Selbstständiges freistellen für BR Arbeit

  • Hallo zusammen,


    unser neues Gremium hat eine sehr fleißige Mitarbeiterin die nur Teilzeit arbeitet, 12 Stunden.


    8 Stunden gehen schon mal für die Sitzung drauf und die andern 4 Stunden stellt sie sich ständig frei, um BR Arbeit zu machen.


    Wir haben 2 freigestellte die eigentlich das Tagesgeschäft erledigen.


    Mir ist bewusst, dass die Kollegin sich für wichtige Dinge freistellen lassen kann aber so wie wir es sehen ist es bei ihr eine Dauerlösung.


    Wie seht ihr das? Wieviel BR Arbeit nebenher ist angemessen?



    Danke Olli

  • So viel Zeit wie benötigt wird um das Amt ausüben zu können. Wenn sie z. B. lieber von Mittarbeitern gefragt wird als z. B. die beiden Freigestellten dann kann so was auch passieren.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wie seht ihr das? Wieviel BR Arbeit nebenher ist angemessen?

    wenn sie sich für notwendige BR-Arbeit ab- und anmeldet bei Ihrem Vorgesetzten dann ist das völlig ok.

    Grundsätzlich ist jedes BRM in seiner BR-Arbeit seinem Gewissen verpflichtet und nicht dem Gremium.

    BR-Arbeit ist mehr als nur zu Sitzungen gehen und evtl. noch in Ausschüssen mitarbeiten.

    Daher angemessen ist das, was ich als BRM, nach bestem Wissen und Gewissen und möglichst objektiv betrachtet, als angemessen empfinde.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo olli,


    bei 8 Stunden Sitzung (pro Woche?) können gut auch die restlichen vier Stunden Arbeitszeit für Vorbereitung auf die Sitzung und auch sonstige notwendige BR Arbeit draufgehen und gerade wenn man neu ist und sich in viele Themen, die erfahreren BRM schon kennen, einarbeiten muss/will geht da schon einiges an Zeit drauf.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ihr scheint ein großer Betrieb zu sein, bei einer regulären Sitzungsdauer von 8 Stunden. Mir persönlich scheinen da weitere 4 Stunden für Vor- und Nachbereitungszeit sowie sonstige BR-Aufgaben nicht viel.

    Wie seht ihr das? Wieviel BR Arbeit nebenher ist angemessen?

    Aber prinzipiell gilt sowieso: Das BRM entscheidet selbst nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Erforderlichkeit, für was und in welchem Umfang es sich für BR-Tätigkeit abmeldet und diese ausübt.


    Die Angemessenheit ist also für jemanden in Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beurteilbar. Ggf zweifelt der AG Erforderlichkeit und Umfang an, dann kann auf seinen Antrag hin u.U. ein ArbG klären, ob und inwieweit das BRM den Ermessenspielraum überschritten hat (diese Klärung allerdings ist nur in die Vergangenheit gerichtet und gilt nicht für zukünftige Tätigkeiten).


    Und das wirst Du jetzt nicht gerne lesen: Was ein BR nicht benötigt, sind BRM, die andere BRM in ihren Tätigkeiten und deren Umfang zu überwachen und zu kritisieren zu müssen meinen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wieviel BR Arbeit nebenher ist angemessen?

    so viel wie nötig, so wenig wie möglich :/


    was soll die MAín denn machen, nach 1/3 der Wochenarbeitszeit die BR-Arbeit beenden?

    dann müssten auch alle anderen BRM die Sitzung nach 4 Stunden verlassen, weil die Sitzung ohne die Kollegin nicht fortgeführt werden kann.

    Was ist den mit einem Kollegen der 40 Std/Woche hat und 20 Std BR-Aufgaben wahrnimmt, ist das Deiner Meinung nach auch zuviel?


    Wenn der AG der Meinung ist, die Kollegin muss ihre Arbeitsaufgaben noch erledigen, dann könnte er ihr eine Aufstockung der Wochenarbeitszeit anbieten.

    Wenn sie ablehnt, kann der AG sich etwas anderes überlegen.

