Hallo. Wenn mehrere BRM aus mehrere Listen nicht an der Sitzung teilnehmen, müssen wir Ersatzmitglieder einladen. Wegen der Frauenquote, von welche Liste und von welchem Mitglied sollen wir anfangen ? Vielleicht wird begonnen mit der Liste mit den meisten Stimmen?
Frauenquote
- Polimar
- Erledigt
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Hallo Polimar,
nachladen unter Berücksichtigung Minderheitengeschlecht und Listenwahl.
wenn Aufgrund von Abwesenheit die Mindestquote beim Minderheitengeschlecht nicht mehr erfüllt ist, dann muss zuerst innerhalb der Liste geschaut werden von welcher der Abwesende kommt, ob es einen Nachrücker des Minderheitengeschlechts gibt, erst wenn dies nicht der Fall ist kommt es zum Listensprung und es rückt das Mitglied des Minderheitengeschlechts nach welches die meisten Stimmen hat. Gibt es kein Mitglied des minderheitengeschlechts mehr oder ist die Quote erfüllt, dann rückt der nächste der entsprechenden Liste nach. Wenn die Liste erschöpft ist, dann kommt es auch hier zum Listensprung und es rückt das EBRM nach mit den meisten Stimmen.
Viele Grüße
Bernd
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Nachgeladen werden bei mehreren Listen bei Verhinderung eines BRM einer bestimmten Liste immer die nächsten Nachrücker:innen der selben Liste.
Ist ein BRM aus dem Minderheitengeschlecht verhindert, prüft man zuerst, ob die Quote noch erfüllt ist. Ist sie das, bleibt es beim oben beschriebenen Verfahren, unabhängig vom Geschlecht.
Ist sie das nicht und ist damit jemand aus dem Minderheitengeschlecht nachzuladen, ist der/die höchste Nachrücker:in auf der selben Liste vom Minderheitengeschlecht einzuladen.
Ist im Falle des letzten Absatzes auf der selben Liste aber kein:e Nachrücker:in aus dem Minderheitengeschlecht vorhanden, findet ein sog. Listensprung statt: Nachzuladen ist dann der/die Nachrücker:in aus dem Minderheitengeschlecht aus der Liste mit der höchsten freien Höchstzahl (nach D'Hondt).
Polimar , Du bist BRV? Oder wer ist "wir"?
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Danke. Das kennen wir schon. Die Frage ist... von welche Liste und von welchem Mitglied sollen wir anfangen? In unserem Fall wenn wir von Liste D anfangen kommt ein Ergebnis raus, wenn wir aber von Liste A anfangen kommt ein anderes Ergebnis raus.
Ich bin SBRV. Wir = Gremium
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Vielleicht wird begonnen mit der Liste mit den meisten Stimmen?
Besser nicht. Aber vielleicht macht mal irgendwer bei euch eine Schulung und lässt sich solche Dinge beibringen? Oder wirft einfach mal nur einen Blick in das Gesetz oder die Kommentierungen?
Ansonsten haben sich Bernd_47 und Fried Mühe gegeben es zu erklären.
Wenn man es ganz richtig machen will, wird erst einmal geschaut, wer alles fehlen wird.
Dann wird jedes fehlende BRM durch den nächsten Nachrücker der Liste zu dem das BRM gehört(!) ersetzt. (Grundsatz: der sogenannte Proporz der einzelnen Listen bleibt erhalten.)
Hat man die Nachrücker ermittelt, wird geprüft ob jetzt die Quote für das Geschlecht der Minderheit noch erfüllt ist. Ist das der Fall, ist das Thema erledigt. Ist das nicht der Fall, wird geprüft, welches EBRM des Geschlechts der Minderheit auf einer der beteiligten (im Sinne von fehlenden BRM) Listen die meisten "Stimmen" (nach d'Hondt) hat. Dieses ersetzt dann das eigentlich vorgesehene Ersatzmitglied. Und dann geht die Prüfung wieder von vorne los: Ist die Quote für das Geschlecht der Minderheit erfüllt ja - Thema durch, nein, nächsthöheres EBRM der Geschlechts der Minderheit ermitteln usw.
