Hallo zusammen,
gibt es eine Frist wann die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach dem Wahlaushang durchzuführen ist?
Schöne Grüße
Maren
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo zusammen,
gibt es eine Frist wann die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach dem Wahlaushang durchzuführen ist?
Schöne Grüße
Maren
Frage:
besteht bereits ein BR (jetzt wohl eher nicht mehr ) oder wählt ihr zum ersten Mal oder ist ggf. die Amtszeit des vorherigen BR ausgelaufen ohne Neuwahlen anzusetzen?
die Amtszeit des vorherigen BR ist ausgelaufen ohne Neuwahlen anzusetzen. Der Wahlvorstand ist bestellt und geschult
Der Wahlvorstand ist bestellt und geschult
warum dann diese Frage? (Scherz!)
gibt es eine Frist wann die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren nach dem Wahlaushang durchzuführen ist?
das Datum der Wahl sollte im Wahlausschreiben drinstehen und dieses legt der Wahlvorstand fest.
Da ihr gerade betriebsratslos seid, ist die Wahl unverzüglich anzusetzen.
eine Woche musst Du nach Aushang Zeit geben für Kandidatenvorschläge, dazu kommt dann die 1 Woche Frist, so das man theoretisch frühestens 2 Wochen nach dem Aushang wählen kann.
habe Dir den Auszug reinkopiert:
Im vereinfachten Wahlverfahren können Wahlvorschläge gem. § 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG bis spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung (dem Wahltag) beim Wahlvorstand eingereicht werden!
Der Wahlvorstand kann für den letzten Tag der Frist eine Uhrzeit festlegen, zu der Wahlvorschläge spätestens eingereicht sein müssen. Die Uhrzeit darf nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der der Wählerinnen und Wähler an diesem Tag liegen (§ 41 Abs. 2 WO).
Gibt der Wahlvorstand keine Uhrzeit an, bis zu der Wahlvorschläge am letzten Tag der Frist eingereicht werden können, so können Wahlvorschläge zulässigerweise bis 24 Uhr eingereicht werden .
Nicht zulässig wäre es jedoch, das Wahlausschreiben z. B. erst 10 Tage vor der Wahlversammlung auszuhängen. Dann würde lediglich eine Frist von drei Tagen für das Einreichen von Wahlvorschlägen bleiben. Nach der Rechtsprechung ist das absolute Minimum eine Frist von einer Woche (LAG Hessen, vom 23.01.2003 - 9 Ta BV 104/02). Allgemein wird eine Orientierung an der Wertung des § 28 Abs. 1 Satz 2 WO befürwortet und eine Frist von einer Woche als ausreichend angesehen.
tps://www.aas-seminare.de/betriebsratswahl/wahl-2022/aufgaben-des-wahlvorstands/vereinfachtes-und-normales-wahlverfahren.html
Prima, vielen Dank
das hat mir sehr geholfen: dieses legt der Wahlvorstand fest.