    Wenn Sie annimmt, dann könnte sie trotzdem weiterhin 100% der (jetzt erhöhten) Wochenarbeitszeit mit notwendiger BR-Arbeit verbringen oder eben auch nicht ;)


    oschi

    Du musst als BRV nur aufpassen, dass deine BRM nicht bei Ihrer BR-Arbeit behindert werden. Deine Aufgabe ist es sicher nicht für den AG zu prüfen, ob deine BRM auch tatsächlich notwendige BR-Arbeit machen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was ein BR nicht benötigt, sind BRM, die andere BRM in ihren Tätigkeiten und deren Umfang zu überwachen und zu kritisieren zu müssen meinen.

    Auch wenn Du damit grundsätzlich Recht hast ist das nur die halbe Wahrheit.

    Was ein BR nämlich genauso wenig benötigt, sind BRM die ihr Amt dafür ausnutzen sich vor der Arbeit zu drücken und damit den ganzen BR in ein schlechtes Licht rücken. (...und ja, auch die gibt es durchaus).

    Was da helfen könnte ist eine klar geregelte Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums (möglichst mittels GO).

    Auch hat es nichts mit "Überwachung" zu tun, dass BRM selbstverständlich in den Sitzungen von der BR-Arbeit berichten, die sie seit der letzten Sitzung geleistet haben.

    Und es ist auch keine Kritik, sondern ein wichtiger Hinweis, wenn man einem BRM mal mitteilt: "Du, die BR-Arbeit für die Du Dich da gestern ne Stunde freigestellt hast, ist lt. unserer GO eigentlich Aufgabe des Freigestellten. Wenn der AG hier blöd werden will, hat er da durchaus eine Grundlage die Notwendigkeit dieser BR-Arbeit von Dir anzuzweifeln."


    Deine Aufgabe ist es sicher nicht für den AG zu prüfen, ob deine BRM auch tatsächlich notwendige BR-Arbeit machen.

    Für den AG ganz sicher nicht. Für die eigene Glaubwürdigkeit aber durchaus. Mit ein paar BRM, die sich täglich für "BR-Arbeit", in Form von Kaffee & Schwätzchen, freistellen, steht man sowohl bei der Belegschaft, als auch beim AG, schnell ziemlich unglaubwürdig da.

    Natürlich darf sich der BR, bzw. die BRM, nicht gegenseitig behindern, aber ein gewisses Augenmaß und vor allem Professionalität, sollte man als Gremium von den einzelnen BRM schon einfordern.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Du, die BR-Arbeit für die Du Dich da gestern ne Stunde freigestellt hast, ist lt. unserer GO eigentlich Aufgabe des Freigestellten.

    Das würde bedeuten das,dass sich selbst freigestellte BRM den anderen darlegen müsste warum es sich freigestellt hat.

    Und das ist ein No Go.

    Ich bin auch der Meinung das die 12 STD erstmal so zu akzeptieren sind.

    Solltem den AG begründete Zweifel kommen kann er ja Nachfragen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Paragraphenreiter , ich stimme da erco zu: Das BRM übt das Amt lt Gesetz in eigenem billigem Ermessen aus, eine Rechenschaft ist es niemandem schuldig, auch nicht dem BR als Gremium.


    (Ggf kann nach der Rechtslage zum § 37 der AG eine grobe Auflistung der BR-Tätigkeiten vom BRM verlangen, jedoch nur eine oberflächliche ohne Details, und nur er kann an der Erforderlichkeit zweifeln, und nur dann wird die Entgeltfrage geklärt, und zwar gerichtlich)


    Das BRM ist dem Gremium nicht disziplinarisch untergeordnet. Eine Aufgabenverteilung über GO ändert das im Grundsatz nicht, und einen TOP "Berichterstattung der BRM über ihre BR-Tätigkeit" darf das BRM wegen der nicht vorhandenen Rechenschaftspflicht geflissentlich ignorieren.


    Ich will definitiv nicht so weit gehen, hier gleich eine Amtspflichtverletzung des BR zu konstatieren, aber wenn eine gewisse Menge an sozialem Druck auf das BRM ausgeübt wird, könnte eine Grenze überschritten sein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich würde von einem BRM auch keine Tätigkeitsaufstellung verlangen, das wäre sicherlich eine Anmaßung.

    Aber andersherum gibt es ja im BR immer viel zu tun, also verteilen wir unsere Aufgaben nach Neigung und freien Kapazitäten und fragen die Ergebnisse nach einer vereinbarten Frist im Gremium ab.