Problematisch wird es in dem Moment, wo die Quote für das Geschlecht der Minderheit immer noch nicht erfüllt ist, aber das nächste EBRM des Geschlechtes der Minderheit keine EBRM der eigenen Liste ersetzen kann. ( Erst, und nur genau dann, kommt es zum sogenannten Listensprung. D.h. das nachgerückte EBRM des Geschlechts der Mehrheit mit der geringsten "Stimmenzahl" (nach d'Hondt) wird ersetzt, egal von welcher Liste es stammt.)
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Vielleicht wird begonnen mit der Liste mit den meisten Stimmen?
den Tipp hat Polimar aus dem anderen Forum. (nicht von mir, ich kenn mich mit Listenwahl etc nicht aus)
Polimar: was nun? 2 Foren, zwei Aussagen
Ich persönlich würde auf Fried und Moritz und Bernd_47 vertrauen, das andere (mit der Liste anfangen mit den meisten Stimmen) macht keinen Sinn und wäre seitens der Wahllogik auch zu unpräzise, das könnte zur einer vermeidbaren Verschiebung des Wählerwillens führen (soweit ich das logisch durchdenken kann)
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Leute, alles was ihr geschrieben habt kennen wir schon. Wir haben jetzt ein Problem und wissen wir nicht welche Frau(Frauenquote) wir einladen sollten. Wenn wir mit eine Liste anfangen wird eine Frau eingeladen, wenn wir mit eine andere Liste anfangen es wird eine andere Frau( und die andere nicht) eingeladen weil die Frauenquote erfüllt ist...
Wenn wir wissen aber mit Welche Liste wir anfagen sollten dann ist es viel deutlicher
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Polimar, wo ist denn Dein Problem?
Du hast doch gelesen, dass die Frage an sich schon in die Irre führt.
Nachzuladen ist dann der/die Nachrücker:in aus dem Minderheitengeschlecht aus der Liste mit der höchsten freien Höchstzahl (nach D'Hondt).
Ihr entscheidet Euch nicht für eine Liste, sondern für die Frau mit der höchsten freien Zahl nach D'Hondt.
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Hallo,
falls es das Forum einer gewissen "Aka..." ist, kann man sich auf deren Aussagen nicht unbedingt verlassen.
Die Beachtung der Minderheitenquote ist grundsätzlich Sache des/der Einladenden - idR also des/der BRV.
Dabei wird bei Verhältniswahl folgendermaßen vorgegangen:
1. Die Festlegung des Minderheitengeschlechts (MG) im Wahlausschreiben gilt für die gesamte Wahlperiode
2. Ist ein BRM aus dem MG verhindert, aber die Quote trotzdem erfüllt, wird normal von der Liste unabhängig vom Geschlecht nachgeladen.
3. Ist ein BRM aus dem MG verhindert und dadurch die Quote nicht mehr erfüllt, wird von der Liste das nächste BRM geladen, daß dem MG angehört. Die davor stehenden eBRM des Mehrheitsgeschlechts werden übergangen.
4. Ist ein BRM aus dem MG verhindert und dadurch die Quote nicht mehr erfüllt und hat die Liste des verhinderten BRM keine*n Angehörige*n des MG mehr auf der Liste, kommt es zum "Listensprung". Der Platz geht an die Liste mit der ersten Höchstzahl nach D'Hondt, die bei den Sitzen nicht mehr zum Zuge gekommen ist. Dies heißt zB bei einem 25er-Gremium wie bei uns, daß der Platz an die Liste fallen würde, auf die die 26. Höchstzahl entfallen ist.
Achtung: Dabei werden auch Listen berücksichtigt, die bei der Auszählung keinen Sitz erhalten haben!!!
5. Hat die Liste, die durch den Listensprung gem. Nr. 4 ein eBRM entsenden kann, auch kein eBRM-Mitglied des MG auf seiner Liste, "wandert" der Listensprung solange auf die folgenden Höchstzahlen nach D'Hondt, bis eine Liste ein eBRM des MG entsenden kann.
6. Ändern sich durch einen Listensprung die Mehrheitsverhältnisse, dann ist das vom Gremium hinzunehmen.
7. In größeren Gremien kann es sein, daß sich mehrere BRM des MG zu einer Sitzung als verhindert abmelden. Dann erfolgt die Prüfung von Nr. 1-6 entsprechend der zeitlichen Abfolge der Meldung!!! Deswegen ist es empfehlenswert, daß sich zumindest BRM des MG möglichst frühzeitig abmelden, um einen "Listensprung" zulasten der eigenen Liste zu vermeiden.
