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Spätestens, wenn eine Firma wächst, stellen sich Arbeitgeber oft die Frage, ob ab einer bestimmten Unternehmensgröße ein Betriebsrat eingerichtet werden muss –…
Nur wenn die Mehrheit keinen BR mehr haben will, warum dann noch der ganze Aufriss?
um die Schwachen zu schützen, wenn die Starken die Mehrheit haben.
und hier nochmal erklärt was Dein Gedankenfehler ist: ein Gesetz gilt für Jedermann, d.h. man kann es nicht von einer Mehrheit abhängig machen, ob ein BR gewählt wird oder nicht.
Die Mehrheit in Deutschland geht auch nicht wählen, wenn man mal die Wahlbeteiligung ansieht, fallen deshalb die Wahlen aus? werden die Parlamente abgeschafft?
3 MA reichen um das durchzuziehen bis zum 3er-BR und Du hast min 5 MA die kandidieren wollen.
Lese mal Bitte deinen eingestellten Link durch, da steht das nämlich drin.
Die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats muss von den Mitarbeitern, genauer gesagt von mindestens drei wahlberechtigten Beschäftigten, oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ausgehen. Sie laden die Belegschaft schriftlich zu einer Betriebsversammlung ein. Auf ihr wird von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer der Wahlvorstand gewählt. Dieser muss aus mindestens drei Personen bestehen, von denen eine zum Vorsitzenden gewählt wird. Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die Wahlen zum Betriebsrat unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind in § 18 BetrVG geregelt. Als Arbeitgeber dürfen Sie die Wahl eines Betriebsrats nicht verhindern und haben sogar eine Unterstützungs- und Mitwirkungspflicht gegenüber den Arbeitnehmern, die zur Wahlversammlung einladen.
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, ... , werden Betriebsräte gewählt.
Da steht nicht können, sollen oder dürfen - da steht "werden". Und damit ist das eine zwingende Rechtsvorschrift! Die Nichteinhaltung dieser Rechtsvorschrift ist zwar nirgends mit einer Strafe belegt, aber nur weil es eine zwingende Rechtsvorschrift ist, kann/darf die Behinderung einer solchen Wahl unter Strafe gestellt werden. (Soviel mal zur Rechtssystematik. Dank an Dr. A., seines Zeichens ehemaliger Kammervorsitzender am BAG, der uns das vor vielen Jahren im Arbeitsrechtseminar in Potsdam "eingebimst" hat.)
4Helden Ich bin hier ja auch verschrien dafür, dass ich einen gewissen Pragmatismus an den Tag lege und den einen oder andere Geßler-Hut auch schon mal ungegrüßt lasse, aber was ihr da bastelt... weia...
sodass ich schon eine Abstimmung machen wollte, ob ein BR überhaupt noch gewünscht ist.
Das kann ich, rein menschlich, absolut nachvollziehen. Es ist nur so gar kein legaler Weg. Die Wahl findet genau dann nicht statt, wenn sich keine (nicht zu wenig, keine(!)) Kandidaten finden. Das findest Du in § 9, bzw. § 33 der WO zum BetrVG)
Und ja, es würde (theoretisch) mehr Sinn machen direkt auf ein 3er Gremium "zu verkürzen", damit noch Ersatzmitglieder da sind. Nur hat der Wahlvorstand hier keinen Entscheidungsspielraum. Es gilt § 11 BetrVG.
Sprich, es geht nicht darum, was mehr Sinn macht, sondern darum, was das Gesetz sagt. (Finde ich auch nicht immer prickelnd, aber mitunter geht es gar nicht anders...)
In eurem Fall wäre mein Tipp: macht eure Wahl mit den 5 Kandidaten und betet zu allen die euch einfallen, dass niemand auf die Idee kommt, eure Wahl anzugehen. Nach deiner Beschreibung wäre sie vermutlich so hoffnungslos nichtig, wie man sich das kaum vorstellen kann und mag.
Oder noch profaner gesagt: Augen zu und durch! Viel Glück! (Ihr werdet es (ganz offensichtlich) brauchen!)
Ich lese daraus das es kein MUSS ist einen BR zu haben.
Die Wahl soll stattfinden weil halt die 4 Jahre wieder rum sind, und ein neuer BR gewählt werden soll.
Warum so spät, habe ich ja bereits einen Beitrag vorher umschrieben.
Auch wenn man nicht im Einzelnen weiß, wie bei Euch der Laden gestrickt ist, ist davon auszugehen, dass Ihr zur Zeit betriebsratslos seid. Seit spätestens 1. Juni dürftet Ihr keinen Betriebsrat mehr haben. Alles was jetzt noch im Namen des "BR" gemacht wird, hat dann keine rechtliche Grundlage mehr.
das gebe ich gerne zurück: sory, da muss ich widersprechen, weil:
da steht haben
und haben muss man keinen BR, weil dann müsste man auch einen BR gründen, wenn es keine Kandidaten gibt oder keiner der Kandidaten eine Stimme bekommt. --> beides denkbare Fälle
Und wenn haben ein muss wäre, wie dann jetzt weiter?
Das ergibt sich aus der Konsequenz, das man nicht zum BR-Amt verpflichtet werden kann.
