Verdienstanpassung! Aber: ...

  • Grüße Zusammen!


    Eine Mitarbeiterin ist zu uns gekommen und hat uns gebeten ein Schreiben vom AG zu "prüfen".

    Es handelt sich um eine Verdienstanpassung. Als BR stört uns folgender Abschnitt in dem Schreiben:


    "Bitte beachten Sie, dass mit dieser Verdienstanpassung eine Erhöhung im Rahmen der möglichen allgemeinen Lohnerhöhung in diesem Jahr bereits abgegolten ist."


    Die MAin musste nichts unterschreiben sondern muss diesen Satz einfach "schlucken". Die Verdienstanpassung der MAin ist eine vorgezogene Mindestlohnanpassung.

    Unser AG hat im Rahmen einer Abteilungsversammlung gesagt, das es im Oktober eine allg. Lohnerhöhung geben wird. Wenn durch diese Anpassung alle weiteren Lohnerhöhungen ausgeschlossen sind, geht die MAin im Oktober leer aus.


    Wir halten diesen Satz für Blödsinn, da die MAin hier Nachteile erleiden könnte, da man auch bedenken muss das unser AG keine Bestätigung der MAin verlangt.

    Wenn man es also auf die Spitze treiben möchte könnte man den Satz umbauen:


    "Bitte beachten Sie, dass mit dieser Verdienstanpassung eine Erhöhung im Rahmen der möglichen allgemeinen Lohnerhöhung in den nächsten 10 Jahren bereits abgegolten sind."


    Was meint ihr dazu?

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Was meint ihr dazu?

    So ganz spontan? Ist mir das zu viel Bauch und zu wenig Fakten.


    Mein Gedankenansatz (den natürlich nur du prüfen kannst, ich habe da keinerlei Wissensgrundlage zu!):


    Die vorgezogene Mindestlohnanpassung ist höher als die allg. Lohnerhöhung. Also Beispiel: die allg. Lohnerhöhung soll 3% betragen, die Mindestlohnanpassung liegt aber bei 4% (die Zahlen sind, selbstverständlich, frei erfunden, aber vor dem Hintergrund in welchen Dimensionen (ok, eher Dimensiönchen) wir uns hier bewegen, durchaus denkbar. Damit erklärt der AG: Hömma, ich passe deinen Lohn jetzt schon an, aber wenn ich später für alle 3% ausschütte, hast du deinen Anteil ja schon bekommen, du bekommst dann nicht nochmal etwas.


    Die Kollegin von einer allg. Lohnerhöhung auszuschließen dürfte nicht erklärbar sein (und müsste auch vom BR genehmigt werden (von wegen Verteilungsgrundsätze und so)), aber eine höhere Erhöhung anzurechnen wäre es durchaus. Anderes Beispiel: sie bekäme jetzt 2%, die allg. wäre aber 3%, dann kann der AG sie nicht ausschließen, aber er könnte hingehen und sagen: 2 hast du schon bekommen, du bekommst jetzt nur noch 1.


    Und im Übrigen gilt wegen des MBR des BR bei den Verteilungsgrundsätzen, dass das hier

    Wenn man es also auf die Spitze treiben möchte könnte man den Satz umbauen:


    "Bitte beachten Sie, dass mit dieser Verdienstanpassung eine Erhöhung im Rahmen der möglichen allgemeinen Lohnerhöhung in den nächsten 10 Jahren bereits abgegolten sind."

    nur funktionieren könnte, wenn der BR "auf der Brennsuppen daher g'schwommen ist"/"mit dem Klammerbeutel gepudert wurde"/einem kollektiven Anfall "geistiger Umnachtung" zum Opfer gefallen ist.


    Da ich selbstverständlich davon ausgehe, dass nichts von alledem auf euch zutrifft, würde ich mich an eurer Stelle jetzt erst einmal ganz entspannt zurücklehnen und den AG (oder euren Personaler) bei nächster Gelegenheit mal anhauen, ob ihr das richtig verstanden hättet, dass die allg. Erhöhung prozentual niedriger ausfallen würde, als die vorgezogene Mindestlohnanpassung und der AG deswegen hier verrechnet. Und sollte sich dann heraus stellen, dass die Sache doch anders gelagert ist, könnt (und müsst(!!!)) ihr immer noch "auf die Barrikaden gehen".


