Hallo zusammen,
lt. Aussagen einer Dame im Versorgungsamt gelten Menschen die einen Antrag auf einen GdB stellen bereits als Schwerbehindert bis zur Entscheidung. Bis dato kenne ich das nur aus der Gleichstellung (bin selber SBV in einer Agentur für Arbeit und bearbeite viele Gleichstellungsanträge). Wäre gut, wenn es da irgendwo was schriftliches zu gibt, sollte das denn so stimmen.
Lieben Dank für Infos hierzu