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das sich nur eine Kandidatin findet ist für die Wahl kein Problem.
Die Regelung mit der Minderheitenquote soll eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts verhindern, aber wenn nicht genügend Bewerber des minderheitengeschlechts antreten, dann ist das so.
Bei der Auszählung ist halt dann zu beachten, dass wenn die Kandidatin mindestens eine Stimme erhält (bei Personenwahl) bzw. die Liste auf welcher diese Kandidatin ist. Sie auf jedenfall im Gremium ist.
Die Wahl muss durchgeführt werden, denn unabhängig ob Personen oder Listenwahl, wenn ein Wahlvorschlag keine Stimme erhält ist er auch nicht im BR drin und das zu bildende gremium ist auf das nächstmögliche zu verkleinern.
d.h. bei Personenwahl treten 7 Kandidaten an, aber nur 6 erhalten überhaupt stimmen, dann ist ein 5er Gremium mit einem EBRM zu bilden
Was meinst Du mit 16 vorgeschlagenen? Was soll das sein?
Ihr könntet ein 7er Gremium haben. Ihr habt 5 Kandidaten. Es findet eine Wahl statt. Wenn jeder mindestens eine Stimme bekommt sind alle 5 drin und ihr habt dann ein 5er Gremium. Achtet trotzdem darauf die Wahl ordentlich stattfinden zu lassen und auszuzählen usw. um euch als Gremium nicht angreifbar zu machen.
Jetzt führst Du die Wahl durch und stellst fest wie viele der Kandidaten min. 1 Stimme bekommen haben.
haben alle 5 Kandidaten min. 1x Stimme bekommen, sind alle 5 gewählt und ihr habt eine 5er-BR ohne Ersatzmitglieder.
haben z.B. nur 4 Kandidaten min 1x Stimme und ein Kandidat keine Stimme, dann habt ihr einen 3er-BR und 1x Ersatz-BRM, der Kandidat ohne Stimme ist "ganz raus"
rein praktisch wäre es tatsächlich besser einen 3er-BR mit 1x EBRM zuhaben, weil man damit eine greingere Gefahr hat eine vorzeitigen Neuwahl durchführen zu müssen.
--> jetzt musst Du nur darauf achten, das alle "Abläufe" korrekt sind, wobei ich befürchte das es alleine bei den Vorschläge nach Deiner Beschreibung schon Recht "freimütig" zugegangen ist
Haben die 5 Kandidaten den Wahlvorschlag unterschrieben und sind die Stützunterschriften auf der Vorschlagsliste?
Und wie willst Du das noch alles machen, wenn Du heute anfragst und nächste Woche Freitag soll die Wahl sein?
Briefwahlunterlagen müssen noch raus? (geht ja nicht vor Erstellung der Kandidatenliste)
Was heißt Freimütig. Es gab eine Liste wo alle Wählbaren AN drauf standen.
Jeder MA konnte dann einen oder mehrere MA Wählen, mit Unterschrift, die Sie für den BR als geeignet fanden.
Alle MA mit 3 Stimmen aus der Belegschaft habe ich dann gefragt ob sie sich überhaupt Aufstellen lassen wollen für die BR Wahl. Von den 16 Vorgeschlagenen sind halt aktuell nur noch 5 übrig bzw. es bleibt bei den 5. Alle anderen 11 wollen sich nicht aufstellen lassen.
Wahlliste für die Briefwähler soll heute noch raus gehen.
Also wäre es nun Sinnvoller nur noch ein 3er Gremium Wählen zu lassen?
das meine ich mit freimütig: jeder kann einfach einen anderen MA auf die Vorschlagsliste setzen, ohne das der Vorgeschlagene damit einverstanden ist, vorgeschlagen zu werden.
Und warum fragst Du nur die vorgeschlagenen MA die 3 Stimmen erhalten haben?
Was ist mit denen die Vorgeschlagen wurden und nur 2 Stimmen oder nur 1 Stimme hatten?
