Diskrimierug eines BR Mitgliedes?

  • Hallo zusammen!


    Folgender Fall liegt uns gerade vor und ich hoffe ihr könnt uns helfen


    GEstern hatten wir um ein Gespräch mit der GL gebeten, um über die Zusammenarbeit zu reden, da diese seit längerer Zeit grotten schlecht ist.

    Wir als BR wollen wieder auf Augenhöhe und Sachbezogen mit der GL zusammenarbeiten ( ich weiss Wunschdenken)

    Das Gespräch haben wir noch eröffnet, aber dann ging das Drama los.. Die GL hat wutschnaufend begonnen seine "Rede" zu halten

    Wir kamen dann zum Thema Schulung BR. Das unserem Geschäftsführer dieses nicht schmeckt ist ja klar, aber er hat sich dann wie folgt geäussert:

    Zitat: ich will leine Namen nennen, aber wenn eine TZ Kraft, die kurz vor dere Rente steht noch Schulungen machen will, kann ich das überhaupt nicht verstehen..Zitat Ende

    Hintergrund: Es geht um eine Schulung "BetrvG Fresh up" Die Kollegin hatte vor 4 Jahren dazu die letzte Schulungsmassnahme

    Da wir im Gremium nur eine Person haben die TZ arbeiet, war ja klar, wen er damit gemeint hat. Aber auf das Alter angzusprechen, wobei die Kollegin erst 61 Jahre jung ist und somit nicht kurz vor der Rente steht, empfinden wir als Diskrimierung

    Wie seht ihr das?

  • Rechtlich betrachtet ist sein Einwand unerheblich, da ein Schulungsanspruch des BRM auch noch wenige Monate oder gar Wochen vor dem Ende der Amtszeit gilt, so lange das BRM dieses Wissen noch umsetzen kann. Das hätte man ihm vllt direkt im Gespräch klarmachen können.


    Abgesehen davon ist das eine Aussage der Güteklasse "ned amal ignoriern".

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • kann ich das überhaupt nicht verstehen

    Ich sehe das als Hilferuf. Wenn jemand Dinge nicht versteht, liegt das mindestens daran, dass diese Dinge nicht erklärt worden sind, oder im schlimmsten Falle sogar daran, dass die geistigen Kapazitäten für eine Erfassung der Welt nicht ausreichen. Hier sollte man freundlich pädagogisch tätig werden.


    (Sarkasmus aus)


    Aber im Ernst: Wenn der AG intern Blödsinn redet, muss man darauf keine negativen Gefühle verschwenden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vielleicht wird es Zeit das ifb und andere Anbieter Kurse für Arbeitgeber aufnehmen.


    Mein Betriebsrat : Meine Aufgaben und Pflichten im Umgang mit dem Gremium und einzelnen Mitgliedern.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Juddel


    Zitat: ich will leine Namen nennen, aber wenn eine TZ Kraft, die kurz vor dere Rente steht noch Schulungen machen will, kann ich das überhaupt nicht verstehen..Zitat Ende

    wenn er das so gesagt hat, ist das max. eine Meinungsäußerung (die jedem Menschen zusteht in D) und Einlassung dahingehend das sein "Horizont" begrenzt ist

    Aber auf das Alter angzusprechen, wobei die Kollegin erst 61 Jahre jung ist und somit nicht kurz vor der Rente steht, empfinden wir als Diskrimierung

    dann reagiert Ihr aber ziemlich "dünnhäutig"

    Natürlich muss der AG wissen, wer wie alt ist und ggf. auch das Alter in Entscheidungen mit einbeziehen.

    Gerade beim Thema Weiterbildung/Fortbildung ist das doch ein Faktor der zu berücksichtigen ist. Wenn z.B. nur eine Fortbildung aktuell möglich ist (aus welchem Grund auch immer) dann schicke ich doch ggf. erstmal den 38 jährigen Mann hin anstatt jemanden der kurz vor der Rente steht oder sehr häufig krank ist. Das hat doch mit Dikrimminerung nichts zu tun, die anderen können den Lehrgang ggf. bei der nächsten Möglichkeit absolvieren, aber erstmal muss ich doch für meinen Verantwortungsbereich den "größten Nutzen" realisieren.


    dass er sich abwertend über ein BR Mitglied geäussert hat

    das Alter nennen ist keine Abwertung

    Wir kamen dann zum Thema Schulung BR

    und das ist eben nicht der Entscheidungsbereich des AG sondern des BR.

    Jetzt muss der BR entscheiden, was der größte Nutzen ist oder ob wer, wann, wie zum Lehrgang geschickt werden soll

    wobei die Kollegin erst 61 Jahre jung ist und somit nicht kurz vor der Rente steht,

    mit heute 61 steht man kurz vor der Rente, da hat man 40 Jahre hinter sich und noch 4 Jahre vor sich (allgemein).

    Also hat man 90% des Arbeitslebens bewältigt, wann soll den "kurz vor der Rente" anfangen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • dann reagiert Ihr aber ziemlich "dünnhäutig"

    da würde ich Dir sogar noch zustimmen :D Das Alter "anzusprechen" ist wohl auch noch keine "richtige" Diskriminierung.

    Gerade beim Thema Weiterbildung/Fortbildung ist das doch ein Faktor der zu berücksichtigen ist. Wenn z.B. nur eine Fortbildung aktuell möglich ist (aus welchem Grund auch immer) dann schicke ich doch ggf. erstmal den 38 jährigen Mann hin anstatt jemanden der kurz vor der Rente steht oder sehr häufig krank ist.

    ...aber wenn ich das lese, dann sehe ich erstmal so =O und dann so || aus!