    Soviel dazu, was ich denke. Ob das so ist? Wie gesagt: zu wenig Fakten...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Um das Beispiel von Moritz zu konkretisieren (dem Rest schließe ich mich an):

    Die Lohnerhöhung von altem Mindestlohn auf den neuen Mindestlohn (9,82 Euro zu 10,45 Euro) beträgt etwa 6,4 Prozent und dürfte damit vermutlich alle anderen Lohnerhöhungen übersteigen.

  • Ich würde davon ausgehen, dass der AG genau aus diesem Grund die entsprechende Formulierung gewählt hat.


    Also nach Oktober die Lohn- und Gehaltslisten prüfen, ob alles korrekt umgesetzt wurde und alle über dem Mindestlohn liegen.

  • Und ab Oktober ist die Erhöhung auf 12€ geplant,

    Das lässt mich jetzt vermuten, dass die Erhöhung, welche die Kollegin jetzt bekommen soll, weder größer noch kleiner ist, als die welche alle im Oktober bekommen sollen.

    Das würde dann bedeuten, dass man die Gehaltsanpassung, die alle gleichermaßen bekommen sollen, bei ihr lediglich vorzieht.

    Wenn das zutreffen sollte, wäre dieser Satz:

    "Bitte beachten Sie, dass mit dieser Verdienstanpassung eine Erhöhung im Rahmen der möglichen allgemeinen Lohnerhöhung in diesem Jahr bereits abgegolten ist."

    ...zwar dämlich formuliert (weil missverständlich), aber legitim. Denn dann geht es ja um die Selbe Gehaltsanpassung, die jeder bekommt (nur sie halt früher) und es ist ja klar, das sie diese nicht 2x bekommt.

    In diesem Fall wäre es dann absolut nicht so das...

    die MAin hier Nachteile erleiden könnte

    ...sondern ganz im Gegenteil. Sie hat sogar einen Vorteil, weil ihr Gehalt früher angepasst wird als das aller anderen MA.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich verstehe den Sachverhalt hier so, dass es im Oktober eine Gehaltserhöhung um - sagen wir - 3 % für alle Mitarbeitenden geben soll. So lange darf der AG aber bei denjenigen nicht warten, die aktuell unter 10,45 Euro pro Stunde liegen. Ab dem 01. Juli ist das der neue Mindestlohn.

    Gerade habe ich gelesen, dass die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 01. Oktober auf 12 Euro ebenfalls schon beschlossene Sache ist. Auch das ist für alle umzusetzen, die noch darunter liegen. Auch für diejenigen, die bereits eine Anpassung erhalten haben. Prozentual ist das in einem Jahr sicherlich ein dicker Batzen, effektiv bleibt da trotzdem kein Luftsprung bei übrig. Da müssen wir uns nichts vormachen.

    Von der geplanten Lohnerhöhung im Oktober sind dann - so habe ich es verstanden - alle Mitarbeitenden betroffen. Auch diejenigen, die über dem Mindestlohn liegen. Diese "freiwillige" Lohnerhöhung sollen dann aber diejenigen nicht bekommen, deren Gehalt aufgrund der Mindestlohngrenzen bereits angepasst und entsprechend in größerem Rahmen erhöht wurde.


    Wenn es keine Regelungen zur Gehaltsstruktur gibt (Tarifvertrag), dann ist der Betriebsrat raus, sofern die gesetzlichen Grundlagen (immer auf das AGG achten) eingehalten werden. Insbesondere, wenn alle dieselbe Erhöhung bekommen.

  • Danke für eure Meinungen.


    Moritz: Deine Schilderung entspricht etwa dem Sachverhalt und auch unserem Bauchgefühl. Danke.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!