Ich denke Du hast durch diese "Vorauswahl" bereits einen groben Verstoß begangen, weil Du bzw. der WV die Kandidatenfindung beeinflußt hast, durch das "vorsortieren"
wenn die Kandidaten nach diesem System vorgeschlagen werden, dann musst Du auch alle Vorgeschlagenen auf der Liste lassen, da kannst Du nicht sagen" wer nicht min. 3x vorgeschlagen wurde fliegt von der Liste"
Ich denke Du hast durch diese "Vorauswahl" bereits einen groben Verstoß begangen, weil Du bzw. der WV die Kandidatenfindung beeinflußt hast, durch das "vorsortieren"
Sehe ich genauso. Bei der BR-Wahl gibt es keine "Vorwahl" in diesem Sinne. Wird ein wählbarer MA auf eine Vorschlagsliste geschrieben, dann ist dieser zu berücksichtigen. Du musst ausnahmslos jeden einzelnen, der auf einer Vorschlagsliste steht, fragen ob er/sie kandidieren (und natürlich dafür unterschreiben will), völlig unabhängig davon wie viele MA diese/n MA auf die Liste geschrieben haben.
...wenn Du das nicht mehr nachholen kannst, hast Du die Wahl unwiderruflich an die Wand gefahren und solltest so schnell wie möglich wieder bei 0 anfangen. (Vermutlich solltest Du das sowieso, nach einer entsprechenden WV-Schulung. Denn diese "Vorauswahl" ist dermaßen absurd und gesetzeswidrig, dass ich befürchte das wird bei weitem nicht der einzige Fehler gewesen sein).
entweder ihr habt 1 Liste, dann stehen dann alle Vorgeschlagenen drauf oder jeder Kandidat macht seine eigene Liste, dann benötigt jeder Kandidat seine Stützunterschriften (das würde ich bei Deiner Vorgehensweise vermuten)
Ich glaube Du würfelst hier viel durcheinander.
Hab ihr als WV euch vorher "schlau gemacht" z.B. durch einen Lehrgang?
Alle MA mit 3 Stimmen aus der Belegschaft habe ich dann gefragt ob sie sich überhaupt Aufstellen lassen wollen für die BR Wahl.
ja was denn jetzt?
was dann ggf. der 2. Verstoß wäre, weil Ihr die vorher festgelegten Grundsätze nach Veröffentlcihung des Wahlausschreibens verändert habt (nur mal so, falls das ganze überhaupt korrekt gewesen wäre)
Ihr habt doch im Wahlausschreiben alles veröffentlicht, was der Wähler wissen muss?
Als WV prüfst Du lediglich die Gültigkeit der Wahlvorschläge, Du läufst nicht rum und befragst Kandidaten ob sie Lust haben oder besorgst Stützunterschriften.
Dir liegt eine Liste vor, die prüfst Du jetzt ob die gültig ist, wenn ja gilt diese als Ganzes, wenn nein ist die Liste ungültig.
Die Mindestinhalte des Wahlausschreibens sind in § 3 WO vorgeschrieben. Hierzu gehören insbesondere:
die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
die Anforderungen an Wahlvorschläge und Vorschlagslisten
Festlegungen zum Minderheitengeschlecht sowie zu wichtigen Fristen
der Tag der Wahl
Ort, Datum und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung und
Hinweise zur schriftlichen Stimmabgabe.
Die Einreichung der Wahlvorschläge
Sobald Sie das Wahlausschreiben bekannt gemacht haben, beginnen verbindliche Fristen zu laufen: So können Arbeitnehmer nur innerhalb der nächsten zwei Wochen Einsprüche gegen die Wählerliste erheben. Auch die Wahlvorschläge müssen innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Liegt Ihnen nach Ende der Frist nicht mindestens ein gültiger Wahlvorschlag vor, müssen Sie als Wahlvorstand eine einwöchige Nachfrist einräumen. Wenn auch innerhalb dieser Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird, gilt die Betriebsratswahl als gescheitert. Dieser Fall ist jedoch in der Praxis eine seltene Ausnahme.
