geheimräte. (In völliger Ignoranz, dass Geheimräte etwas völlig anderes meint, aber das lassen wir mal außen vor.)


    Und gleichzeitig gilt auch der andere Klassiker: Was auf der BR-Sitzung geschieht, bleibt in der BR-Sitzung.


    Diesen vermeintlichen Spagat mit Leben zu füllen, stellt gerade neue BRM immer mal wieder vor Probleme.


    Fried hat es schon ganz gut erklärt. Mein Vorschlag an dich, Grisella, frage offiziell beim BR (meint hier den BRV im Zweifel) an, ob es Neuigkeiten zum Thema ... gäbe. Der BRV sollte die Spielregeln kennen und kann da sicher besser Auskunft geben ohne in ein Fettnäpfchen zu tapsen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Jeder Mitarbeitende ist berechtigt, auf der Betriebsversammlung einen Antrag zu stellen ("Ich beantrage, dem BR aufzugeben, innerhalb von zwei Wochen per Aushang über die aktuelle Beschlusslage zum Thema "Betriebsurlaub im Jahr 2023" zu informieren").

    Wenn der mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder angenommen wird und nicht "illegal" ist, dann müsste das so umgesetzt werden.

    In einer Betriebsversammlung hat jeder ArbN des Betriebs im Rahmen der Tagesordnung (Antrag -> Änderung) "das Recht, zur Sache zu sprechen und Fragen zu stellen" (Fitting, § 42 BetrVG Rn. 40).

    Ohne Rederecht gibt es nicht.

  • Was, wenn "Betriebsversammlungen" ohne Rederecht oder Fragestunde für die Belegschaft stattfinden?

    Wie die Kollegen ja schon richtig geschrieben haben, ist das Rederecht grundsätzlich nicht nehmbar. Setzt aber immer noch voraus, dass sich auch eine/r findet der/die/das den Mund aufmacht.


    Und klar, "geschickte" Versammlungsführung vorausgesetzt, sind alle sprachlos und plötzlich ist die Versammlung vorbei...


    Also im Zweifel einfach melden (wenn das nicht reicht - aufstehen) und freundlich fragen, wann man denn eine Frage zum Thema ... stellen darf. Dann ist das Thema schon mal adressiert und geht so schnell nicht mehr unter. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Was, wenn "Betriebsversammlungen" ohne Rederecht oder Fragestunde für die Belegschaft stattfinden?

    fragst Du trotzdem, einfach mal laut reingebrüllt :evil:


    eine Betriebsversammlung auf der die MA keine Fragen stellen oder Anmerkungen machen dürfen ist keine Betriebsversammlung, das ist ein "Vortrag"


    tps://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsversammlung/

    Sinn und Zweck von Betriebsversammlungen

    Betriebsversammlungen dienen in erster Linie dem gegenseitigen Austausch zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft. Auf einer Betriebsversammlung soll der Betriebsrat die Arbeitnehmer über sie interessierende Fragen informieren. Außerdem können die Arbeitnehmer ihrerseits den Betriebsrat über bestimmte Sachverhalte informieren. Sie können dem Betriebsrat auch Anträge unterbreiten und zu der Tätigkeit des Betriebsrats Stellung nehmen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was hier Betriebsversammlung genannt wurde, war ein Online-Vortrag ohne jegliche Möglichkeit der Äußerung.

    Angeboten wurde ein nachträglicher Kontakt 1:BR.

    Ich weiß, schon virtuell (online) ist gar nicht (mehr) zulässig.

  • Was hier Betriebsversammlung genannt wurde, war ein Online-Vortrag ohne jegliche Möglichkeit der Äußerung.

    Auch eine virtuelle Betriebsversammlung, wenn und insoweit sie zulässig ist, muss interaktiv sein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)