    Wenn die Kollegin also lieber BR-Arbeit machen will, würden wir sie da konkret unterstützen wollen. ;)

  • BMG , da stimme ich Dir zu, eine solche Organisation ist sinnvoll. Aber auch da muss das BRM nicht mitspielen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,


    danke für eure Meinungen.


    Es ist nur schade, dass eine Person von 11 sich unter dem Deckmantel der BR Arbeit versteckt, weil sie die Möglichkeit dazu hat. Für die anderen Kollegen ist es schwierig sich selbständig freizustellen das sie im Fahrdienst sind.

    Wenn ich wüsste das die betreffende Person auch wirklich BR Arbeit macht ist wäre es ok aber sich nur vor der Arbeit drücken geht gar nicht.

  • Und woher weißt du, dass sie sich vor der Arbeit drückt?


    Und ja, es ist nicht immer leicht, sich freizustellen. Aber nur weil ich nicht freistelle und ein anderer stellt sich frei, heißt das ja nicht, dass der andere sich vor der Arbeit drückt.

  • Es ist nur schade, dass eine Person von 11 sich unter dem Deckmantel der BR Arbeit versteckt, weil sie die Möglichkeit dazu hat.

    ich finde es schade, das diese "Vorverurteilung" so hingenommen wird, ohne konkrete Hinweise auf "Kaffee und Kuchen Pausen" zu haben?

    btw: dann müsstest ihr wahrscheinlich auch die BR-Sitzungen mal unter diesen Gesichtspunkten bewerten, erfahrungsgemäß sind da auch Themen und Zeiten die nicht "unbedingt betriebsratkonform" sind ;)

    Für die anderen Kollegen ist es schwierig sich selbständig freizustellen das sie im Fahrdienst sind.

    ist es nicht.

    Sie müssen es nur machen :!:


    für den AG ist es sicher schwierig den "Ausfall" zu kompensieren, da gebe ich Dir Recht aber dann dürften die meisten hier keine Zeit für BR-Arbeit haben, wenn das der entscheidene Faktor für die "Selbstfreistellung" ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Für mich klingt das schon wieder mal nach einer Neiddebatte.

    Der/die kann sich selbst freistellen und ich nicht, also gleiches Recht für alle, er/sie soll sich nicht mehr im eigenen Ermessen in der von ihr bestimmten Zeit freistellen sondern nur noch genau in dem gleiche Umfang wie alle anderen, nicht Vollfreigestellten.


    Ganz doofes Vorgehen. :evil:

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Eine unberechtigte Freistellung wird, wie Fried schon klargestellt hat, rechtlich "nur" zu einem Problem zwischen Arbeitgeber und einzelnem BRM. Ich würde ein fittes BRM bitten, einen kurzen "Vortrag" auszuarbeiten, welche Regeln gelten, welche Konsequenzen möglich sind und was die (im eigenen Betrieb) relevante letzte Rechtsprechung dazu ist. Dann werden alle BRM in der nächsten Sitzung "aufgeklärt" und können korrekt die Entscheidung treffen, ob sie sich selber freistellen oder nicht. Und damit sollte dann auch diese interne Diskussion beendet werden.

    Im Idealfall habt ihr sogar eine interne Schulung oder die Möglichkeit, auf einen RA zuzugreifen, damit euch jemand externes kurz die Möglichkeiten schildert.

    Überwachen geht nicht. Und möglicherweise hält das eine BRM sogar den BR in den Köpfen der Belegschaft, weil der Kontakt aufrecht erhalten wird. Möglicherweise also sogar eine sehr gute Investition der BR-Zeit.

  • Das würde bedeuten das,dass sich selbst freigestellte BRM den anderen darlegen müsste warum es sich freigestellt hat.

    Und das ist ein No Go.

    Ich würde von einem BRM auch keine Tätigkeitsaufstellung verlangen, das wäre sicherlich eine Anmaßung.

    Ich frage mich wo dieses "müssen" oder "verlangen" plötzlich herkommt. Davon war doch nie die Rede.

    Auch hat es nichts mit "Überwachung" zu tun, dass BRM selbstverständlich in den Sitzungen von der BR-Arbeit berichten, die sie seit der letzten Sitzung geleistet haben.