Die Nichteinhaltung dieser Rechtsvorschrift ist ... nirgends mit einer Strafe belegt
Es ändert aber nichts daran, dass die Bildung von BRen eine zwingende Rechtsvorschrift ist. Wäre es nicht so, würde es nicht reichen, dass sich 3 AN finden, die einen BR initiieren.
Oder anders formuliert: Nur weil die Nichtwahl nicht unter Strafe gestellt ist, und damit Betriebe ohne Probleme auch keinen BR haben können (soweit sind wir uns ja absolut einig), ändert es nichts am zwingenden Charakter der Formulierung "werden ... gewählt".
Bitte sieh es mir nach, lieber Randolf, aber wir haben diese Diskussion fast eine Stunde beim Seminar in Potsdam geführt. Und am Ende vertraue ich da auf das Wort eines Dr. der Jurisprudenz und (ehemaligen) Kammervorsitzenden des BAG.
Und wenn ich lese, dass ein Kollege Wahlvorstand auf die Idee kommt, er könne ja eine Abstimmung machen, ob es einen BR geben solle oder nicht, dann kann/darf/muss ich dagegenhalten. Denn das geht nun mal gar nicht! Und da sollte es keine zwei Meinungen zu geben.
Das wir so spät dran sind lag daran das der BRV in der Arbeit durch Personalmangel und Einarbeitung in seiner Abteilung sehr Eingespannt war
Ds bedeutet vermutlich auch, dass ihr momentan keinen Betriebsrat mehr habt, weil die Amtszeit des alten BR nach vier Jahren beendet war. Freut euch einfach, wenn euer AG die Zeit nicht nutzt und euch mal eben seine Bedingungen überbügelt. Mitsprache gibt es ja nicht mehr!
Davon abgesehen ist euer ehemaliger BRV nicht allein verantwortlich für die rechtzeitige Einleitung der neuen Wahl und ihm die Verspätung anzulasten ist noch so ein Fauxpax! Konkret können drei Wahlberechtigte einladen zur Wahlversammlung (siehe § 28 und §29 der Wahlordnung), aber meist werden das Betriebsratsmitglieder sein und angehen.
Aber von den 16 Vorgeschlagenen MA wollen nur 5 an der BR Wahl teilnehmen.
Deine Formulierung besagt, dass nur 5 MA wählen wollten (bzw. dies signalisiert haben) - aber gewiss meinst du doch, dass nur MA für den BR kandidieren wollen.
Das sind zwei komplett verschiedene Sachverhalte! Präzise und sachlich korrekte Formulierungen können ziemlich wichtig sein, wie du siehst.
Ansonsten wurde soweit genug geschrieben: bei euch läuft offenbar so ziemlich alles "frei Schnauze" ohne jeglichen Bezug zu den recht klaren Vorschriften ab. Das ist keine Wahl, sondern irgendwo zwischen Kasperletheater, Gemauschel und grassierender Ahnunglosigkeit. Wenn das vor vier Jahren ebenso lief, hattet ihr wirklich nur deshalb einen BR, weil dieses Zerrbild einer Wahl aus unerfindlichen Gründen nicht angefochten wurde.
Ob und wie weit man aus dem kompletten Versagen bei der Wahl auch auf die Arbeit des BR schließen darf, mag ich mir nicht anmaßen, aber wenn schon bei der Wahl derart abseits geltenden Rechts operiert wird ..... Auweia.
Wie gesagt, es muss kein neuer BR zustandekommen.
Aber überlegt euch dann auch WIRKLICH mal ausführlich in einer Mitarbeiterversammlung (BR-Sitzungen kann es ja mangels BR keine mehr geben), was das für eure Firma bedeuten wird außerhalb der unbändigen Freude für den AG, künftig keine bzw. noch weniger Rücksicht mehr auf Befindlichkeiten der Belegschaft nehmen zu müssen, sondern frei walten und schalten zu können.
Denn wer überwacht denn noch, ob euer AG rechtliche Vorschriften einhält, wenn kein BR mehr da ist und u.a. diese Aufgabe (siehe § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) wahrnimmt? Und je mehr euer AG nun lernt, seine neuen Freiheiten auszunutzen und ggf. auch zu überziehen, um so schwerer fängt ihn ein künftiger BR wieder ein.
Als Sahnehäubchen für den betriebsratslosen AG kommt noch hinzu, auch keine stundenweisen Freistellungen mehr finanzieren zu müssen, vom dem Kleinkram wie Fachliteratur, Büro oder gelegentlichen Seminaren mal abgesehen.
Informiert möglich alle eure Kollegen über die Konsequenzen, dann bestimmt einen neuen Wahlvorstand, der umgehend zur Schulung sollte - und dann führt ihr eine ordentliche Wahl durch.
Bitte sieh es mir nach, lieber Randolf, aber wir haben diese Diskussion fast eine Stunde beim Seminar in Potsdam geführt. Und am Ende vertraue ich da auf das Wort eines Dr. der Jurisprudenz und (ehemaligen) Kammervorsitzenden des BAG.
brauche ich nicht, habe Dir ja diesbezüglich nie widersprochen.