    Einem BRM aufgrund seines Alters den Zugang zu Schulungsmaßnahmen zu verweigern ist ganz eindeutig eine Altersdiskriminierung und in keiner Weise durch § 10 AGG gedeckt. (Mal abgesehen davon, dass es eine Behinderung der BR-Arbeit ist).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Einem BRM aufgrund seines Alters den Zugang zu Schulungsmaßnahmen zu verweigern ist ganz eindeutig eine Altersdiskriminierung und in keiner Weise durch § 10 AGG gedeckt. (Mal abgesehen davon, dass es eine Behinderung der BR-Arbeit ist).

    Aber der AG verweigert doch nix, er leidet halt verbal vor sich hin.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ...aber wenn ich das lese, dann sehe ich erstmal so =O und dann so || aus!

    das war die AG Sichtweise :/


    und das ist mein Kommentar zu BR-Lehrgängen ;)


    Wir kamen dann zum Thema Schulung BR.

    und das ist eben nicht der Entscheidungsbereich des AG sondern des BR.

    Jetzt muss der BR entscheiden, was der größte Nutzen ist oder ob wer, wann, wie zum Lehrgang geschickt werden soll


    wo unterscheiden wir uns jetzt in der Meinung zu BR-Lehrgängen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Aber der AG verweigert doch nix, er leidet halt verbal vor sich hin.

    Das kann man durchaus so sehen :D

    ...ich bin mir aber nicht sicher, ob dieser AG das auch so sieht.


    wo unterscheiden wir uns jetzt in der Meinung zu BR-Lehrgängen?

    ...wenn das sarkastisch gemeint war, war das für mich zu subtil :D :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • ...ich bin mir aber nicht sicher, ob dieser AG das auch so sieht.

    Wenn er die Kostentragung der und die Freistellung für die Schulung tatsächlich verweigerte, müsste ihm dann halt unabhängig von seiner Begründung das ArbG Nachhilfeunterricht erteilen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ...wenn das sarkastisch gemeint war, war das für mich zu subtil :D :D

    nö, ich erkenne nur zwischen Deinem Kommentar und meinem Kommentar zu Thema BR-Lehrgang keinen inhaltlichen Unterschied: das entscheidet der BR und nicht der AG

    --> somit ist die Sichtweise des AG für die Entsendung einer 61-BRM unwichtig und nicht entscheidend

    --> anhören, abhaken, BRM auf Lehrgang schicken

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • nö, ich erkenne nur zwischen Deinem Kommentar und meinem Kommentar zu Thema BR-Lehrgang keinen inhaltlichen Unterschied: das entscheidet der BR und nicht der AG

    --> somit ist die Sichtweise des AG für die Entsendung einer 61-BRM unwichtig und nicht entscheidend

    --> anhören, abhaken, BRM auf Lehrgang schicken

    Das ist auch alles so richtig. Aber wenn wir den BR mal außen vor lassen, sind die Möglichkeiten einem MA aufgrund seines Alters den Zugang zu beruflicher Bildung zu versagen, sehr eingeschränkt und das mit dieser Begründung:

    Gerade beim Thema Weiterbildung/Fortbildung ist das doch ein Faktor der zu berücksichtigen ist. Wenn z.B. nur eine Fortbildung aktuell möglich ist (aus welchem Grund auch immer) dann schicke ich doch ggf. erstmal den 38 jährigen Mann hin anstatt jemanden der kurz vor der Rente steht oder sehr häufig krank ist. Das hat doch mit Dikrimminerung nichts zu tun, die anderen können den Lehrgang ggf. bei der nächsten Möglichkeit absolvieren, aber erstmal muss ich doch für meinen Verantwortungsbereich den "größten Nutzen" realisieren.

    ...ist in jedem Fall eine Altersdiskriminierung (völlig unabhängig vom BR-Amt).

    Denn der "größte Nutzen" ist keine zulässige Begründung für eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters (§ 10 Abs. 1 AGG).

    Wenn man allerdings das hier streicht: "die anderen können den Lehrgang ggf. bei der nächsten Möglichkeit absolvieren", also klar festlegt, dass auch der ältere MA diesen Lehrgang definitiv absolvieren kann, nur halt zu einem späteren Zeitpunkt als der "jüngere", dann ist das eine andere Geschichte. Es geht ja um das "ob", nicht um das "wann".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Denn der "größte Nutzen" ist keine zulässige Begründung für eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters (§ 10 Abs. 1 AGG).

    Wenn man allerdings das hier streicht: "die anderen können den Lehrgang ggf. bei der nächsten Möglichkeit absolvieren", also klar festlegt, dass auch der ältere MA diesen Lehrgang definitiv absolvieren kann, nur halt zu einem späteren Zeitpunkt als der "jüngere", dann ist das eine andere Geschichte. Es geht ja um das "ob", nicht um das "wann".

    deshalb hatte ich den Satz ja nachgeschoben, das "ggf." kannst du gerne streichen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    dann will ich doch mal den Korinthenkacker-Modus einschalten, um ja nicht zuviel Harmonie aufkommen zu lassen:


    Auch wenn natürlich im geschilderten Fall sich der AG unterirdisch verhalten hat, darf grundsätzlich ein AG schon in Bezug auf Schulungen das Lebensalter im Auge behalten.

    Denn er darf sehr wohl ein vernünftiges Verhältnis zwischen (Schulungs-) Aufwand und (Leistungs-) Ertrag erwarten.

    Das kann durchaus ein "legitimes Ziel" iSd des § 10 Satz 2 Nr. 2 und 3 AGG sein:

    § 10 AGG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Wenn man/frau mit dem AGG argumentiert, sollten immer auch die §§ 8-10 im Auge behalten werden.