Firmenfuhrpark soll auf E-Autos umgestellt werden.

  • Hallo zusammen


    kann der Arbeitgeber seinen Fuhrpark, insbesondere die Fahrzeuge für den Außendienst, auf E-Autos umstellen. Das bedeutet, das die Mitarbeiter zu Hause eine Ladestation einrichten müssen. was machen dann sogenannte "Laternenparker" oder Mitarbeiter welche in Miete wohnen.


    gibt es hierzu schon eine Rechtsprechung ?


    schöne Grüße

  • der AG kann in dem Privatbereich des MA nichts bestimmen oder anordnen.

    Notwendige Arbeitsmittel hat der AG zu stellen, dazu zählen auch Ladesäulen und Lademöglichkeiten für dienstliche E-Autos.


    Lasst euch einfach vom AG die rechtliche Grundlage zeigen, mit der er Zugriff auf das Privateigentum, Privatvermögen und den Privatbereich der MA begründet.


    Wenn er das schafft, stell das mal hier ein, danke.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • kann der Arbeitgeber seinen Fuhrpark, insbesondere die Fahrzeuge für den Außendienst, auf E-Autos umstellen

    Grundsätzlich kann der AG sich organisatorisch aufstellen, wie er das für richtig hält. Und wenn er wieder Fuhrwerke einführen will, kann er auch das tun.



    Das bedeutet, das die Mitarbeiter zu Hause eine Ladestation einrichten müssen.

    Und genau das, bedeutet es eben nicht. (Warum hat Randolf ja schön beschrieben.)


    Die Folge einer Umstellung auf E-Autos ist, dass der AG ein logistisches Problem lösen muss. Wie und wo bekommt er seine Fahrzeuge geladen? Die Einrichtung einer Ladestation am Wohnsitz des AN könnte (!!!) eine Lösung sein. Mangels Verfügungsgewalt geht das aber nur, wenn der AN auch mitspielt (oder auch nur mitspielen kann). Sich hier also einen Kopf darüber zu machen, wie die AN das umsetzen können oder nicht, heißt sich einen Kopf über anderer Leute Probleme zu machen. (Und es ist eben kein Problem der AN, es ist und bleibt eines des AG.)


    Als BR würde ich den AG freundlich darauf hinweisen, dass man die Idee mit den E-Autos ja grundsätzlich vielleicht gar nicht so doof fände, aber man folgende Problematik sähe... und ob der AG das im Blick habe?


    Und erst dann, wenn der AG erklärt, sein Problem wegdelegieren zu wollen, wäre es an der Zeit ihm mal seine Position klarzumachen.


    gibt es hierzu schon eine Rechtsprechung ?

    Das ergibt sich eigentlich aus der ganz simplen Rechtssystematik.


    Der AN hat einen Vertrag mit dem AG, dass er ihm eine gewisse Arbeitsleitung für ein gewisses Arbeitsentgelt zur Verfügung stellt. Und aus dem gleichen Grund, warum AN schon gekündigt wurde, weil sie ihr Handy im Büro geladen haben, kann der AG nicht einfach irgendwelche Leistungen (hier Strom und/oder gar bauliche Veränderungen am Eigentum) verlangen. Und wenn es fremdes Eigentum (Vermieter) ist, schon dreimal nicht...


    Aus meiner Sicht kann der AG hier nur freundlich anfragen, wer Willens und in der Lage ist, hierbei zu unterstützen und denjenigen mit einem E-Auto zu beglücken. Und alle anderen bleiben konventionell oder bekommen vielleicht ein Hybrid o.ä.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es gäbe hier schon Lösungen. Eine wäre zum Beispiel, dass der MA in die Firma kommt und dann sein Auto auflädt und er in ein anderes bereits geladenes Auto steigt und dann zum Termin fährt. Alternativ könnte er eine Ersatzbatterie einbauen :D. Noch besser wäre alle Autos auf Fußantrieb umzustellen wie bei den Flintstones. CO2 neutral....

    (Ich bitte diesen Post als ironisch zu betrachten).

  • Autos auf Fußantrieb umzustellen wie bei den Flintstones.

    Das ist jetzt aber sehr archaisch... das gibt es heut schon viel moderner! (Bei dem wäre ich sofort dabei!)


    Aber die Idee mit den Austauschautos hatte ich tatsächlich auch schon. Die Frage ist halt, ob die AN einen Firmenwagen (auch zur Privatnutzung) in ihrem Vertrag stehen haben. Haben sie das nicht, wäre es in der Tat eine Option zu sagen: ab in die Firma, Fahrzeug holen und ab zum Kunden...