Diese Vorgehensweise ist zwingend und wird in der einschlägigen Kommentierung idR sehr ausführlich unter § 15 BetrVG abgehandelt.
Dargestellt ist sie zB auch hier:
Rechte als Ersatzmitglied des Betriebsrats (ifb.de)
Wie im Link auch angesprochen, ist es auch sehr empfehlenswert, zumindest hintere Listenplätze mit Bewerber*innen des MG zu besetzen, um einen nachteiligen Listensprung zu vermeiden.
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die Frauenquote ist doch der letzte Schritt, wenn ich das richtig gelesen habe.
1. Schritt: jede Liste separat für sich behandelt und die Nachrücker für diese Liste bestimmen.
2. Schritt: nachdem alle Nachrücker für die jeweilige Liste bestimmt sind, ist die Frauenquote prüfen.
3. fehlt eine Frau, dann rückt die Frau nach, die bei Neuwahl in dieser Zusammensetzung auch nachgerückt wäre, also nach d`Hondt Höchstzahl (egal welche Liste)
4. der Mann mit der geringsten d´Hondt-Höchstzahl wird dafür gestrichen (egal welche Liste)
und ja, dadurch kann es eine Verschiebung der Listenmitglieder im Gremium geben, weil Faru von Liste A nachrückt und Mann von Liste B gehen muss.
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Jetzt verstehe ich das Problem
Soll man nachladen der Reihenfolge des Absagens nach, oder Sammeln wir erst mal alle Absagen und fangen dann mit der Absage aus der Liste mit den meisten Stimmen an. Und hoffen das nicht 5 min vor oder nach dem beginn der Betriebsratsversammlung die nächste Absage kommt. Knifflig, gute Frage. Wie macht man es richtig das wüsste ich auch gern.
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Jetzt verstehe ich das Problem
Soll man nachladen der Reihenfolge des Absagens nach, oder Sammeln wir erst mal alle Absagen und fangen dann mit der Absage aus der Liste mit den meisten Stimmen an. Und hoffen das nicht 5 min vor oder nach dem beginn der Betriebsratsversammlung die nächste Absage kommt. Knifflig, gute Frage. Wie macht man es richtig das wüsste ich auch gern.
Danke. Konnt ihr das bestätigen?
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Soll man nachladen der Reihenfolge des Absagens nach, oder Sammeln wir erst mal alle Absagen und fangen dann mit der Absage aus der Liste mit den meisten Stimmen an. Und hoffen das nicht 5 min vor oder nach dem beginn der Betriebsratsversammlung die nächste Absage kommt. Knifflig, gute Frage. Wie macht man es richtig das wüsste ich auch gern.
die Frage stellt sich mir nicht, weil man erst zum Zeitpunkt der Einladung prüft wenn man einladen muss, bis dahin kann man ja nur sammeln. Und nach der Einladung muss man jede Absage unverzüglich bearbeiten, um den EBRM die Möglichkeit zu geben sich vorzubereiten.
Und natürlich kann eine Absage nach der Einladung dazu führen, das ich bereits eingeladenen EBRM wieder ausladen muss, wenn es zum Listensprung und/oder um die Erfüllung der Minderheitenquote kommt.
und für die gesammelten Absagen kommt dann das hier ggf. in Frage:
In größeren Gremien kann es sein, daß sich mehrere BRM des MG zu einer Sitzung als verhindert abmelden. Dann erfolgt die Prüfung von Nr. 1-6 entsprechend der zeitlichen Abfolge der Meldung!!!
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Das funktioniert bei geplanten regelmäßigen Sitzungen leidlich gut. Aber bei unregelmäßigen oder außerordentlichen Sitzungen kommt erst einmal die Einladung und dann Stück für Stück eine Absage nach der anderen. Das kann um es richtig zu machen kompliziert werden. Hoffentlich hat man dann eine Freistellung. Zugegeben nicht der Standard aber kann vorkommen.