Nachdem die Einreichungsfrist abgelaufen ist, müssen Sie im Wahlvorstand zeitnah durch Beschluss feststellen, ob die eingereichten Wahlvorschläge gültig sind. Gibt es Mängel, müssen Sie die Listenführer auf diese hinweisen. Solange die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können die Listenführer Mängel in den meisten Fällen durch Korrekturen oder Neueinreichung beheben.
Unmittelbar nachdem die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endgültig abgelaufen ist, laden Sie als Wahlvorstand die Listenführer ein, um die Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel durch Losentscheid festzulegen. Liegt nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, ist dieser Schritt nicht notwendig. Die Wahl erfolgt dann als Mehrheitswahl zwischen den Kandidaten des einzigen Wahlvorschlags.
Vielleicht solltet ihr die Wahl des Klassensprechers ääääh Betriebsrates abbrechen, so lange keine außerordentlichen Kosten angefallen sind (Der Zeitpunkt ist, wenn ihr schon einen Betriebsrat hattet eh etwas "schräg").
Dann nehmt ihr drei Menschen aus dem Betrieb, die Bock haben, den Wahlvorstand zu stellen und lasst den auf einer Betriebsversammlung wählen.
Danach besucht der Wahlvorstand unverzüglich eine Schulung für Betriebsratswahlen und macht das Ganze noch mal neu.
Diese Geschichte hört sich für mich nicht mal nach "wackeligen Beinen" an.
Es gibt bei der Wahl quasi nichts, was ihr euch einfach aussuchen könnt. Alles folgt klaren Regeln und funktioniert nur, wenn man diese Regeln auch kennt.
Im Wahlausschreiben habe ich rein geschrieben das alle MA mit 3 Stimmen befragt werden ob sie sich Aufstellen lassen wollen oder nicht, sollten nicht genügend MA mit 3 Stimmen da sein werden auch die MA mit 2 Stimmen berücksichtigt.
Das Thema BR scheint hier im Betrieb eh rel. "gehasst" zu sein, sodass ich schon eine Abstimmung machen wollte, ob ein BR überhaupt noch gewünscht ist.
Im Wahlausschreiben habe ich rein geschrieben das alle MA mit 3 Stimmen befragt werden ob sie sich Aufstellen lassen wollen oder nicht, sollten nicht genügend MA mit 3 Stimmen da sein werden auch die MA mit 2 Stimmen berücksichtigt.
...ok...
lass Dich schulen und fang von vorne an. Diese "Wahl" ist nicht mehr zu retten.
Das Thema BR scheint hier im Betrieb eh rel. "gehasst" zu sein, sodass ich schon eine Abstimmung machen wollte, ob ein BR überhaupt noch gewünscht ist.
Wenn der BR genauso unglaublich inkompetent ist wie der WV, würde ich ihn auch hassen.
Das Thema BR scheint hier im Betrieb eh rel. "gehasst" zu sein, sodass ich schon eine Abstimmung machen wollte, ob ein BR überhaupt noch gewünscht ist.
eine Abstimmung ob man eine gesetzliche Vorgabe einhalten möchte auch nicht schlecht
Abgesehen davon, das der vorherige BR einen WV rechtzeitig hätte berufen müssen, wie seid ihr den zum Amt des WV gekommen?
und wenn ihr 5 Kandidaten habt, dann reicht das doch um einen BR zu behalten und es in Zukunft richtig zu machen.
Ein BR ist ja nicht Verpflichtend. So habe ich es zumindest gelesen.
Er kann nur nicht verhindert werden wenn es von der Belegschaft gewünscht ist. Nur wenn die Mehrheit keinen BR mehr haben will, warum dann noch der ganze Aufriss?
Das wir so spät dran sind lag daran das der BRV in der Arbeit durch Personalmangel und Einarbeitung in seiner Abteilung sehr Eingespannt war und keine Zeit hatte sich rechtzeitig um Wahlen bzw. Berufung eines WV zu kümmern.