    Das ist doch einfach die logische Konsequenz aus pflichtgemäßer BR-Arbeit.

    Beispiel: Natürlich hat ein BRM jederzeit die Möglichkeit sich freizustellen, um MA an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, also quasi eine "Betriebs-, oder Abteilungsbegehung" durchzuführen. Dazu benötigt das BRM keinen Beschluss des Gremiums, dieses Recht hat es einfach des BR-Amtes wegen. Wenn ein BRM dieses nun tut, aber dem Gremium keinerlei Bericht dazu erstattet, in wie weit soll das dann notwendige BR-Arbeit sein? Also wie kann die Tätigkeit eines einzelnen BRM, die dem Betriebsrat keinerlei Informationen, Erkenntnisse oder sonst irgendwas verschafft, für den Betriebsrat notwendig sein?

    Mal im Ernst, aus der Perspektive des BR macht es doch keinen Unterschied, ob ein BRM nichts tut, oder ob ein BRM etwas tut und nicht davon berichtet.

    ...aber vielleicht kann mich ja jemand eines Besseren belehren und mir ein Beispiel für notwendige BR-Arbeit geben, bei der der BR gar nicht involviert ist.

    Aber um das nochmal klar zu stellen ich als BRV, bzw. wir als Gremium, verlangen sicher keine "Rechenschaftsberichte", "Tätigkeitsaufstellungen", oder ähnlichen Schwachsinn von den einzelnen BRM. Ich rede von einer sachlichen und umfänglichen Aufklärung über die Amtspflichten, einer transparenten und sinnvollen Aufgabenverteilung und davon, dass ich Professionalität erwarte. Aber das ist kein "Verlangen", oder "müssen", sondern wird von mir deutlich (und regelmäßig) als Erwartungshaltung formuliert und vorgebracht.

    ...und ihr werdet es kaum glauben, daran hat noch nie jemand Anstoß genommen. Liegt vielleicht daran, dass "professionelles Arbeiten" meistens als etwas Gutes wahrgenommen wird.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es ist nur schade, dass eine Person von 11 sich unter dem Deckmantel der BR Arbeit versteckt, weil sie die Möglichkeit dazu hat. Für die anderen Kollegen ist es schwierig sich selbständig freizustellen das sie im Fahrdienst sind.

    Ich finde diese Art der Unterstellung und diese Neiddebatte (die Kollegin tut etwas, zu dem die anderen BRM sich nicht in der Lage sehen) sehr, sehr ungut.


    Geh doch positiv auf die Kollegin zu, lobe ihr Engagement, frage sie, ob sie bestimmte Aufgaben übernehmen mag.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ...aber vielleicht kann mich ja jemand eines Besseren belehren und mir ein Beispiel für notwendige BR-Arbeit geben, bei der der BR gar nicht involviert ist.

    So etwas kenne ich durchaus.

    Z.B. wenden sich MA mit Problemen an mich und "kotzen" sich erstmal richtig aus.

    Meine Standardfrage lautet ich solchen Fällen: Sollen wir da ein Fass aufmachen? Ist das eine offizielle Beschwerde?


    In den meisten Fällen wir beides verneint, ich unterliege somit der Schweigepflicht über den Inhalt solcher Gespräche - auch dem Gremium gegenüber.

    Natürlich berichte ich gelegentlich in der Sitzung darüber, aber ohne Namen und eher allgemein. Oft kann man ja das Fass an einer anderen Stelle anzapfen.

    Wenn einer jetzt neidisch wäre, könnte schon eine Frage kommen, warum man sich für "nix" eine Stunde selbst freigestellt hat.


    Nur so als Beispiel...

  • Wenn einer jetzt neidisch wäre, könnte schon eine Frage kommen, warum man sich für "nix" eine Stunde selbst freigestellt hat.

    wobei das ja meist auch "nix" war :D


    man hat sich nur als "seelischer Mülleimer" zur Verfügung gestellt, um bei dem Kollegen das psychische Gleichgewicht wieder herzustellen :saint:


    Und das ist auch noch im Interesse des AG, weil der MA jetzt wieder vernünftig arbeiten kann und nicht andere Kollegen davon abhält.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.