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  • ergänzend zu Moritz


    Wie sind bisher die Kosten fürs tanken geregelt? Bei den meisten Firmenfahrzeugen mit Privatnutzung zahlt die Firma die Tankkosten. Nun stellt sich für mich die Frage ob die Anschaffung und Installation einer Wallbox nicht den Tankkosten zuzurechnen ist. Die Einverständnis des Hauseigentümers vorausgesetzt. Stromkosten ja auf jeden Fall, da dies ja der "Treibstoff" ist. Bei reinen Firmenfahrzeugen ohne Privatnutzung, sind die Kosten der Anschafung und Installation der Wallbox Betriebskosten.

  • Die Wallbox ist ja die eine Sache, ich denke da kommt über kurz oder lange sowie keiner daran vorbei. Die könnte auch relativ einfach mit dem AG abgerechnet werden (immer vorausgesetzt, diese wird nur für das Firmenfahrzeug genutzt)

    Mit den Stromkosten sieht es meiner Meinung nach schon anders aus. Hier müsste der AN ja in Vorleistung gehen (oder??) und spätestens zum Nächsten Abrechnungszeitraum würde doch die Abschlagszahlung erheblich steigen.

  • wenn es rein über den Hausanschluss läuft dann ja würde der AN zuerst in Vorleistung gehen, wobei man sicherlich auch eine entsprechende monatliche Pauschale vereinbaren kann die dann bei der Abrechnung verrechnet wird.

    wobei es für beide Seiten sicherlich besser ist einen zusätzlichen Stromzähler nur für die Wallbox zu installieren ggf. kann hier dann auch ein eigener Stromliefervertrag nur für diesen Zähler abgeschlossen werden, welcher der AG direkt abschließt und somit beim AN gar keine Kosten entstehen.

  • Mit den Stromkosten sieht es meiner Meinung nach schon anders aus. Hier müsste der AN ja in Vorleistung gehen (oder??) und spätestens zum Nächsten Abrechnungszeitraum würde doch die Abschlagszahlung erheblich steigen.

    Oder trifft es nach meinem Verständnis ganz gut...


    Mein Schwager bekam vor einiger Zeit ebenfalls ein Hybrid-Fahrzeug als Firmenwagen. Also brauchte er eine Wallbox in der angemieteten Tiefgarage. War (dank dem Vermieter) kein Problem. Aber sowohl die Installation der Wallbox als auch die regelmäßige Stromrechnung wird direkt über die Firma abgerechnet. Sprich, außer dem Gesabbel mit seinem Vermieter war (und ist) das kein Problem.


    Aber du machst dir immer noch einen Kopf über anderer Leute Probleme... hast du denn mittlerweile mal in Erfahrung gebracht, wie der AG denkt, sein logistisches Problem zu lösen? Ohne das zu wissen jonglierst du doch nur mit eventuell, vielleicht, unter Umständen, möglicherweise... wäre mir meine Energie zu schade für!

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  • Die Wallbox ist ja die eine Sache, ich denke da kommt über kurz oder lange sowie keiner daran vorbei. Die könnte auch relativ einfach mit dem AG abgerechnet werden (immer vorausgesetzt, diese wird nur für das Firmenfahrzeug genutzt)

    Mit den Stromkosten sieht es meiner Meinung nach schon anders aus. Hier müsste der AN ja in Vorleistung gehen (oder??) und spätestens zum Nächsten Abrechnungszeitraum würde doch die Abschlagszahlung erheblich steigen.

    Spätestens wenn das ein Dienstagen mit Dienstwagenversteuerung mit Privatnutzung und Ladung an einer privaten Wallbox des Arbeitnehmers erfolgt wirst du das Thema einfach aufgrund der Steuerthematik streichen. :)
    Und sicher nicht nur einfach sondern mehrfach durchgestrichen.

    Und da ist noch nicht mal berücksichtig wenn eine weiter Person aus dem Umfeld des Arbeitnehmers auch noch elektrisch lädt oder laden will an der Wallbox.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Und da ist noch nicht mal berücksichtig wenn eine weiter Person aus dem Umfeld des Arbeitnehmers auch noch elektrisch lädt oder laden will an der Wallbox.

    ich stell mir gerade vor, das beide Ehepartner von verschiednen Arbeitgebern jeweils ein E-Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen incl Wallbox in der Mietwohnung/-haus.

    Und jetzt "tanken" die an der falschen Wallbox den Dienstwagen zwecks privater Nutzung.

    was das steuerechtlich nach sich ziehen könnte? :whistling:


    Ich glaube ja, man kann diese Thematik bis zum "völligem Wahnsinn weiterspinnen", weil man das nie rechtlich 100% sauber geregelt bekommt, sobald irgendwas "arbeitstechnischen" mit dem Privatbereich "vermischt" wird.


    Ich plädiere daher immer dafür, Arbeit und Privat sauber zu trennen, auch in Beziehung auf Dienstwagen.

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  • Und jetzt "tanken" die an der falschen Wallbox den Dienstwagen zwecks privater Nutzung.