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die Frage stellt sich mir nicht, weil man erst zum Zeitpunkt der Einladung prüft wenn man einladen muss
Da springst Du ein wenig kurz, mein Lieber. Technisch verstehe ich Deinen Ansatz, aber wenn man es absolut korrekt machen wollte (!!!), dann müsste man nach der Reihenfolge des "Ausfalls" gehen, da es ja nicht nur um die rechtmäßige Ladung zur Sitzung geht, sondern grundsätzlich um das Nachrücken in das Gremium (dass, wie wir ja alle wissen, auch unabhängig von einer Sitzung passiert!).
Leute, alles was ihr geschrieben habt kennen wir schon. Wir haben jetzt ein Problem und wissen wir nicht welche Frau(Frauenquote) wir einladen sollten.
Sorry, aber die beiden Sätze machen für mich keinen Sinn. Wenn ihr das doch alles wisst, wo ist dann euer Problem?
Ein BRM der Liste x fällt aus, also wird es durch ein EBRM der Liste x ersetzt. (Daran gibt es zunächst keine zwei Meinungen, das steht so im Gesetz (§ 25(2) BetrVG).)
Ist damit die Quote des Geschlechts der Minderheit (bleiben wir bei MG) nicht mehr erfüllt, muss ein EBRM des MG der Liste x nachgeladen werden.
Wenn ihr zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt, je nachdem wo ihr anfangt, macht ihr etwas falsch. Es rückt immer ein EBRM des MG der betroffenen Liste nach, gibt es dort keines mehr, das EBRM des MG mit den "meisten Stimmen" (nach d'Hondt). Wie ihr dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnt, ist mir schleierhaft.
Aber vielleicht stehe ich ja auch auf der Leitung. Vielleicht kannst du dein Problem mal klarer machen?
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Das funktioniert bei geplanten regelmäßigen Sitzungen leidlich gut. Aber bei unregelmäßigen oder außerordentlichen Sitzungen kommt erst einmal die Einladung und dann Stück für Stück eine Absage nach der anderen. Das kann um es richtig zu machen kompliziert werden. Hoffentlich hat man dann eine Freistellung. Zugegeben nicht der Standard aber kann vorkommen.
ich sehe den Aufwand den Du meinst, aber grundsätzlich ist da kein Unterschied.
und ab 9er-Gremium hat der Einladene eine Freistellung, darunter wird sich das Chaos wohl stark in Grenzen halten.
Da springst Du ein wenig kurz, mein Lieber. Technisch verstehe ich Deinen Ansatz, aber wenn man es absolut korrekt machen wollte (!!!), dann müsste man nach der Reihenfolge des "Ausfalls" gehen, da es ja nicht nur um die rechtmäßige Ladung zur Sitzung geht, sondern grundsätzlich um das Nachrücken in das Gremium (dass, wie wir ja alle wissen, auch unabhängig von einer Sitzung passiert!).
schreibte ich doch auch ??
und für die gesammelten Absagen kommt dann das hier ggf. in Frage:
In größeren Gremien kann es sein, daß sich mehrere BRM des MG zu einer Sitzung als verhindert abmelden. Dann erfolgt die Prüfung von Nr. 1-6 entsprechend der zeitlichen Abfolge der Meldung!!! D
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Nun, egal wie aufwendig es ist, da es sich um notwendige BR-Arbeit handelt, stellt man sich frei und teilt den Arbeitgeber in einem Nebensatz mit, dass man mal wieder viel Aufwand hatte, weil die Anträge nicht zeitgerecht für die Sitzung eingereicht wurden.
Unsere Personalabteilung hat dies mittlerweile gelernt. Da wurden auch schon Anträge zurückgezogen und dann so eingereicht, dass es zur nächsten Sitzung passte.
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Moritz, der Beitrag von xyz22 war als Antwort auf meinen Beitrag mit der Außerordentlichen Sitzung und den damit verbundenen Problemen der richtigen Ladung/Nachladung von EBRM. Dieses Thema kann einen in den ........... treiben.
Wichtig wird die Reihenfolge besonders dann wenn ein zuvor verhindertes BRM doch noch aufkreuzt und sich das Gremium fragt
: Wen schicken wir denn jetzt ( bei mehreren EBRM ) wieder aus der Sitzung?
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Homer ich stimme dir in allen Punkten zu.
Bin ich froh, dass wir es immer wieder hinbekommen, Zur Wahl nur eine Liste zu haben