    Technisch kein Problem. Eine "Lade-Karte" je Arbeitgeber. Es gibt ja heute intelligente Stromzähler. Notfalls baut man Prepaid-Stromzähler ein, und die AG müssen Ladestrom im Voraus kaufen. Dann würde eine Wallbox für mehrere AG reichen.

  • Und dann stellt sich die Frage welcher AG zahlt die Kosten für die Beschaffung und Installation der Wallbox?


    Das ganze scheint mir noch nicht richtig durchdacht, denn es gibt noch viele Unbekannte, die das Risiko des Arbeitsweges trotz Firmenwagen, bei einem E-Auto negativ beeinflussen können.


    Da bedarf es noch mehr Erfahrungswerte und Überlegungen seitens der beteiligen Parteien bevor man so etwas umsetzt.

    Das Leben ist Veränderung

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    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Da bedarf es noch mehr Erfahrungswerte ... bevor man so etwas umsetzt.

    Hammersatz! Woher kommen noch gleich die Erfahrungswerte, wenn man es nicht umsetzt und ausprobiert?


    Aus meiner Sicht braucht es nicht mehr, als ein bisschen Überlegung und etwas Mut um es umzusetzen.

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  • Hammersatz! Woher kommen noch gleich die Erfahrungswerte, wenn man es nicht umsetzt und ausprobiert?

    Evtl. haben sich ja verschiedene AG als auch BR vernetzt und könnten sich zu dem Thema austauschen, daher die Erfahrungswerte.

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  • Erfahrungen sammeln kann man m.E. nur innerstädtisch. Für längere Überlandfahrten sind E-Autos m.E. nur sehr eingeschränkt einsetzbar. Vielleicht ist das ja ein Grund weshalb viele Firmen noch abwarten bis es bessere E-Auto-Technik gibt die auch mal mehr als 500 Kilometer schaffen und bei denen man nicht "stundenlang" warten muss bis das Auto aufgeladen ist (wer hat schon Lust, 1 Stunde und länger an einer Ladeseule zu hocken, Arbeitszeit ist wertvoll). Da wird es schwer werden Erfahrungen zu sammeln.

  • Die Frage ist halt, ob die AN einen Firmenwagen (auch zur Privatnutzung) in ihrem Vertrag stehen haben. Haben sie das nicht, wäre es in der Tat eine Option zu sagen: ab in die Firma, Fahrzeug holen und ab zum Kunden...

    Und wenn sie im Vertrag einen Firmenwagen stehen haben, wird's interessant:

    Da wird ja kaum drinstehen, dass der Firmenwagen zwingend ein Verbrenner sein muss. Und wenn dort steht, dass der zeitliche Aufwand für Tanken und Fahrzeugpflege zu Lasten des AN geht, hat der jetzt das Problem?

    Kann sich dann der AG zurücklehnen und auf Angebote der AN warten?

    (wer hat schon Lust, 1 Stunde und länger an einer Ladeseule zu hocken, Arbeitszeit ist wertvoll)

    Wenn der AG erst jetzt Neufahrzeuge (mit Schnellladefunktion) anschafft, dürfte es sich hier eher um halbe Stunden handeln, also nicht länger als eine Pause sowieso ist. Insgesamt ist das Problem also vermutlich nicht ganz so groß.

  • nd wenn dort steht, dass der zeitliche Aufwand für Tanken und Fahrzeugpflege zu Lasten des AN geht, hat der jetzt das Problem?

    Keine Ahnung, ob es solche Vereinbarungen gibt, aber von mir aus. An der Fahrzeugpflege ändert sich ja nichts. Die können wir also mal außen vor lassen.


    Und tanken? Während ich beim Treibstoff-Bunkern die ganze Zeit daneben stehen muss und nichts anderes machen kann, heißt das E-Tanken: Stecker rein, weggehen, tun und lassen, was ich will (Pause, Feierabend oder Remote arbeiten) und kurz vor der Weiterfahrt wieder abklemmen. Sprich der zeitliche Aufwand für das Handling an sich dürfte deutlich geringer, maximal gleich groß sein. (Es sei denn natürlich du meinst, man müsse den Elektronen beim Wandern durch die Leitung zuschauen... ;) )


    Sprich: die Zeit für das Tanken an sich ist nicht das Problem. Eher schon ob der AN überhaupt eine Zapfstelle anbieten kann. Und das wiederum ist ein logistisches Problem des Fahrzeugeigentümers.


    Randbemerkung von der Lohntante meines Vertrauens (die mittlerweile immer mehr Firmenwagen als E-Fahrzeuge abrechnet): die meisten AN sind durchaus glücklich darüber, da die steuerliche Belastung bei den E-Fahrzeugen (zumindest noch) deutlich geringer ist als bei den konventionellen.

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